Was ist eigentlich beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses im Preis enthalten? Fenster, Türen, Bodenbeläge, Steckdosen etc., das ist mir klar. Aber was ist mit z.B. mit in die Decke oder die Wand fest eingebauten Lampen? Oder Handtuchhaltern? Ich dachte, ich hätte irgendwo mal gelesen, dass festverbundene Gegenstände zum Haus/zur Wohnung gehören und im allgemeinen nicht separat abgelöst werden müssen.
Im Prinzip ist das wohl individuelle Verhandlungssache. Aber gibt´s vielleicht ne Faustregel so von wegen unbewegliche Dinge gehören zum Haus/Wohnung, bewegliche müssen/können abgelöst werden?
Interessant ist in diesem Zusammenhang die Definition der Begriffe „Bestandteil“ und „Zubehör“ im BGB und die hierzu verfügbare Kommentierung, sowie umfangreiche Rechtsprechung. Dabei ist davon auszugehen, dass im Zweifel, also wenn vertraglich nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, das Zubehör mit verkauft wird. Und da geht dann der Streit los, was Bestandteil, was Zubehör, und was ggf. nichts von beidem ist. Und dann muss man eben nachsehen, ob es zu dem ein oder anderen Gegenstand schon eine gefestigte Rechtsprechung gibt.
Grundsätzlich kann man sich aber tatsächlich daran orientieren, dass alles, was fest mit dem Grundstück oder dem Gebäude verbunden ist schon mit verkauft wird. Also eine Lampe, die bei Demontage mehr als die aus der Strippen hängende Wand mit einem Dübelloch hinterlässt (also z.B. ein Loch in das genau nur diese Lampe passt) oder ein Standard-Handtuchhalter dürften da weniger das Problem sein. Interessant wir es da schon eher, wenn der Handtuchhalter eher ein Kunstwerk ist, das man eben auch für Handtücher benutzen kann. Da sollte man dann schon drauf achten, dass man vorab klärt, was der Verkäufer mitnehmen darf und was nicht.
Gruß vom Wiz
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