Guten Tag,
mich würden Meinungen zu einem solchen Fall interessieren:
Person A, Sozialhilfeempfänger, wurde überführt, am Auto B’s willkürlich einen Sachschaden verübt zu haben und wird strafrechtlich zu Sozialstunden und einer „unverzüglichen Zahlung“ von, sagen wir, 100 Euro an den Geschädigten B verurteilt.
Im Anschluss an den Prozess gibt A B direkt kund, dass er nicht fähig / willig sei zu zahlen. B erhält einige Zeit später vom Amtsgericht das Urteil schriftlich mit der Bemerkung, A habe die Begleichung der Schuld dem Gericht nachzuweisen.
Folgende Fragen treten auf:
- Was bedeutet der Terminus „unverzüglich“ im Juristendeutsch?
- Was passiert von Amts wegen, wenn die Zahlung A’s weiterhin ausbleibt?
Mit Dank für Eure Zeit,
Allie