Garantiefall beim Auto – trotz Verschleiß?

Hallo zusammen.

Gehen wir mal davon aus, A bringt seinen Wagen (Kaufdatum liegt schon 6Monate her) zu seinem Autohaus. Er schildert die Probleme, die der Wagen hat und nennt diverse Male, dass er davon ausgeht, es handele sich um einen Garantiefall. Später kommt A wieder zum Autohaus und die KFZ-Mechaniker haben bereits die Bremsbeläge (die nicht im Handbuch unter Garantiefall stehen) erneuert. Nun bekommt A die fette Rechnung – ohne dass er direkt den Auftrag gegeben hat, denn die Garantie greift ja bei anderen Fehlern der Bremse. Die Begründung der Neumontage war, dass gewöhnlicher Verschleiß sowieso kein Garantiefall ist (sagen wir auch mal, dazu steht nichts in dem Garantieheft), daher werden einige andere Mängel, die aber in dem Heft als Garantiefall aufgeführt sind, nicht behoben.

Nun die Frage: Wäre A verpflichtet, die Rechnung zu zahlen? Ich meine, da A nur den Auftrag gab, herauszufinden, was das Problem ist und den Mangel zu beheben, wenn das unter Garantie fällt, können die Mechaniker doch nicht einfach anfangen alles zu reparieren (ohne Kostenvoranschlag usw.)?

Weiß zufällig auch jemand, ob Verschleiß nun Garantieausfall beim PKW zur Folge hat?

Beste Grüße
Disap

Weiß zufällig auch jemand, ob Verschleiß nun Garantieausfall
beim PKW zur Folge hat?

Garantie und Gewährleitung sind nicht dasselbe - was von beiden meinst Du also?

Aber IMHO hat die Frage weder mit dem einen noch mit dem anderen direkt zu tun, sondern dreht sich darum, inwieweit sich die Werkstatt an den erteilten Auftrag halten muß.
Wenn sich alles tatsächlich wie geschildert abgespielt hätte, und der Mechaniker verschlissene Bremsbeläge (ziemlich sicher kein Fall für die Gewährleistung) entdeckt häte, wäre IMHO eine Rücksprache mit dem Auftraggeber angesagt gewesen.

LG
Stuffi

Hallo,
ob der Verschleiß der Bremsbeläge nach wenig mehr als 6Monaten ein Fall für Gewährleistung ist, kommt natürlich auf die Fahrleistung an.
In der Garantie sind sie sicher ausgeschlossen.
Ob der Austausch durch die Werkstatt angebracht war, kann man von hier aus nicht sagen. Wenn die Beläge so schlecht waren, dass ein Weiterfahren nicht möglich gewesen wäre oder Folgeschäden verursacht hätte, sollte der Besitzer vielleicht sogar froh sein, dass sie getauscht wurden. Abschleppen des Fahrzeugs oder sonst notwendiger Austausch der Bremsscheiben wäre mit Sicherheit teurer geworden.
Ich würde mir an Stelle des Besitzers einfach mal die alten Beläge zeigen lassen. Und außerdem würde ich mir überlegen, ob man eine Werkstatt an überlebenswichtigen Teilen des Fahrzeugs schrauben lässt, wenn man ihr nicht mal zutraut, abgefahrene Bremsbeläge zu erkennen. Des weiteren würde ich mir überlegen, was genau auf dem Auftragszettel gestanden hat und was von den mündlichen Absprachen beweisbar ist.
Gruß
loderunner (ianal)

Weiß zufällig auch jemand, ob Verschleiß nun Garantieausfall
beim PKW zur Folge hat?

Garantie und Gewährleitung sind nicht dasselbe - was von
beiden meinst Du also?

Setzt Gewährleistung nicht voraus, dass eine Sache bereits fehlerhaft geliefert wurde - das würde bei
a) >6Monaten Gebrauch des Wagens
b) dem Wort „Verschleiß“
aber schon augeschlossen sein. Oder nicht?

Grüße
Disap

Hallo,

Setzt Gewährleistung nicht voraus, dass eine Sache bereits
fehlerhaft geliefert wurde

Ja.

  • das würde bei
    a) >6Monaten Gebrauch des Wagens

Nein. Nur müsste dann der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.

b) dem Wort „Verschleiß“
aber schon augeschlossen sein. Oder nicht?

Nein. Es kann z.B. übermäßiger Verschleiß sein, der durch einen Mangel hervorgerufen wurde.
Ein defekter Zahnriemen breits nach einem Jahr und nur 10.000km Fahrleistung wäre z.B. so ungewöhnlich, dass man da auf einen Mangel schließen würde.

Gruß
loderunner

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