Kindesunterhalt nachfordern
Von: , Frage gestellt am Do, 10. Aug 2006
Hallo,
Vater V, der längst von Mutter M geschieden ist, hat ein Kind K, für welches er auch Unterhalt zahlt und ein Besuchsrecht hat. V berührt K bei den Besuchen unsittlich, woraufhin K nicht mehr hingehen möchte. V verklagt K auf Wahrnehmung seines Besuchsrechts, das Gericht urteilt zu Gunsten des Kindes und hebt das Besuchsrecht auf.
K lehnt die Frage der Richterin, ob es V anzeigen wolle, mit der Begründung, es reiche wenn es nicht mehr hingehen müsse, ab. Wir nehmen an K ist zu diesem Zeitpunkt etwa 12.
Frage 1:
Steht irgend jemand anderes in der Verpflichtung V stellvertretend anzuzeigen? Die Mutter z.B. oder der Staatsanwalt?
V weigert sich nun nur noch zahlender Vater zu sein, klagt erneut, um seiner Zahlungspflicht zu entkommen. Während der Verhandlung wird dem Gericht die alte Gerichtsakte vorgelegt, der Richter beschließt, V muss weiterhin zahlen.
Eine Zeit lang zahlt V, treibt sich aber häufig in der Wohngegend Ks um, die etliche Kilometer entfernt ist. M erwirkt, dass er sich nicht näher als x Meter nähern darf. Als K 16 ist, schickt V immer wieder Briefe über einen Awalt, dass er nicht mehr zahlen muss. Jedes Mal mit nicht der Realität entsprechenden Begründungen (Beispiel: K würde nicht mehr zur Schule gehen, K sei verheiratet, K lebe in einer Lebensgemeinschaft etc.). K erhält keine Unterstützung mehr von Mutter M, kümmert sich mittlerweile also selber darum, widerlegt jedes Mal alle Vorwürfe. V zahlt trotzdem unregelmäßig und unvollständig. Das Leben von K gerät aus den Bahnen, die Belastung der Unterstellungen von V sind dabei noch am einfachsten zu beseitigen. K gibt auf, reagiert nicht mehr auf die Schreiben, V stellt die Zahlungen ein.
Frage 2: Wie lange kann K den nicht gezahlten Unterhalt nachfordern?
Frage 3: Was ist, wenn K nicht alle Unterlagen vorlägen?
Mücke
