Freiwillige Lohnabtretung zulässig?

Hallo zusammen!

Folgende Sachlage:

Herr A beschäftigt bei der Stadt S als Tariflich Beschäftigter und wohnt in der Stadt S.
Es liegt eine Lohnabtretung aus dem Jahre 2001 vor und ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aus dem Jahre 2006.
Für beide können derzeit keine Zahlungen geleistet werden, da Herr A aufgrund der Unterhaltspflicht gegenüber 4 Personen unterhalb der Pfändungsfreigrenzen liegt.

Des Weiteren hat Herr A Zahlungsrückstände gegenüber der Stadt S. Er kann seit längerem die Kindergartenbeiträge nicht bezahlen. Um zumindest die Schulden gegenüber der Stadt zu begleichen hat er gegenüber der Stadtkasse freiwillig erklärt, dass zum Zwecke der Tilgung dieser Schulden monatlich 100 Euro von seinem Gehalt einbehalten und an die Stadtkasse überwiesen werden sollen. Die Pfändungsgrenzen sollen dabei nicht berücksichtigt werden.

Fraglich ist, ob diese Vorgehensweise zulässig ist.

Normalerweise müsse Abtretungen der Reihe (nach Datum) nach bedient werden. Somit wäre diese Abtretung als letztes an der Reihe, da das Datum das jüngste ist. Und Sie könnte erst bedient werden, wenn die anderen Schulden getilgt sind.

Die Stadtkasse der Stadt S ist allerdings der Meinung, dass Sie bevorzugt ist, weil die Stadt S Arbeitgeber des A ist und es somit nach Ihrer Meinung Schulden gegenüber dem Arbeitgeber sind.

Ich denke allerdings, dass die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde auftritt und nicht als Arbeitgeber. Somit müsste doch eigentlich die Abtretung hinten an stehen und die Stadt dürfte nicht an den Gläubiger Stadtkasse überweisen. M.E. würden damit die anderen Gläubiger benachteiligt.

Wie seht Ihr die Sache?

MFG
Bernie

Hallo,

ich würde die Sache an einer anderen Fragestellung aufhängen: Was Herr S mit dem Geld macht, das unterhalb des Pfändungsfreibetrages liegt, ist einzig und alleine seine Sache. Wenn er damit freiwillig die ein oder andere Schuld tilgt, dann kann er dies tun und die anderen Gläubiger schauen trotzdem in die Röhre. Der Freibetrag schützt ja gerade die - deutlich eingeschränkte - finanzielle Dispositionsfreiheit des Schuldners. Nur Geld oberhalb dieser Grenze ist nach den Regeln der Kunst an die übrigen Gläubiger zu verteilen. Hier geht es dann ja gerade nicht mehr um freiwillige Vereinbarungen, sondern um Zwangsmaßnahmen.

Problematisch würde es nur, wenn der AG mehr oder weniger sanften Druck auf Herrn S ausüben würde um an die entsprechende Erklärung zu kommen. Allerdings dürfte sich Herr S hier auch in einer Zwangslage befinden, weil man ihm im Weigerungsfall vermutlich den weiteren Besuch seiner Kinder im Kindergarten streichen dürfte, der ggf. für die Erwerbstätigkeit notwendig ist.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Danke schonmal für die Antwort. Das klingt natürlich logisch. Die Abtretungserklärung war völlig freiwillig.

Das Problem ist, dass ich auf der Seite des Arbeitgebers sitze. Also in der Personalabteilung. Ich habe jetzt von der Stadtkasse die Mitteilung bekommen, dass sich A und Stadtkasse darauf geeinigt haben den Betrag vom Gehalt einzubehalten.

Und das finde ich fraglich, ob ich das machen darf/muss? Wenn er das Geld auf seinem Konto hat und nen Dauerauftrag einrichtet, is das egal. Aber darf der Arbeitgeber vertreten durch die Personalabteilung da mit reingezogen werden?

Gruß
Bernie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]