Hallo Ihr Lieben
wer kann mir erklären, wo der Unterschied zwischen einer eidesstattlichen Erklärung und einer eidesstattlichen Versicherung ist?
Und dann weiß vielleicht jemand, wann wieso und warum eine eidesstattliche Versicherung von einem Richter total ignoriert werden darf?
Und weiß dann jemand, ob man einen Anwalt irgendwie bei den Haaren fassen kann, wenn er sich Fachanwalt nennt und diesen Unterschied offensichtlich nicht kennt oder nicht berücksichtigt, und ein Fall dadurch gegen die Wand gefahren wird?
Und dann weiß vielleicht jemand, wann wieso und warum eine
eidesstattliche Versicherung von einem Richter total ignoriert
werden darf?
Also „total ignoriert“ werden darf sie eigentlich nicht.
Der (Zivil-)Richter muss bei seiner freien Beweiswürdigung
berücksichtigen ist aber nicht an sie gebunden.
Das mag dem Unterlegenen wie „total ignoriert“ vorkommen.
Um das mal an einem Beispiel zu zeigen:
Ich verlange von X ein Darlehen zurück. Ich lege
einen von X unterschriebenen Darlehensvertrag vor,
zeige den Kontoauszug, auf dem ich das Geld an X überwiesen
habe und vielleicht noch irgendeine Bestätigung von der Bank,
dass das Geld nicht zurückgekommen ist.
Und X gibt nun eine „Eidesstattliche Versicherung“ ab mit
dem Inhalt, dass er nie Geld von mir bekommen hat.
Dann schaut sich der Richter das alles an und überlegt,
wem er glaubt. Und wenn X Pech hast, geht es gleich
beim Strafgericht weiter.
Und weiß dann jemand, ob man einen Anwalt irgendwie bei den
Haaren fassen kann, wenn er sich Fachanwalt nennt und diesen
Unterschied offensichtlich nicht kennt oder nicht
berücksichtigt, und ein Fall dadurch gegen die Wand gefahren
wird?
Ich würde einfach mal behaupten, dass es EXTREM unwahrscheinlich
ist, dass ein Fall DADURCH „gegen die Wand gefahren wird“, dass
ein Anwalt den Begriff „Erklärung“ statt „Versicherung“ verwendet
hat.
Da der Fall ja fiktiv ist, möchte ich in aller Offenheit sagen:
Die Anfrage klingt ein klein wenig nach einer gefährlichen Mischung aus Enttäuschung über verlorenen Rechsstreit und irgendwo aufgeschnappten Halbwahrheiten.
Vorausgesetzt, Du meintest „diese“ Eidesstattliche Erklärung und nicht den sogenannten Offenbarungseid, der ja mittlerweile ebenfalls „Eidesstattliche Versicherung“ genannt wird:wink:
Vorausgesetzt, Du meintest „diese“ Eidesstattliche Erklärung
und nicht den sogenannten Offenbarungseid, der ja mittlerweile
ebenfalls „Eidesstattliche Versicherung“ genannt wird:wink:
Hallo,
Moooment! Der „Offenbarungseid“ war und wird wohl so nur im Volksmund genannt. Die ZPO nennt ihn auch „Eidesstattliche Versicherung“. Nachzulesen in der Überschrift zu Buch 8, Abschnitt 4 der ZPO. Ob das so schon seit 1877 (so alt ist die ZPO schon) offiziell genannt wird, das kann ich allerdings auch nicht sagen.
Vorausgesetzt, Du meintest „diese“ Eidesstattliche Erklärung
und nicht den sogenannten Offenbarungseid, der ja mittlerweile
ebenfalls „Eidesstattliche Versicherung“ genannt wird:wink:
Hallo,
Hallo zurück:wink:
Moooment! Der „Offenbarungseid“ war und wird wohl so nur im
Volksmund genannt. Die ZPO nennt ihn auch „Eidesstattliche
Versicherung“.
Das meinte ich, als ich schrieb „sogenannter Offenbarungseid“… Ich habe es in der Tat „laienhaft“ geschrieben:wink:
Danke und viele Grüße
Marlene
Nachzulesen in der Überschrift zu Buch 8,
Abschnitt 4 der ZPO. Ob das so schon seit 1877 (so alt ist die
ZPO schon) offiziell genannt wird, das kann ich allerdings
auch nicht sagen.
Um die Frage valide beantworten zu können, ob der Bevollmächtigte
haftet, bedarf es der genauen Kenntnis der urteilstragenden Gründe,
also warum genau der Prozeß verloren wurde. Selbstverständlich haften
RAe für jede zu einem Schaden führende (nachgewiesene bzw. zu
vermutende) Pflichtverletzung…
Grüße
Torsten
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