Guten Tag,
ich habe ein Frage zum Thema „Rücknahme von Schenkungen“. Angenommen, eine Rentnerin hat zwei (oder mehr) Kinder. Kind A bekommt Vollmacht über die Konten, bzw. grössere Geldgschenke, B nicht.
B soll irgendwann für die Heimunterbringung zahlen, das Geld der Rentnerin wurde von A für Eigenbedarf aufgebraucht und z.B. in Immobilien gesteckt. Die Retnerin von A erst nach grosszügigen Aufbrauch des Geldes ins Heim gesteckt.
Meine Frage ist jetzt gar nicht ob und wie hier Geld (grober Undank?) zurückfliessen kann, sondern, wie kann B am besten eine objektive Prüfung dieses Sachverhalts anregen? Geht das gleich vor Gericht, oder kann man beim Sozialamt mit der entsprechenden Information diese Prüfung anfordern? Oder ist das Sozialamt automatisch verpfichtet, bevor es Forderungen weitergibt, den Verbleib der Ersparnisse zu prüfen?
Danke für allgemein Tipps zu dieser Frage.
Gruss Joerg