Hallo Ihr Lieben!
(an Mod:habe kein passenderes Brett gefunden…)
wenn man in einem gemeinnützigen Verein den Vorstand ändern will in der Besetzung, muss man dann umbedingt auch die Satzung ändern?
LG
lina
Hallo Ihr Lieben!
(an Mod:habe kein passenderes Brett gefunden…)
wenn man in einem gemeinnützigen Verein den Vorstand ändern will in der Besetzung, muss man dann umbedingt auch die Satzung ändern?
LG
lina
Hi Lina,
wenn man in einem gemeinnützigen Verein den Vorstand ändern
will in der Besetzung, muss man dann umbedingt auch die
Satzung ändern?
in der Satzung sollten keine Namen genannt sein, wo ist dann das Problem?
Gruß Ralf
Hallo!
also mein Mann ist im Vorstand eines gemeinnützigen Vereins- jetzt wollte er da zurücktreten und ein anderer aus dem Vorstand meinte, dass man dann die Satzung auch ändern müsste!
Stimmt also nicht? Haben wir uns auch so gedacht–kann ja nicht sein, dass man bei jedem Wechsel die Satzung ändern muss!
LG
lina
Hi lina,
in der Satzung steht normalerweise nur, wie sich ein Vorstand zusammensetzt und wie er ins Amt kommt, zB durch eine Wahl. Vielleicht gibt es noch eine Regelung, was beim Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes passiert, sowie eine Aussage zum Nachrücken. Das war’s dann aber.
Habt Ihr denn keine Satzung zum Nachlesen?
Gruß Ralf
Hallo, Lina,
die Personen des Vorstandes wechseln i.d.R. nach Neuwahlen. Für den Fall, dass ein Vorstandsmitglied während der Amtsperiode ausscheidet, muss entweder ein gewählter Vertreter das Amt übernehmen oder der Vorstand übernimmt bis zur nächsten Wahl die Aufgaben.
Das zunächst ist völlig unabhängig von der Satzung, die allerdings Regelungen für solche Fälle vorsehen sollte. Geändert werden muss die Satzung dafür allerdings nicht.
Ein anderer Fall träte ein, wenn die Zusammensetzung des Vorstandes von der Aufgabenverteilung wesentlich geändert werden soll oder Vorstandsposten neu eingeführt oder abgeschafft werden sollen. Das wäre dann relevant für die Satzung und müßte sich dort niederschlagen.
Dafür allerdings wäre dann auch eine Mitgliedervollversammlung einzuberufen und deren Votum einzuholen.
Ein Blick ins Vereinsrecht http://www.vereinsrecht.de/ wird sicher hilfreich sein.
Gruß
Eckard
Kein Rechtsgelehrter
Hallo Eckard!
Ein anderer Fall träte ein, wenn die Zusammensetzung des
Vorstandes von der Aufgabenverteilung wesentlich geändert
werden soll oder Vorstandsposten neu eingeführt oder
abgeschafft werden sollen. Das wäre dann relevant für die
Satzung und müßte sich dort niederschlagen.
das verstehe ich noch nicht so ganz! Mein Mann und noch 2 weitere wollen zurücktreten–dann müssen ja andere deren Funktion übernehmen–liegt dann so ein Fall vor, wie Du oben geschrieben hast?
und noch was anderes:
Wenn die Namen nicht in der Satzung erwähnt sind, wo sind die denn dann überhaupt festgehalten–nur im Protokoll?
Danke schonmal!
lina
Hallo an dieser Stelle.
Ein anderer Fall träte ein, wenn die Zusammensetzung des
Vorstandes von der Aufgabenverteilung wesentlich geändert
werden soll oder Vorstandsposten neu eingeführt oder
abgeschafft werden sollen. Das wäre dann relevant für die
Satzung und müßte sich dort niederschlagen.das verstehe ich noch nicht so ganz! Mein :MannPerson A und noch 2
weitere wollen zurücktreten–dann müssen ja andere deren
Funktion übernehmen–liegt dann so ein Fall vor, wie Du oben
geschrieben hast?
Nein. Die Posten bleiben schliesslich in ihrer Funktion bestehen, werden aber nur mit jemand Zugelassenem besetzt.
und noch was anderes:
Wenn die Namen nicht in der Satzung erwähnt sind, wo sind die
denn dann überhaupt festgehalten–nur im Protokoll?
Ja.
Aber in der Regel wird eine Vereinssatzung doch vom Amtsgericht abgesegnet. Und dort wird man wohl auf die Bindung der Satzung an die Namen aufmerkam machen. Ausserdem werden beim AG auch die Protokolle der Sitzungen durchgesehen.
mfg M.L.
Hallo Markus!
Und dort wird man wohl auf die Bindung
der Satzung an die Namen aufmerkam machen. Ausserdem werden
beim AG auch die Protokolle der Sitzungen durchgesehen.
Welche Bindung besteht denn dann zwischen der Satzung und den Namen, wenn in der Satzung keine Namen genannt sind sondern nur im Protokoll?
Wie läuft überhaupt so ein Verfahren rechtlich richtig- so?:
die machen eine Versammlung und wählen Ersatz für die Leute, die aus dem Vorstand zurücktreten.
alles wird per Protokoll festgehalten
das Protokoll muss dann zum AG
Fertig!! (oder???)
Entschuldigt mich, ich muss nochmal nachfragen- wir beide haben da nicht wirklich die Ahnung (Schäm!*Schon rot bin***)
Lina
Hallo nochmal.
Welche Bindung besteht denn dann zwischen der Satzung und den
Namen, wenn in der Satzung keine Namen genannt sind sondern
nur im Protokoll?
Keine. Aber das AG wird -irgendwann- vom amtierenden 1.Vorsitzenden eine Auflistung der Vorstandsmitglieder fordern.
Und in den Protokollen steht drin, wer alles an einer Vorstandssitzung teilgenommen und was gemacht hat.
Wie läuft überhaupt so ein Verfahren rechtlich richtig- so?:
- die machen eine Versammlung und wählen Ersatz für die
Leute, die aus dem Vorstand zurücktreten.
Ja. Das kann (ausser)ordentlich erfolgen, sofern Beschlussfähigkeit gegeben ist. Zumindest bei einem e.V.
- alles wird per Protokoll festgehalten
Ja.
- das Protokoll muss dann zum AG
Ja.
- Fertig!! (oder???)
Vorher gilt es noch zu prüfen ob Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands untereinander keine Doppelposition inne haben.
mfg M.L.
Hallo Josefine,
wenn man in einem gemeinnützigen Verein den Vorstand ändern
will in der Besetzung, muss man dann umbedingt auch die
Satzung ändern?
also, wenn ihr ein eingetragener Verein seid, dann ist auch ein Vorstand gemäß Satzung (mindestens ein Vertreter, können aber mehrere sein) im Vereinsregister als vertretungsberechtigt eingetragen. Diese Eintragung muss natürlich im Vereinsregister mit notarieller Urkunde geändert werden, wenn die Person(en) sich ändert(n).
Vielleicht wurde dieser Vorgang (Eintragung des neuen Vorstands im Register) mit der Satzungsänderung, die ja auch im Vereinsregister eingetragen werden müsste, verwechselt.
Gruß, Karin
Hallo Josefine,
wenn man in einem gemeinnützigen Verein den Vorstand ändern
will in der Besetzung, muss man dann umbedingt auch die
Satzung ändern?
in der Regel nein, denn üblicherweise beinhalten Satzungen KEINE Bindung von Vorstandsposten an bestimmte Personen.
Zu dem anderen, was hier so geschrieben wird:
Ich habe während der ganzen Tätigkeit als Schriftführer immer nur den Teil der entsprechenden Mitgliederversammlung dem Registergericht mitgeteilt, der die Wahl der VERTRETUNGSBERECHTIGTEN Vorstandsmitglieder betraf. Meines Wissens bräuchte man - so keine Änderungen eingetreten sind - eigentlich nur mitteilen, dass sich bei den vertretungsberechtigten VM nichts geändert hat.
Natürlich können diese Mitteilungen NUR von einem vertretungsberechtigten VM gemacht werden.
Rücktritt: solange der Verein noch vertreten ist, ist ein Rücktritt einzelner Vertretungsberechtigter möglich. Allerdings will das Registergericht DAS wissen um das Register entsprechend zu ändern.
Wenn nicht, wäre ein Rücktritt zur Unzeit und dann ausgeschlossen, bzw. es bedürfte einer Mitgliederversammlung, auf der ein neuer vertretungsberechtigter Vorstand gewählt wird.
(im einzelnen. Sauter/Schweyer 14.Aufl. Rn 274)
Eigentlich interessiert den Rechtspfleger nur, ob eine Vereinshandlung gegen zwingendes Recht verstößt. So kann es z.B. keinen e.V. geben, der nicht durch ein Mitglied nach außen vertreten ist.
Ein Satzungsverstoß interessiert den Rechtspfleger insofern nur bedingt.
Eine ganz andere Sache ist es, inwieweit ein falsch zusammengesetzter Vorstand - sogar im erweiterten Bereich - überhaupt noch gültige Beschlüsse fassen kann bzw. diese Beschlüsse dann angreifbar werden. Siehe Problematik der Ämterhäufung.
Das wird aber alles von Registergericht zu Registergericht unterschiedlich gehandhabt.
Ich bin allerdings kein Jurist und kann nur praktische Erfahrung mit unserem Registergericht wiedergeben.
Gruß
Peter