Unterhalt für Teilzeitarbeitenden Ex-Gatten?

Hallo,

hätte eine Teilzeit-Beschäftigte, geschiedene Frau Anspruch auf Unterhalt von ihrem Ex-Mann, wenn dieser Vollzeit arbeiten ginge und deshalb ein wenig mehr verdiente als sie, obwohl sie genauso viel verdienen würde wie er, wenn sie ebenfalls Vollzeit arbeiten ginge?

die Muecke

Hm, habe ich nicht allgemein genug oder nicht genau genug erklärt?
Hatte wirklich versucht alles richtig zu machen :frowning:

Mücke

Hallo,
warum arbeitet die Teilzeitbeschäftige Teilzeit?
warum arbeitet der Teilzeitbeschäftigte Teilzeit?
Die Gründe wären schon wichtig.

grüsse
dragonkidd

Hallo,

warum arbeitet die Teilzeitbeschäftige Teilzeit?

Weil sie auch vor der Scheidung nur Teilzeit arbeitete. Hindern würde sie an einer Vollzeitstelle aber nichts, also keine Kinder oder Erkrankungen.

warum arbeitet der Teilzeitbeschäftigte Teilzeit?

Ich denke hier wolltest Du wissen, warum der Vollzeitbeschäftigte Vollzeit arbeitet?
Er arbeitet Vollzeit, weil auch ihn nichts daran hindert Vollzeit zu arbeiten (eben auch keine Kinder/Krankheiten) und er natürlich Vollzeit mehr verdient als Teilzeit.

Vor der Scheidung reichten ein Vollzeit- und ein Teilzeiteinkommen für die Ehe aus - durch so eine Trennung wird die Mietbelastung zwangsläufig größer, da nun zwei Wohnungen bezahlt werden wollen, deshalb reicht das Einkommen dem Vollzeitbeschäftigten zum Wohnen/Leben, die Teilzeitbeschäftigte sagt, sie käme nicht über die Runden.

Mücke

Hindern würde sie an einer Vollzeitstelle aber nichts, also
keine Kinder oder Erkrankungen.

Teilzeitbeschäftigte sagt, sie käme nicht über die Runden.

Warum sucht sie sich dann keine Vollzeitstelle, statt darüber nachzudenken, wie sie sich Unterhalt sichern kann ?

Warum sucht sie sich dann keine Vollzeitstelle, statt darüber
nachzudenken, wie sie sich Unterhalt sichern kann ?

Genau darum geht es ja. Ich bin der Meinung, dass sie erst einmal Vollzeit arbeiten müsste und dann geschaut würde, ob Unterhaltsansprüche gegeben sind. Nun weiß ich aber nicht, ob meine Meinung auch der Rechtslage entspricht.

Mücke