Tote Äste dürfen nicht beseitigt werden

Hallo,

jemand wohnt zur Miete in einer Eigentumswohnanlage und hat auch einen Stellplatz mit gemietet. Vor dem Haus stehen zwei uralte riesige Bäume, an denen es viele große tote Äste gibt. Direkt unter den Bäumen befinden sich die Kfz-Stellplätze. Der Mieter hatte Angst, dass nun so ein fetter Ast auf sein Auto kracht und hat mit seinem Vermieter gesprochen. Die nächste Eigentümerversammlung kam auch zu dem Schluss, dass die Astleichen durch eine Fachfirma abzusägen sind. Nun kommt aber das städtische Grünamt ins Spiel und die haben kurzerhand verboten, dass die Bäume ausgeschnitten werden, da sie die Bäume als schutzwürdig einstufen und die Bäume nach Amtseinschätzung das Ausschneiden wohl nicht überleben würden. Wer haftet eigentlich, wenn nun wirklich was passiert? Das Grünamt ja sicherlich nicht…

Liebe Grüße

Felicia

Hallo,

Wer haftet eigentlich, wenn nun wirklich was passiert?

grundsätzlich derjenige, der für die Verkehrssicherheit des Grundstücks verantwortlich ist, d.h. der Eigentümer oder der Inhaber des Sondernutzungsrecht für das Grundstück. Wenn allerdings der Betreffende an der Sicherstellung der Verkehrssicherheit von einer Behörde gehindert wird, könnte ich mir vorstellen, daß Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können (wohl gemerkt: durch denjenigen, der für die Verkehrssicherheit zu sorgen hat, den der ist der Ansprechpartner des Geschädigten).

Wenn allerdings der Parker erkennen konnte, daß die Äste beim ersten lauen Lüftchen abfallen würden, siehts dann gleich wieder schlechter aus.

Gruß,
Christian

Hallo Felicia,
Christian hat dir ja schon etwas geschrieben. Zu dieser rechtlichen Seite möchte ich nichts hinzufügen.
Falls sich dieser fiktive Fall einmal so abspielen sollte, würde ich bestimmte Aussagen genau hinterfragen.
Kennst du das Protokoll der Eigentümerversammlung? Wollten die wirklich nur Totholz ausschneiden? Selbst wenn ja - mit welcher Fragestellung ist man an das Grünamt herangetreten. War das z.B. schon ein allg. Kronenrückschnitt?
Hat sich das Grünamt wirklich gegen den ausschließlichen Herausschnitt von Totholz ausgesprochen. Letzteres kann ich mir nicht vorstellen, wenn die Verkehrssicherungspflicht dadurch beeinträchtigt wird.
Ich würde einfach mal den Sachbearbeiter anrufen und nachfragen. Der hätte dann den Antrag auf dem Tisch liegen. Alles andere ist „Stille Post“.
Grüße
Ulf

Genau,
Ulf,

das glaube ich auch nicht, dass das Herausschneiden von bereits abgestorbenen, toten Ästen ein Baum nicht überleben würde. Eher das Gegenteil ist der Fall: Wenn man die faulen Stücke richtig abschneidet und die Schnittstellen gegen weiterfaulen behandelt, hat der Baum mehr Überlebenschancen.
Gruß,
WB

Hallo Felicia,

die vollständige, zitierwürdige und von entsprechenden Urteilen belegte Antwort auf Deine Frage findest Du unter:

http://www.baeumeundrecht.de/vsp/ziffer19.htm

Gruß

Ted

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