Rücknahme eines Mahnbescheids

Kann man einen Mahnbescheid zurücknehmen?
Bekommt man dann Gebühren zurück?
Kann man dann noch außergerichtlich gegen den Schuldner vorgehen?
Kann man später doch noch den Mahnbewcheid erneuern oder Klage einreichen?

Sicher kann man einen Mahnbescheidsantrag zurücknehmen. Was die Gebühren angeht,diese sind bei Einreichung bei Gericht entstanden und werden nicht zurückgezahlt.

Überlege es dir gut warum du es zurücknimmst. Ich denke mal, dass du hierdurch durchaus das Recht verlieren könntest, genau die gleiche Forderung später nochmals gerichtlich geltend zu machen. Das gerichtliche Mahnverfahren steht im Grunde dem Klageverfahren ziemlich gleich, es soll eigentlich nur ein kostengünstigeres und vor allem schnelleres Verfahren darstellen.
Außergerichtlich kannst du alles mögliche machen, inwieweit das berechtigt ist und Erfolg hat…

lg, yvi

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Kann man einen Mahnbescheid zurücknehmen?

Warum sollte man das tun? Ein Mahnbescheid ist erstmal nichts anderes als eine „offizielle Mahnung“. Folgen muss ihm nichts, man ist nicht gezwungen danach einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen.

Bekommt man dann Gebühren zurück?

Sicherlich nicht.

Kann man dann noch außergerichtlich gegen den Schuldner
vorgehen?

Wieder die Frage: Warum? Mit dem Mahnbescheid geht man schon den richtigen Weg, denn wird die Forderung nicht tituliert verjährt sie schneller. Natürlich kann man sich aber trotz Mahnbescheid so mit dem Schuldner einigen, dann s.o., es wird kein Vollstreckungsbescheid beantragt und die Sache ist erledigt.

Kann man später doch noch den Mahnbewcheid erneuern oder Klage
einreichen?

Nach dem Mahnbescheid hat man 6 Monate Zeit den Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Also genug Zeit, sich mit der Gegenseite zu einigen. Kommt man zu einer Lösung siehe wieder oben, kein Vollstreckungsbescheid beantragen. Klärt sich die Sache nicht hat man genug Zeit den Vollstreckungsbescheid doch noch zu beantragen.

Grüße,
Sue

Überlege es dir gut warum du es zurücknimmst. Ich denke mal,
dass du hierdurch durchaus das Recht verlieren könntest, genau
die gleiche Forderung später nochmals gerichtlich geltend zu
machen.

Nein, nein !

Das gerichtliche Mahnverfahren steht im Grunde dem
Klageverfahren ziemlich gleich

Nein, nein !

Gruß, trobi

By the way an die ReNo:
Selbst wenn ich eine Klage zurücknehme,
kann ich den Anspruch später noch mal geltend machen !
Das ist ja der Sinn von § 269 ZPO, dass der Beklagte
nach Beginn der mündlichen Verhandlung darauf bestehen kann,
dass eine gerichtliche Entscheidung getroffen wird, damit
er endlich Ruhe hat.

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