Darf man selbst abmahnen

Angenommen man ärgert sich über einen Gewerblichen HP betreiber weil wichtige Informationen in seinem Impressum fehlen

darf man den Abmahnen und die Kosten dafür in Rechnung stellen ?

Und sonst geht’s gut? Seit wann darf man denn jemanden abmahnen, nur weil man sich über ihn ärgert?

Entweder bist du wettbewerbsrechtlich betroffen oder nicht. Aber zum Wacher über Recht und Gesetz aufspielen, darfst du dich nicht.

Levay

Hallo Levay,

Und sonst geht’s gut? Seit wann darf man denn jemanden
abmahnen, nur weil man sich über ihn ärgert?

Entweder bist du wettbewerbsrechtlich betroffen oder nicht.
Aber zum Wacher über Recht und Gesetz aufspielen, darfst du
dich nicht.

Wie ist das, wenn man zwar nicht wettbewerbsrechtlich betroffen ist, aber auf andere Weise, z.B. weil man als Kunde eines Internetversands wegen einer Reklamation anrufen möchte und vergeblich im Impressum nach einer Telefonnummer sucht (die zu den im Impressum erforderlichen Angaben gem. § 6 TDG gehört, Oberlandesgericht Köln, 13.2.2004, Aktenzeichen: 6 U 109/03)?

Grüße
Sebastian

http://www.wettbewerbszentrale.de

Hi!

Die http://www.wettbewerbszentrale.de hilft dir in diesem Fall zumeist auch nicht mehr weiter, da sie derartige Kleinverstöße auf Hinweis von gelangweilten Bürgern schon längern nicht mehr nachgeht. Die Masse an derartigen Beschwerden war/ist einfach zu groß, um jeder nachzugehen. (leider)

Gruß
Falke

Guten Morgen!

Mag sein, aber einen anderen Weg für Verbraucher gibt es nicht!