Kündigung Fitnessvertrag

Person A hat beim Fitnesscenter X einen Jahresvertrag. Da Person A vom Arzt innerhalb des Vertrages ein attestiert bekommen hat das Person A keinen Sport mehr im Fitnessstudio betreiben kann, kündigt dieser fristlos den Vertrag. Person A ging außerdem zum Anwalt welcher ihm sein Recht bestätigte und der Anwalt dem Fitnesscenter X aufforderte die Kündigung anzuerkennen.
Der Anwalt rief sogar an und fragte nach. Eine Antwort vom Fitnesscenter war das Person A auf Mahnstufe 4 wäre und das Fitnesscenter seinem Rechtsanwalt die Angelegenheit übergeben hat.
Doch Person A hat bisher (über ein halbes Jahr) noch von keinem etwas gehört. Fitnesscenter X hat eine ordentliche Kündigung zwar zum 9.9.06 bestätigt doch die fristlose Kündigung Ende Februar nicht anerkannt.
Was kann Person A tun? Worauf muss Person A aufpassen? Wann ist die Angelegenheit verjährt?

Hi,

Was kann Person A tun?

http://www.juraforum.de/forum/archive/t-14624/k%C3%B…

Runter bis zum User „13“ scrollen, da steht es ausführlicher.

Hilft das weiter?

mfg Ulrich

Ja ein wenig. Was ist allerdings wenn Fitnessstudio die fristlose Kündigung wegen dauerhafter Erkrankung nicht billigt?
Was passiert wenn sie die Kündigung nicht anerkennt?
Eine ordentliche Kündigung wurde ja zum 9.9. anerkannt.

Ja ein wenig. Was ist allerdings wenn Fitnessstudio die
fristlose Kündigung wegen dauerhafter Erkrankung nicht
billigt?

Mahnungstufe 5 (’)=> Post vom Inkassobüro
Reaktion = Schrifsatz ans Inkassobüro seitens es RA

möglicherweise Mahnbescheid = Widerspruch via RA (falls sich der Kunde immer noch in Recht fühlt und das Prozessrisiko zu tragen bereit ist. Rechtsschutzversicherung?)

möglicherweise Prozess in dem die Gegenseite darlegen muss warum die Kündigung nicht wirksam ist. Die Seite des Ex-Kunde legt dann dar wieso doch. =>Urteil.

Im Moment ist der Ex-Kunde dazu verdonnert abzuwarten = so sehe ich das wenigstens.

Gruss Ivo

Hallo,

Ja ein wenig. Was ist allerdings wenn Fitnessstudio die
fristlose Kündigung wegen dauerhafter Erkrankung nicht
billigt?
Was passiert wenn sie die Kündigung nicht anerkennt?

selbst wenn man die außerordentliche Kündigung anerkennen würde, bliebe immer noch die Möglichkeit, Schadenersatz zu fordern (vgl. § 314 (4) BGB).

Gruß,
Christian

Eine ordentliche Kündigung wurde ja zum 9.9. anerkannt.

selbst wenn man die außerordentliche Kündigung
anerkennen würde, bliebe immer noch die Möglichkeit,
Schadenersatz zu fordern (vgl. § 314 (4) BGB).

Abgesehen davon, dass der übliche Knebelvertrag ein Sonderkündigungsrecht wegen dauerhafter Krankheit und oft sogar Umzug (z.B. weiter wie 50 km) beinhaltet, frage ich mich wie der Schaden den aussieht, der da eingeklagt werden soll?

Gruss Ivo

selbst wenn man die außerordentliche Kündigung
anerkennen würde, bliebe immer noch die Möglichkeit,
Schadenersatz zu fordern (vgl. § 314 (4) BGB).

Wegen was Schadenersatz , es ist doch dann kein Schaden entstanden. Ab dem Zeitpunkt der fritslosen Kündigung wurde kein Pfening mehr an das Fitnessstudio gezahlt.

WEnn die fristlose Kündigung Rechtsgültig ist wieso soll Person A dann Schadenersatz zahlen? Für was?

Eine ordentliche Kündigung wurde ja zum 9.9. anerkannt.

WEnn Fitnessstudio X die fristlose Kündigung nicht anerkennt dann muss er soweit mein Rechtsempfinden ist klagen.
Wie lange gelten Schadenersatzansprüche?

Die ganze Angelegenheit von Person A liegt bereits seinem Anwalt vor (Rechtschutzversicherung).

Besonder interessiert hat mich was das Fitnessstudio machen kann.

Wie lange ist die Verjährung? Was wenn das Fitnessstudio eine ordentliche Kündigung zum 9.9 akzeptiert, aber der Kunde Person A seit Februar nicht gezahlt hat (wegen dauerhafter gesundheitlicher Einschränkung). D. h. dann doch dass das Fitnessstudio die gesundheitlichen Einschränkungen nicht anerkennt.

Eine dauerhafte ERkrankung kann doch ein Fitnessstudio nicht mit den Argumenten abschmettern das bis zur Widerherstellung der Kunde auszusetzen hat?

selbst wenn man die außerordentliche Kündigung
anerkennen würde, bliebe immer noch die Möglichkeit,
Schadenersatz zu fordern (vgl. § 314 (4) BGB).

Wegen was Schadenersatz , es ist doch dann kein Schaden
entstanden. Ab dem Zeitpunkt der fritslosen Kündigung wurde
kein Pfening mehr an das Fitnessstudio gezahlt.

Die Frage ist doch nicht, ob ein Schaden entstanden ist, sondern ob ein Schadenersatzanspruch geltend gemacht wird. Schon jetzt erlebst Du nur Schikane. Selbst wenn man die a.o.-Kündigung akzeptiert, kann man Dich mit den genannten Forderungern belästigen.

Ob die Fordererungen berechtigt und am Ende durchsetzbar sind, steht auf einem anderen Blatt.

Gruß,
Christian

Stimmt belästigen kann man Person A. Da Person A umgezogen ist zu seiner Lebensgefährtin hat Fitnessstudio x keine Adresse und auch keine Telefonnummer. Beide haben sich geändert und unter anderem Namen gemeldet. Sicher ist Person A am Wohnort von der Lebensgefährtin gemeldet. Doch die Frage ist wenn wollen die anrufen?
Wohin wollen die ihre Mahnung schicken?
Ein Nachsendeantrag bestand zwar doch läuft er auch aus.

Bisher gab es für Person A keinerlei Mahnung.