Kündigung der Mitgliedschaft nur über Einschreiben

Hallo,

ist es ok, wenn im Aufnahmevertrag (Mitgliedsvertrag oder wie man dies nennt) drin steht, dass die Mitgliedschaft nur Schriftlich (das ist ja ok) und per Einschreiben gekündigt werden kann? Oder hat man hier auch das Recht einen normalen Brief zu schreiben? Wenn dieser nicht beantwortet wird, ist man dann doch gezwungen noch ein Einschreiben zu schicken?

Wollte ich mal im Vorraus wissen, bevor ich doppelt und dreifachen Schriftverkehr durchführen muß…

Vielen Dank schonmal für Antworten.

gruß Andreas

Hallo Andreas,

es ist ok wenn das im Vertrag so steht und das von beiden Seiten unterschrieben wurde.
Warum sich über die geringe Gebühr für ein Einschreiben ärgern?
Das Verfassen, schreiben (von Hand oder per PC), kuvertieren und mit Briefmarke bekleben sowie zum Briefkasten bringen „kostet“ ja viel mehr als ein Briefporto (55 Cent) oder ein Einschreibbrief (2,60 Euro) - nur muss man den Einschreibbrief halt in einem Postamt abgeben anstatt ihn in irgendeinen Briefkasten zu tun.

Gruß
WB