Antwort von
nach 20 Stunden
hilfreich
Re^2: Ärger mit PC-Händler
Wie Du schreibst, hast Du dem PC Händler bereits 3
Nachbesserungsversuche zugestanden! Danach hast Du im
Regelfall (und ich denke der trifft hier zu) ein !!Recht!! auf
Wandlung!
In meinem Fall wohl eher nicht. In den AGB steht: "Schlagen drei Nachbesserungsversuche des Verkäufers fehl und ist eine Ersatzlieferung mangelfreier Gegenstände nicht möglich, kann der Käufer nach Mahnung und nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten."
D.H. der Händler müßte Dir den vollen Betrag in BAR
zurückzahlen! Um die Kunden trotzdem zu binden teilen diese
dann gerne Gutscheine aus.
Das ganze war schon im Februar und ich habe den Gutschein angenommen in dem Glauben, er würde mir tatsächlich einen Scanner nach freier Wahl verkaufen, d.h. ein Modell das ich mir auch leisten kann.
Das der Händler nun versucht Dir auch noch ein teureres Gerät
zu verkaufen ist mehr als eine Frechheit! Ich an Deiner Stelle
würde nochmal in das Geschäft gehen und mit dem Geschäftleiter
sprechen!
Der ist dummerweise nie zu sprechen, weil er fast immer bei Kunden ist. Und die Frau am Schreibtisch darf noch nicht mal Preisauskünfte geben.
Sage klar und deutlich das Du Dein Geld zurückhaben
willst, da dieser scheinbar nicht in der Lage ist
entsprechenden Service zu bieten!
Über den Service hatte ich mich schon mal per E-Mail im Februar beschwert. Ich gehe dort sowieso nicht mehr hin, wenn ich endlich einen Scanner nach Wunsch oder mein Geld zurück habe.
Vielen Dank für Deine Antwort!
Viele Grüße
Tanja