Unverzügliche Zahlung?

Guten Tag,

mich würden Meinungen zu einem solchen Fall interessieren:

Person A, Sozialhilfeempfänger, wurde überführt, am Auto B’s willkürlich einen Sachschaden verübt zu haben und wird strafrechtlich zu Sozialstunden und einer „unverzüglichen Zahlung“ von, sagen wir, 100 Euro an den Geschädigten B verurteilt.
Im Anschluss an den Prozess gibt A B direkt kund, dass er nicht fähig / willig sei zu zahlen. B erhält einige Zeit später vom Amtsgericht das Urteil schriftlich mit der Bemerkung, A habe die Begleichung der Schuld dem Gericht nachzuweisen.

Folgende Fragen treten auf:

  • Was bedeutet der Terminus „unverzüglich“ im Juristendeutsch?
  • Was passiert von Amts wegen, wenn die Zahlung A’s weiterhin ausbleibt?

Mit Dank für Eure Zeit,
Allie

Hallo!

  • Was bedeutet der Terminus „unverzüglich“ im Juristendeutsch?

„unverzüglich“ bedeutet „ohne schuldhaftes Zögern“, § 121 BGB.

  • Was passiert von Amts wegen, wenn die Zahlung A’s weiterhin
    ausbleibt?

Schwer zu sagen. „Verurteilung zu Sozialstunden“ hört sich nach Jugendstrafrecht an. Dann kann das Gericht zB Ungehorsamsarrest verhängen, dh der Verurteilte zahlt oder kommt für ein paar Tage in die Zelle und zahlt danach.

Hallo

sind ja an den Staat zu bezahlen. Die lassen sich in solchen Fällen doch meistens in Sozialstunden umwandeln. Mein Ex Nachbar macht das immer so. Oder ebend Knast

LG
Mikesch