Voraussetzungen für Autohandel?

Hallo,

darf man sich eigentlich in Deutschland ohne besondere Qualifikation als Autohändler betätigen? Gibt es außer der Notwendigkeit, ein Gewerbe anzumelden und die Veräußerungsgewinne zu versteuern, weitere Voraussetzungen?
Auch wenn man vermutlich bei (mehreren) kurzfristigen An- und Verkäufen als gewerblicher Händler gilt, kann ja die Gewährleistungspflicht bei alten, gebrauchten Wagen ausgeschlossen werden (denke ich mal, sofern es sich nicht um vorsätzliche, arglistige Täuschung handelt, wo offensichtliche und gravierende Mängel bewußt verschwiegen werden), so daß das Risiko beschränkt sein müßte.
Ich stelle mir einen Fall vor, wo jemand beispielsweise Mängel repariert und danach das Kfz mit Gewinn veräußert.

Ich kenne jedenfalls einige ausländische Mitbürger, die - offenbar gewerblichen - Autohandel nebenbei betreiben (nur vermutlich ohne die letztgenannte Komponente).

Viele Grüße
Winter

kann ja die
Gewährleistungspflicht bei alten, gebrauchten Wagen
ausgeschlossen werden (denke ich mal…

Denkst du falsch… kann der gewerbliche Händler eben nicht.

Gruss Ivo

Sachmangelhaftung, wann und wie weit?
Hallo Ivo,

Mängel, die der Käufer bereits kennt und die schriftlich festgehalten wurden, kann er sicher nicht reklamieren. Dann ist die Frage, die ja auch schon im Forum deklariert wurde, inwiefern weitere im Kaufvertrag ausgeschlossen werden können?

Insbesondere: was ist mit Mängeln, die erst nach dem Kauf auftreten? Gilt die gesetzlich vorgeschriebene Sachmangelhaftung dann nur für Schäden, die bereits zum Kaufzeitpunkt vorgelegen haben? Bekanntermaßen treten Probleme bei alten Autos so nach und nach auf, beispielsweise kann ein paar Wochen nach Kauf der Motor den Geist aufgeben oder ähnliches, ohne daß man dies vorhersehen hätte können. Kann das von der Verkäuferseite ausgeschlossen werden? Sonst müßte der Verkäufer ja für alle Abnutzungserscheinungen aufkommen oder vor dem Verkauf alle Verschleißteile austauschen, was ja nicht Sinn der Sache sein kann?

Ich wäre dankbar, wenn hier mal jemand Licht ins Dunkel bringen könnte.

Viele Grüße
Winter

Die Haftung eines gewerblichen Verkäufers geht viel weiter, als die eines privaten. Unterschätze nicht, für was ein gewerblicher Händler alles gerade stehen muß.

der Verkäufer ja für alle Abnutzungserscheinungen aufkommen
oder vor dem Verkauf alle Verschleißteile austauschen, was ja

Verschleißteile sind eine andere Sache.

Hallo Nordlicht,

keine Angst, ich möchte jetzt nicht arglose Leute übers Ohr hauen. Ich stehe sonst eigentlich nur auf der Käuferseite - wenn ich das in dem Forum mal so persönlich schreiben darf. Es ist nur prinzipielles Interesse. Zumal man ja auch privat immer wieder damit konfrontiert wird.

Viele Grüße vom
Winter