Die Hausgemeinschaft-A hat einen Gutachter-X beauftragt Mängel am Haus-A festzustellen da die Gewährleitungsfrist am ablaufen war. Der Gutachter-X hat Mängel festgestellt die durch den Bauträger-Y beseitigt wurden. Ist es der Hausgemeinschaft-A möglich die Gutachterkosten dem Bauträger-Y in Rechnung zu stellen?
Liebe Grüße
Susanne
nur wenn y vor der gutachtenbeauftragung im verzug war, was schon im
Hinlick auf den Ablauf der Gewährleistungsfrist zweifelhaft ist. Für
eine genaue abklärung dieses konkreten falles bedarf es eines ganges
zum anwalt zur Prüfung der einzelheiten; wenn man lange genug sucht ,
findet man sicher einen guten…
FG Torsten
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]