Ort ohne eigene PLZ zulässig ?

Hallo Leute,

angenommen, man wohnt in einem sehr kleinen Ort, der in einem anderen Ort eingemeindet ist.

Dieser Ort hat aber ein „richtiges“ gelbes Ortschild.

Welche Rechte haben Einwohner dieses Ortes, was die Schreibweise der Adresse angeht ?

Darf man darauf bestehen, das der Name des Ortes genannt wird, oder muss man akzeptieren, das der Ort nicht genannt wird ?

Danke an alle im Vorraus.

Beste Grüße
Jürgen

Hi,

angenommen, man wohnt in einem sehr kleinen Ort, der in einem
anderen Ort eingemeindet ist.

So wie bei uns.

Dieser Ort hat aber ein „richtiges“ gelbes Ortschild.

Haben wir auch.

Welche Rechte haben Einwohner dieses Ortes, was die
Schreibweise der Adresse angeht ?

Keine Ahnung, aber die Zustelldienste sind erfreut, wenn jemand nicht nur die offizielle PLZ nebst Gemeinde, sondern zusätzlich noch den Ortsteil mit angibt. Das erleichtert die Zustellung ungemein.

Darf man darauf bestehen, das der Name des Ortes genannt wird,
oder muss man akzeptieren, das der Ort nicht genannt wird ?

Wem gegenüber bestehen? Willst du jemanden verklagen? Ich verstehe wohl dein Problem nicht so richtig.

mfg Ulrich

Nein der Ort muss nicht genannt werden, da Postleitzahlen nichts anderes sind als der Leitweg für die Post.

Und da heisst 88048 Friedrichshafen nun mal „Friedrichshafen“
und nicht Ailigen, Ettenkirch, oder Meistershofen welche allem ein eigenes Ortschild haben und mit unter der rPLZ laufen.

Gruss Ivo

Hi Jürgen,

da stoßen unterschiedliche Interessen aufeinander.

Die Post bietet für Geschäftskunden eine verbilligte Zustellung an, wenn die Orte so geschrieben werden, wie die Post das haben will, weil dann die Adressen automatisch gelesen werden können und kein zusätzliches Sortieren von Hand nötig ist.

Herr B. in Kleinkleckersdorf möchte, dass seine Besucher ihn finden, deshalb gibt er denen, die ihn finden wollen, den Ortsnamen mit. Das kann er auf zwei Arten tun, entweder indem er PLZ und Ortsname kombiniert

Jürgen B.
Hauptstraße 7
17234 Kleinkleckersdorf

oder die Adresse vollständig angibt:

Jürgen B.
Kleinkleckersdorf
Hauptstraße 7
17234 Großkleckersdorf

Wer einmal des Nachts bei Regen im Ostallgäu gelandet ist und in Lamerdingen den Mühlbachweg vergeblich sucht, weil der in Großkitzighofen ist, der weiß den Ortsnamen zu schätzen.

Anspruch auf irgend eine dieser Adressierungsarten hat Herr B. nicht. Er kann natürlich jeden, der ein Schreiben an ihn adressiert, auf seine Vorlieben aufmerksam machen.

Gruß Ralf

Darf man darauf bestehen, das der Name des Ortes genannt wird,
oder muss man akzeptieren, das der Ort nicht genannt wird ?

???
Normalerweise liegt es im Interesse des Kunden, daß Sendungen am Bestimmungsort ankommen, und nicht unbedingt, daß lokalpatriotische Gefühle befriedigt werden.

Natürlich kannst Du auch „Kuhdorf XY, hinterm Huber-Bauern links“ als Adresse angeben, eventuell werden die Briefe ihr Ziel auch erreichen, nur - was bringt’s? Mir persönlich wäre die sichere und schnelle Ankunft wichtiger.

LG
Stuffi

Anspruch auf irgend eine dieser Adressierungsarten hat Herr B.
nicht. Er kann natürlich jeden, der ein Schreiben an ihn
adressiert, auf seine Vorlieben aufmerksam machen.

Gruß Ralf

Hallo Ralf,

ich denke, das du Recht hast. Wie man gesehen hat, gibt es Leute (aufgrund der Antworten), die den wahren Grund meiner Frage gar nicht verstanden haben.

Danke dir.

Jürgen

Wem gegenüber bestehen? Willst du jemanden verklagen? Ich
verstehe wohl dein Problem nicht so richtig.

mfg Ulrich

Hallo Ulrich,

nur weil ich in diesem Brett bin, muss ich doch nicht gleich an „verklagen“ denken :frowning:

Ulrich, ich möchte es uns beiden ersparen, es detailliert zu erklären, nur so viel; es KÖNNTE doch sein, das es Leute gibt, die einfach MÖCHTEN, das Ihr Ort, in dem Sie WOHNEN auch auf Ihre eigenen Sendungen draufstehen.

Eine Bitte an alle; diesen Beitrag hier schliessen.

Beste Grüße
Jürgen

Hi,

nur weil ich in diesem Brett bin, muss ich doch nicht gleich
an „verklagen“ denken :frowning:

Nun ja, da hat wohl meine Automatik zugeschlagen. :wink:

Ulrich, ich möchte es uns beiden ersparen, es detailliert zu
erklären, nur so viel; es KÖNNTE doch sein, das es Leute gibt,
die einfach MÖCHTEN, das Ihr Ort, in dem Sie WOHNEN auch auf
Ihre eigenen Sendungen draufstehen.

Dafür sorge ich ja auch immer. Das klappt auch meistens.

BTW: Wikipedia sagt: http://de.wikipedia.org/wiki/Postanschrift

mfg Ulrich

Hallo Jürgen,

es gibt sogar große Städte,die nicht mehr „Namentlich“ in der postalischen Zustellanschrift „erwähnt“ werden…
Z.B. Wanne-Eickel…

[ot] zur Fragetechnik
Hi Jürgen,

Wie man gesehen hat, gibt es Leute (aufgrund der Antworten),
die den wahren Grund meiner Frage gar nicht verstanden haben.

wenn Dich das stört, solltest Du mal an Deinen Formulierungen arbeiten.

Gruß Ralf

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Hallo!

es gibt sogar große Städte,die nicht mehr „Namentlich“ in der
postalischen Zustellanschrift „erwähnt“ werden…
Z.B. Wanne-Eickel…

Das kann auch einfach daran liegen, dass Wanne-Eickel nunmal zu Herne gehört, wie Wattenscheid zu Bochum. Das mag dem ein oder anderen Lokalpatrioten nicht passen, aber Art. 28 II GG, der hier eine Rolle spielen könnte, schützt nunmal nicht den Bestand der einzelnen Gemeinde.
Insofern ist es nicht richtig, von Wanne-Eickel als einer großen Stadt zu sprechen, es ist schlicht, meinetwegen ein großer, aber dennoch schlicht ein Stadtteil von Herne.

Gruß,

Florian.

Korrektur
Hallo!

großer, aber dennoch schlicht ein Stadtteil von Herne.

Korrigiere: Es sind natürlich zwei, Herne-Wanne und Herne-Eickel.

Gruß,

Florian.

Hallo,

man merkt,du bist nicht von hier…*g*…

Genauso gut könnte man sagen,Potsdam ist Teil von Berlin…hehe…

Hallo,

man merkt,du bist nicht von hier…*g*…

Man merkt,du bist nicht von da…*g*…

Genauso gut könnte man sagen,Potsdam ist Teil von
Berlin…hehe…

Potsdam ist nicht nur eine eigene Stadt, sondern sogar die Landeshauptstadt von Brandenburg. Wer das Verhältnis von Potsdam zu Berlin mit dem Verhältnis von Wanne und Eickel zu Herne vergleicht, hat eine ziemlich schiefe Perspektive.

‚hehe‘ nutzt da auch nichts.