Rücknahme von Schenkungen

Guten Tag,

ich habe ein Frage zum Thema „Rücknahme von Schenkungen“. Angenommen, eine Rentnerin hat zwei (oder mehr) Kinder. Kind A bekommt Vollmacht über die Konten, bzw. grössere Geldgschenke, B nicht.

B soll irgendwann für die Heimunterbringung zahlen, das Geld der Rentnerin wurde von A für Eigenbedarf aufgebraucht und z.B. in Immobilien gesteckt. Die Retnerin von A erst nach grosszügigen Aufbrauch des Geldes ins Heim gesteckt.

Meine Frage ist jetzt gar nicht ob und wie hier Geld (grober Undank?) zurückfliessen kann, sondern, wie kann B am besten eine objektive Prüfung dieses Sachverhalts anregen? Geht das gleich vor Gericht, oder kann man beim Sozialamt mit der entsprechenden Information diese Prüfung anfordern? Oder ist das Sozialamt automatisch verpfichtet, bevor es Forderungen weitergibt, den Verbleib der Ersparnisse zu prüfen?

Danke für allgemein Tipps zu dieser Frage.
Gruss Joerg

Guten Tag,

also ich kenne mich zwar nicht besonders gut im Sozialrecht aus, aber ich vermute sehr sehr stark, dass es dem Sozialamt völlig egal sein darf, was vorher zivilrechtlich zwischen der Rentnerin und A und B gelaufen ist, schon deswegen weil die Sozialamtssachbearbeiter mit den anderen Fragen völlig überfordert sein dürften.

Es dürfte einfach versucht werden gegen beide über den vollen Betrag des Rückgriffsanspruchs vorzugehen. Die von dir gestellte Frage betrifft nur Ausgleichsansprüche im Innenverhältnis von A und B ,die wohl vor dem allgemeinen Zivilgerichten zu verfolgen sein werden.

Achtung: diese Antwort ist improvisiert, obwohl ich mir relativ sicher bin.

Mfg A.