Hallo zusammen,
mich würde es mal interessieren, ob man/frau ein Buch übersetzen und dies dann noch bei Ebay verkaufen darf? Das Buch ist nie in Deutschland erschienen. Eine Privatperson hat es übersetzt und bietet es nun an. Wird damit aber nicht das Urheberrecht verletzt?
Gruß Eyeseen
Ca. zur Hälfte
mich würde es mal interessieren, ob man/frau ein Buch
übersetzen
JA
und dies dann noch bei Ebay verkaufen darf?
Nein.
Das
Buch ist nie in Deutschland erschienen. Eine Privatperson hat
es übersetzt und bietet es nun an. Wird damit aber nicht das
Urheberrecht verletzt?
Ja, es wird das Urheberrecht des ursprachlichen Autors verletzt. Umgekehrt entsteht für die Übersetzung (ählich einer sog. Bearbeitung bei Musik) für die Übesetzung ein neues Urheberrecht.
Am Besten sollte eine schriftliche Absprache mit dem Urheber/Verlag getroffen werden.
Gruß
Stefan
hallo,
die nutzungsrechte in anderen sprachen regelt der vertrag zwischen autor und verlag.
diese privatperson kann gern übersetzen. sobald sie jedoch wirtschaftlichen nutzen aus der arbeit ziehen will, braucht sie die einwilligung der o.g. vertragspartner.
gruß
ann
Noch ne Frage dazu…
hallo,
Hallo Ann,
die nutzungsrechte in anderen sprachen regelt der vertrag
zwischen autor und verlag.
diese privatperson kann gern übersetzen. sobald sie jedoch
wirtschaftlichen nutzen aus der arbeit ziehen will, braucht
sie die einwilligung der o.g. vertragspartner.
gruß
ann
Wäre die Sachlage anders wenn der Autor verstorben ist? Dann wären doch die Nachkommen die Erben des Urheberrechts, oder?
Es wurden nur einige Teile ins Deutsche von einem Verlag übersetzt. Weitere Teile allerdings nicht. Müßte sich der Übersetzer dann nur an die Erben wenden, oder auch an dem Verlag, der die ersten Teile übersetzt hat?
Gruß Ina
Wäre die Sachlage anders wenn der Autor verstorben ist? Dann
wären doch die Nachkommen die Erben des Urheberrechts, oder?
ja, bis zu 70 jahren nach dem tod des autors.
Es wurden nur einige Teile ins Deutsche von einem Verlag
übersetzt. Weitere Teile allerdings nicht.
das ist unmaßgeblich.
Müßte sich der
Übersetzer dann nur an die Erben wenden, oder auch an dem
Verlag, der die ersten Teile übersetzt hat?
das ist zu prüfen. der verlag weiß aber wahrscheinlich, wie der übersetzer an die erben herankommen kann.
gruß
ann
1 „Gefällt mir“