Hallo Leute,
ich hoffe, wegen der Art wie ich das hier formuliere, nicht „rauszufliegen“.
In AGB sind ja div. Dinge drin. Ist folgendes z.B. auf jeden Fall gültig und rechtskräftig ?
Die Retouren-Ware ist vollständig und in Originalverpackung zu verstauen und zurückzusenden. Rücksendungen müssen in jedem Fall frei gemacht werden, die Kosten dafür hat der Kunde zu übernehmen. Vom Rückgaberecht ausgeschlossen sind Audio- und Videoaufzeichnungen sowie Software, Zeitschriften und Batterien. Im Falle der Verschmutzung oder Beschädigung von zurückgesandter Ware bleibt das Zurückbehaltungsrecht in anteiliger oder vollständiger Höhe des Kaufpreises vorbehalten. Das Rückgaberecht gilt nur im Anwendungsbereich des Fernabsatzrechts.
Also es geht hier speziell um den Ausschluss der Software. Ist Software wirklich in jedem Falle vom Umtausch ausgeschlossen ? Falls ja, warum ist das so ? Bezieht sich das auf jede ARt von Kunde, oder nur auf Geschäftskunden, oder nur bei Privatkunden ???
Alles sehr verwirrend ?
Danke.
Jürgen
Hallo,
Also es geht hier speziell um den Ausschluss der Software. Ist
Software wirklich in jedem Falle vom Umtausch ausgeschlossen ?
wenn es in den AGB so steht, ja. Davon bleibt aber die Gewährleistung unberührt, falls du darauf hinauswolltest.
Falls ja, warum ist das so ?
Weil man sich sonst jeden Tag eine Software kaufen, sie kopieren und dann wieder zurückschicken könnte.
Grüße,
Sue
Hallo!
In AGB sind ja div. Dinge drin. Ist folgendes z.B. auf jeden
Fall gültig und rechtskräftig ?
Nicht auf jeden Fall 
Ein Widerrufsrecht nach § 312d BGB besteht aufgrund von § 312 d IV Nr. 2 BGB aber schon von Gesetzes wegen, sofern nichts besonderes vereinbart ist, für den Kauf von Software nicht, wenn der gelieferte Datenträger entsiegelt worden ist.
Falls ja, warum ist das so ?
Falls nichts anderes vereinbart ist, ist Software grundsätzlich „vom Umtausch ausgeschlossen“ - mal untechnisch gesprochen. Der Grund liegt auf der Hand und wurde ja schon genannt: Ich könnte die Software sonst einfach kopieren oder installieren und dann von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Gruß,
Florian.
Hallo,
meine Laienansicht:
Rücksendungen müssen in jedem
Fall frei gemacht werden, die Kosten dafür hat der Kunde zu
übernehmen.
mindestens dieser Satz ist nicht gesetzeskonform und damit nichtig (sofern nicht zwischen Händlern geschlossen). Laut Gesetz sind die Kosten der Rücksendung grundsätzlich vom Verkäufer zu tragen. Bei Bestellungen unter 40 Euro kann der Verkäufer die Kosten in den AGB auf den Kunden abwälzen. Im obigen Fall ist der Satz nichtig und damit muss der Verkäufer die Rücksendekosten in jedem Fall selbst tragen. Problem ist, dass der Kunde das Paket auf jeden Fall erst mal frei machen müsste um keine unnötigen Kosten zu verursachen. Wie er dann an sein Geld wieder rankommt, nun ja?
Gruß, Niels
Hallo!
mindestens dieser Satz ist nicht gesetzeskonform
Ob das nun nichtig ist oder nicht, darauf kommt es im Ergebnis nicht an, weil der Kunde schon nach dem Gesetz kein Widerrufsrecht bei entsiegelter Software hat, also auch keine Rücksendung erfolgen wird…
Gruß,
Florian.
Danke an alle
Hallo an Nils, Florian, und Sue,
ich danke euch für eure Antworten.
Beste Grüsse
Jürgen
Hallo,
Ob das nun nichtig ist oder nicht, darauf kommt es im Ergebnis
nicht an, weil der Kunde schon nach dem Gesetz kein
Widerrufsrecht bei entsiegelter Software hat, also auch keine
Rücksendung erfolgen wird…
nun, die Frage enthält einen allgemeinen und einen speziellen Teil. Meine Antwort bezog sich auf den allgemeinen Teil.
Gruß, Niels