Unterhalt vom Vater

Hallo,

folgender fiktiver Fall: Frau X lebt in Deutschland und hat ein uneheliches Kind mit Herrn Y. Dieser lebt schon länger im Ausland ohne Kontakt zum Kind. Er zahlt keinen Unterhalt für das Kind, dieses übernimmt das Sozialamt, das widerum Forderungen an Y stellt, der sich diesen erfolgreich entzieht.

Herr Y meldet sich nun nach ein paar Jahren bei Frau X und möchte Kontakt zum Kind. Das Kind möchte dieses auch und Frau X will es auch nicht verbieten.

Macht sich Frau X strafbar, wenn sie den Aufenthaltsort von Herrn Y kennt, ohne ihn zu melden?

Wie sieht es aus, wenn sie nun Geld von Herrn X für das Kind annimmt, zu dem vom Sozialamt?

Vielen Dank für Antworten, bitte keine moralischen Ratschläge der Fall ist WIRKLICH nur fiktiv und erfunden!

LG Juliane

Wie sieht es aus, wenn sie nun Geld von Herrn X für das Kind
annimmt, zu dem vom Sozialamt?

Ohne mich mit den sozialrechtlichen Besonderheiten auszukennen,
würde ich sagen, dass das ein klarer Fall von Betrug ist.

Frau Y täuscht das Sozialamt darüber, das der X nicht zahlt.
Aus diesem Grunde zahlt das Sozialamt irrtümlich an Y.

Denke, dass ist ein klarer Fall von § 263 Strafgesetzbuch.

Was die Informationspflicht über den Aufenthaltsort des Vaters angeht,
so bin ich mir fast sicher, dass es dort sozialrechtliche Hinweis- und Informationspflichten geben wird.

Gruß, trob