Person A hat bei Firma Z ein Elektrogerät gekauft.
Nach ca. 2 Monaten ist das Elektrogerät defekt und muss zur Nachbesserung zur Firma Z gebracht werden.
Jetzt meine Frage: Hat Person A recht auf ein Ersatzgerät während sein Gerät bei der Reparatur ist?? Besonders wenn es ein stark benötigtes Gerät ist wie z. B. ein Handy o. Ä.??
MfG
Jochen
Person A hat bei Firma Z ein Elektrogerät gekauft.
Nach ca. 2 Monaten ist das Elektrogerät defekt und muss zur
Nachbesserung zur Firma Z gebracht werden.
Jetzt meine Frage: Hat Person A recht auf ein Ersatzgerät
während sein Gerät bei der Reparatur ist?? Besonders wenn es
ein stark benötigtes Gerät ist wie z. B. ein Handy o. Ä.??
Einen rechtlichen Anspruch auf ein Ersatzgerät hat A, soweit nichts anderes beim Kauf vereinbart, nicht. Nach § 439 BGB aber kann A wahlfrei Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Wenn eine Nachbesserung unzumutbar ist, kann A auch vom Kaufvertrag zurücktreten (§440 BGB).
Aber: IANAL
Schorsch