Foto vom Geldautomaten

Hallo,
mein Freund hat seinem Bekannten Geld geliehen und dies leider nicht persönlich gemacht, sondern ihm die EC-Karte + Geheimnummer gegeben, so dass sich der Bekannte das Geld selbst am Automaten holen konnte.

Meine Frage ist nun, ob mein Freund als Nachweis von der Bank das Foto am Geldautomaten bekommen kann?

Vielen Dank!
Andrea

Ich nehme an, die Frage ist so gemeint, ob die Bank die Fotos herausgeben muss; und das ist zu verneinen. Wenn überhaupt, dann können Strafermittlungsbehörden so was verlangen, aber hier liegt ja gar keine Straftat vor.

Anm.: Ich finde es erschreckend, wie oft hier nach ähnlichen Fällen gefragt wird; offenbar hört bei Geld echt die Freundschaft oft und offenbar halten es viele Darlehensschuldner wirklich nicht für nötig, Geld, das ihnen Freunde im Vertrauen geliehen haben, zurückzuzahlen. Gruselig.

Levay

Hallo Levay,
vielen Dank für die Antwort!

Ich nehme an, die Frage ist so gemeint, ob die Bank die Fotos
herausgeben muss;

Ja

Wenn überhaupt,
dann können Strafermittlungsbehörden so was verlangen

Wie lange müssen Banken diese Fotos eigentlich aufheben?

Vielen Dank!
Andrea

Bei Geld hört die Freundschaft auf, wie das hier wieder einmal bewiesen wird. Wenn Geld nicht zurückgegeben wird, ist das eine Straftat, aber auch die Karte weggeben ist beinahe auch schon eine strafbare Handlung. Anders wäre es zum Beispiel, wenn bei einer Rangelei unter Freunden die Karte dem Freund aus der Hand gerissen wird und der Bekannte dabei auch noch den Zettel mit der Geheimnummer findet. Wenn er dann auch noch unter Protest des Kontoinhabers Geld heraus lässt und das nicht umgehend zurück gibt, dürfte es sich bereits um Raub handeln. Wenn so etwas ähnliches auch noch von der Freundin bestätigt werden könnte, müsste der Freund mit einer Vernehmung rechnen, falls man solche Angaben bei der Polizei macht. Gruß Stephan

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Bei Geld hört die Freundschaft auf, wie das hier wieder einmal
bewiesen wird. Wenn Geld nicht zurückgegeben wird, ist das
eine Straftat

Nein, eben nicht. Strafbar wäre es nur, wenn das von Anfang an so geplant war, und das ist entweder nicht der Fall oder jedenfalls nicht zu beweisen.

Anders wäre es zum Beispiel,
wenn bei einer Rangelei unter Freunden die Karte dem Freund
aus der Hand gerissen wird und der Bekannte dabei auch noch
den Zettel mit der Geheimnummer findet. Wenn er dann auch noch
unter Protest des Kontoinhabers Geld heraus lässt und das
nicht umgehend zurück gibt, dürfte es sich bereits um Raub
handeln.

Nein.

Levay

Hi

Wenn überhaupt,
dann können Strafermittlungsbehörden so was verlangen

Wie lange müssen Banken diese Fotos eigentlich aufheben?

Gar nicht. Im Sinne des Datenschutzes dürfen Banken das auch gar nicht.
Ist zumindestens hier in Ö so. Aber ich nehme an, daß es in Deutschland auch nicht viel anders ist.
Wenn es keine besonderen Vorkommnisse gibt, sieht sich die Fotos kein Mensch an und nach einer Weile werden sie „vernichtet“. d. h. der Film wird wiederwendet.

Gruß
Edith

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Das stimmt… sobald der dafür vorgesehene Festplattenspeicher voll ist - so überhaupt eine entsprechende Kamera vorhanden - wird dieser überspielt.

bei den meisten Banken kann man da von einem wöchentlichen Turnus ausgehen.

Gruss Ivo

Hallo!

Dein Freund sollte mal einen Blick in den vertrag werfen,den er mit der Bank abgeschlossen hat. Da hat er unterschrieben, dass er die Geheimzahl nicht an Dritte weitergeben wird.

Und Du solltest einen Blick in FAQ:1129 werfen oder auch in den vorgeschalteten Text, den Du einfach weggeklickt hast.

Ihr solltet alle mehr lesen.

Hallo!

Gar nicht. Im Sinne des Datenschutzes dürfen Banken das auch
gar nicht.
Ist zumindestens hier in Ö so.

Also es mag da auch die datenschutzrechtliche Komponente geben. Im Prinzip dürfen das Banken aber auf Grund des gesetzlichen Bankgeheimnisses (§ 38 BWG) nicht. Das Bankgeheimnis verbietet die Herausgabe jeglicher Daten sowohl an Privatpersonen als auch an staatliche Behörden ohne einen gerichtlichen Kontoeröffnungsbeschluss nach der StPO. Es gibt da übrigens auch eine aktuelle Höchstgerichtsentscheidung in Österreich: auch deutschen Finanzämtern dürfen österreichische Banken keine Auskünfte erteilen.

Aber ich nehme an, daß es in
Deutschland auch nicht viel anders ist.

So ein gesetzliches Bankgeheimnis wie in Österreich gibt es in Deutschland nicht.

Gruß
Tom

Hi Tom

Also es mag da auch die datenschutzrechtliche Komponente
geben. Im Prinzip dürfen das Banken aber auf Grund des
gesetzlichen Bankgeheimnisses (§ 38 BWG) nicht.

Stimmt. Das Bankgeheimnis käme in weiterer Folge auch noch dazu.

Allerdings dürfen diese Aufnahmen wegen des Datenschutzes, auch bankintern nicht aufgehoben werden.
Bankintern gibt es ja kein Bankgeheimnis bzw. nicht so streng wie nach außen hin.

So ein gesetzliches Bankgeheimnis wie in Österreich gibt es in
Deutschland nicht.

Ja, ich weiß.
Aber ich glaube trotzdem eher, daß das österreichische Bankgeheimnis im Hinblick auf die Ausgangsfrage erst an zweiter Stelle nach dem Datenschutz käme.

Aber wie auch immer: Die Ausgangsfragerin würde hierzulande auf keinen Fall ein Foto bekommen.

Gruß
Edith