Recht am eigenen Bild

Hallo liebe Fachleute,
eine Person A hat auf ihrer website sehr viele Fotoalben mit
hunderten von Bildern. Darunter auch solche, die eine Person B als
Hauptmotiv zeigen.
Ursprünglich wurde mündlich die Genehmigung zur Veröffentlichung auf
der Webpräsenz gegeben. Nachdem durch Fremde ein Hinweis an Person B
ging, daß erheblich mehr Bilder als das eine genehmigte Bild
vorhanden sind, wollte Person B die Genehmigung zurück ziehen. Leider
hatte Person A kein Impressum mit Anschrift, nur eine e-mail Funktion
über die website (ohne sichtbare e-mail Adresse).
Deshalb ist eine schriftliche Aufforderung per Einschreiben nicht
möglich.
Mittels dieser e-mail Funktion wurde der Person A jetzt die Rücknahme
der Genehmigung zugestellt und das Entfernen der Bilder gefordert.
Das erfolgt selbst nach mehrmaliger Wiederholung nur teilweise. Es
sind immer noch Bilder im Album. Die Äusserungen der Person A werden
teilweise beleidigend.
Hat Person B ein Recht auf das Entfernen ihrer Abbildungen?
Wenn ja, und ein Rechtsanwalt wird beauftragt, trägt dann Person A
die Kosten? Finanzielle Leistungsfähigkeit ist vorhanden.

Googeln mit Rechten am eigenen Bild gibt keine gesicherten Hinweise
zu dieser Frage.

Für einige hilfreiche Antworten dankbar
Birdi

hatte Person A kein Impressum mit Anschrift, nur eine e-mail
Funktion
über die website (ohne sichtbare e-mail Adresse).
Deshalb ist eine schriftliche Aufforderung per Einschreiben
nicht
möglich.

Siehe hier rechts oben in der Ecke: http://www.denic.de/de/index.html

Hat Person B ein Recht auf das Entfernen ihrer Abbildungen?

JA!

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Gruß

Stefan

Die Äusserungen der Person A
werden
teilweise beleidigend.
Hat Person B ein Recht auf das Entfernen ihrer Abbildungen?

Nach der Sachverhaltsschilderung koennte sich A gem KuG

http://www.presserecht.de/gesetze/kug.html

und Beleidigung strafbargemacht haben.

Ich wuerde zumindest mit einer Anzeige drohen… und diese erstatten wenn keine Aenderung eintritt…
Leider wirst Du aber letztlich einen RA brauchen, da es sich um Privatklagedelikte handelt…
siehe weiter unten:

http://remus-hochschule.jura.uni-saarland.de/urheber…

Wenn ja, und ein Rechtsanwalt wird beauftragt, trägt dann
Person A
die Kosten? Finanzielle Leistungsfähigkeit ist vorhanden.

Das weiss ich leider nicht - bin gluecklich Rechtschutzversichert…

Viel Erfolg,

DM

Danke an …
Dirk und Stefan, diese Antwort war hilfreicher als die google-
Suchergebnisse.
Gruß
Birdi