Kann Frau X vom Kindesvater (doppelte Staatsangehörigkeit)Herr Y die Herausgabe seiner Reisepässe vor Umgang mit dem Kind verlangen? Und wenn Herr Y die Herausgabe verweigert, ihm das Kind nicht geben?
Macht Frau X sich dann strafbar?
Gruss
Betty
Kann Frau X vom Kindesvater (doppelte Staatsangehörigkeit)Herr Y die Herausgabe seiner Reisepässe vor Umgang mit dem Kind verlangen? Und wenn Herr Y die Herausgabe verweigert, ihm das Kind nicht geben?
Macht Frau X sich dann strafbar?
Gruss
Betty
Hi!
Eines vorweg: ob Frau X das darf, weiß ich nicht. ABER: wenn der Vater wirklich eine Kindsentführung plant, wird ihn der fehlende Pass nicht hindern. Da wird notfalls der Pass des Bruders/ Neffen/ was auch immer genommen. Oder das Kind wird von Verwandten ins Ausland gebracht. Mein Sohn war als Kleinkind schon mit meiner Tante und auch mit meiner Mutter auf Reisen: auf dem Flughafen oder an der Grenze kümmeret sich kein Mensch darum, inwieweit dieses offensichtlich fremde Kind überhaupt mit Wissen bzw. Einverständnis des Erziehungsberechtigten durch die Weltgeschichte reist.
Liebe Grüße
der blonde Hai