Angenommen jemand bestellt etwas im Internet und will das dann innerhalb von 14 Tage zurückgeben. Der Verkäufer verweigert aber die Rücknahme und will das gezahlte Geld nicht zurück überweisen.
Was ist dann zu tun ?
Der Verkäufer reagiert nicht mehr auf Anschreiben.
Wenn der Käufer z.B. zum Rechtsanwalt geht damit dieser einen Brief schreibt entstehen Kosten die ja der Käufer zahlen muss – auch nicht gut.
Muss der Käufer den Verkäufer anzeigen ? Oder wie geht das ?
Danke
Wenn der Käufer z.B. zum Rechtsanwalt geht damit dieser einen
Brief schreibt entstehen Kosten die ja der Käufer zahlen muss
– auch nicht gut.
Wenn der Käufer schon gemahnt hat, befindet sich der Verkäufer im Verzug. Dann sind die Rechtsanwaltkosten Verzögerungsschaden und können als Schadensersatz geltend gemacht werden.
Muss der Käufer den Verkäufer anzeigen ? Oder wie geht das ?
Anzeigen bringt nix, es liegt keine Straftat vor. In Frage käme eine zivilrechtliche Klage.
Levay