Hallo @all im Forum,
Frau X hat folgendes Problem. Herr Y ist Frau X zum Unterhalt verpflichtet, ebenso den Kindern a und b.
Frau X hat Auskunftsklage gegen Herrn Y laufen.
Herr Y befindet sich in der Wohlverhaltensphase und prozessiert auf Staatskosten (PKH ohne Ratenzahlung)
Frau X erhält lediglich für die Kinder Unterhalt.
Frau X hat mehrere Monate Rückstände aus Unterhaltsanspruch, der allerdings noch nicht tituliert ist.
Herr Y kauft sich nun ein KFZ auf seinen Namen und bezahlt den Kaufpreis (mehrere 1000 €) bar.
Darf Herr Y sich ein KFZ dieser Größenordung anschaffen, obwohl er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, bzw. PKH erhält ?
Interressiert es die offiziellen Stellen, wie Gerichte und Insolvenzverwalter, was Herr Y sich leistet und trotzdem vom Staat Hilfe in Anspruch nimmt ?
Danke im Vorraus für Euere Antworten.
Ratsuchende
Hallo,
Frau X hat mehrere Monate Rückstände aus Unterhaltsanspruch,
der allerdings noch nicht tituliert ist.
ein vollstreckbarer Titel ist bei diesen Streitigkeiten das A und O. Den Unterhaltsanspruch anwaltlich, bzw. daraus resultierend gerichtlich feststellen lassen —> Feststellungsklage.
Mit diesem Titel kann die gute Frau 30 Jahre lang Ansprüche geltend machen und vollstrecken lassen.
Lange Zeit in Armut für den Schuldner…
Interressiert es die offiziellen Stellen, wie Gerichte und
Insolvenzverwalter, was Herr Y sich leistet und trotzdem vom
Staat Hilfe in Anspruch nimmt ?
Interessieren… wo kein Kläger da kein Richter! Bei Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung wird / sollten die entsprechenden Stellen tätig werden. Nur ob Frau das nützt.
Auf die Anzeige des „Wohlstandes“ des Schuldners folgen nur ggf. Strafen, finanzieller Natur. Dadurch ist der Schuldner wieder an der Erbringung der Unterhaltsschuld gehemmt… ein Kreislauf.
Viel Erfolg!