hallo
wenn x ein kind gezeugt hat, die y ihm das aber verschwiegen hat, x es nach dre jahren herausfindet, während y das kind in pflege gegeben hat und nun die familie z das kind adoptieren will, wie kann dann x auch ohne einverständnis von y seine vaterschaft anerkennen und die adoption verhindern?und in wieweit zählt beim kindesverhältnis der persönliche kontakt, wenn es x nicht möglich war, kontakt aufzunehmen (war zu der zeit gefangener im ausland) und wenn y ihm ja auch nix gesagt hat?
es ist ein übungsfall und ich hänge grad ein bisschen, suche nur anregungen.
liebe grüsse
hallo
Auch hallo!
M.E. kann der x seine Vaterschaft anerkennen, y kann dem aber widersprechen, was einen Rechtsstreit nach sich ziehen kann.
Woher bzw wie soll er denn herausfinden, dass er Vater ist, wenn y ihm das verschwiegen hat? Das wäre ja mal eine spannende Frage.
Eine Adoption geht nicht so einfach, da muss der leibliche Vater und die leibliche Mutter zustimmen, eine Ersetzung der Einwilligung durch das FamGer ist nicht leicht zu erhalten, vor allem, wenn der Vater x dem Gericht die Täuschung durch y nachweisen kann.
Kontakt konnte x ja nicht aufnehmen, da er ja nichts wusste.
Renate