Baugenehmigung

Von: , Frage gestellt am Mo, 18. Sep 2000

Hallo,
ich hoffe ich habe die richtige Kategorie getroffen :)
Ich haette eine Frage:
Ist es in Deutschland moeglich, eine Baugenehmigung auf ein beliebiges Stueck Land zu bekommen? Angenommen ich kaufe von einem Bauern ein Stueck Land mit/im Wald ... und moechte dort ein
Blockhaus bauen, in dem aber richtig gewohnt werden soll.
Geht dass? Mir wurde mehrfach gesagt, dass dies nicht geht.
Was macht man bei uns, wenn man zwar ein Haus bauen moechte, aber nicht in Siedlungen oder vorbestimmten Baugebieten?!
Wuerde mich freuen wenn mir da jemand helfen koennte ...

Gruss Sven

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 50 Minuten hilfreich
    Re: Baugenehmigung

    Ist es in Deutschland moeglich, eine Baugenehmigung auf ein
    beliebiges Stueck Land zu bekommen? Angenommen ich kaufe von
    einem Bauern ein Stueck Land mit/im Wald ... und moechte dort
    ein
    Blockhaus bauen, in dem aber richtig gewohnt werden soll.
    Geht dass? Mir wurde mehrfach gesagt, dass dies nicht geht.
    Bauen darfst Du nur, wenn das Grundstück in einem Flächennutzungsplan der Gemeinde als Bauland ausgewiesen wurde.
    Du kannst natürlich gerne einen Acker vom Bauern erwerben. Kostet in der Größenordnung 1 bis 5 DM/qm. Wenn der Acker aber als Bauland ausgewiesen wurde, darfst Du den 100fachen Preis bezahlen. Was macht man bei uns, wenn man zwar ein Haus bauen moechte,
    aber nicht in Siedlungen oder vorbestimmten Baugebieten?!
    Wuerde mich freuen wenn mir da jemand helfen koennte ...
    Neu bauen außerhalb dafür bestimmter Flächen darfst Du in Deutschland grundsätzlich nicht. Wenn Du außerhalb der Siedlungsgebiete leben möchtest, mußt Du ein bestehendes Gebäude nehmen, z. B. ein landwirtschaftliches Anwesen. Auf diese Weise hat sogar manches schon zur Ruine verkommene Gemäuer noch einen beträchtlichen Wert.

    Das Ganze hat auch durchaus seinen Sinn, denn das Land würde andernfalls hoffnungslos zersiedelt. Die Infrastruktur aus Straßen, Wasser, Abwasser, Stromversorgung und Müllentsorgung wäre dabei auch nicht mehr zu leisten.

    In anderen Ländern - zumindest in Europa - herrschen ähnliche Gepflogenheiten. Für Schwarzbauten wird der Abriss verfügt.

    Gruß
    Wolfgang

    PS: Hin und wieder hört man von Inseln zum erschwinglichen Preis irgendwo in den Weiten der Weltmeere. Dort wird Dich wahrscheinlich niemand mit Baugenehmigungen und Anträgen nerven, wenn Du Deine Bambus-Palmwedelhütte errichten willst. Dafür stoßen dann Gasanschluß, Kabelfernsehen und Internet auf Probleme.

  2. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Baugenehmigung

    Hallo!

    Was Wolfgang Dreyer geantwortet hat ist sinngemäß richtig, bedarf aber einiger Ergänzungen und Berichtigungen.

    Bauen darf man auch dort, wo der Flächennutzungsplan KEIN Bauland vorsieht. Das hängt allerdings von einer ganzen Reihe von Voraussetzungen ab.
    Wo man bauen darf, hängt von dem Bereich ab, in dem man bauen will. Besteht ein Bebauungsplan, ist Bauen entsprechend den Vorgaben des Planes zulässig. Besteht kein B-Plan, befindet sich das Baugrundstück aber im sog. unbeplanten Innenbereich, muss sich das Vorhaben "einfügen".

    Alle anderen Bereiche sind sog. "Außenbereich" (Feld und Flur und Wald). Dort ist Bauen nicht erwünscht und daher nur ausnahmsweise zulässig. Dies betrifft meist Fälle der Landwirtschaft. Ich vermute, Dein Grundstück befindet sich in einem solchen Außenbereich. Ein Blockhaus zum Wohnen ist dort unzulässig, wenn es nicht der Landwirtschaft/Forst etc. dient. Man kann da zwar Ausnahmen durchsetzen, aber ... vergiss' es einfach, kommt quasi nicht vor.

    Stell' Dir mal vor, jeder würde in einem Blockhhaus im/am Wald wohnen!

    Nix für ungut

    Matthias

    • Antwort von nach 23 Stunden hilfreich
      Re^2: Baugenehmigung

      Hallo,
      und danke fuer die schnellen Antworten!
      Ich habe noch gar kein Grundstueck, hatte aber vor, mir ein solches zuzulegen um darauf zu leben!
      Mir kommt es so vor, als ob in diesem Land jede Art von
      Individualismus ungern gesehen wird. Ich frage mich (wenn es auch nicht mehr in die Rubrik RECHT passt), was man dann machen soll,
      wenn man nicht in Siedlungen oder Wohngebieten leben moechte,
      sonden fuer sich nur mit der Natur?!

      Gruss Sven

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Re^3: Baugenehmigung

        Hi Sven, Mir kommt es so vor, als ob in diesem Land jede Art von
        Individualismus ungern gesehen wird.
        Wie gesagt, stell' Dir vor, jeder würde seinen Individualismus ausleben wollen und ein Blockhaus im Wald bauen! Dein Wunsch ist zwar ohne Weiteres verständlich, mit Rücksicht auf den Wald/das Feld als Erholungsgebiet für die Allgemeinheit aber nicht zu verwirklichen. Ich frage mich (wenn es
        auch nicht mehr in die Rubrik RECHT passt), was man dann
        machen soll,
        wenn man nicht in Siedlungen oder Wohngebieten leben moechte,
        sonden fuer sich nur mit der Natur?!
        Ich befürchte, dann muss man sich entweder einen Bauernhof kaufen und betreiben oder nach Kanada auswandern (die nehmen unsereins aber sowieso nicht auf).

        Gruß

        Matthias

  3. Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
    Re: Baugenehmigung

    Hallo Sven,

    Ob und in welcher Weise ein Grundstück bebaut werden darf - und damit auch, ob für ein solches Vorhaben eine Baugenehmigung erlangt werden kann -, richtet sich in erster Linie nach dem für dieses Grundstück geltenden Bebauungsplan (und nicht nach dem Flächennutzungsplan). Ob in diesem Falle ein Vorhaben, wie es Ihnen vorschwebt, zulässig ist, hängt ganz von den Regelungen des Bebauungsplans ab, sodaß eine allgemeingültige Auskunft insoweit nicht möglich ist.

    Soweit ein Bebauungsplan jedoch fehlt oder keine ausreichenden Festsetzungen enthält, bemißt sich die Bebaubarkeit eines Grundstücks nach §§ 34, 35 BauGB.
    Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Orteile ist ein Vorhaben danach nur dann zulässig, wenn es sich in die Eigenart seines Umfeldes einfügt und außerdem die Erschließung gesichert ist (Einzelheiten: §34 BauGB).
    Außerhalb des Bebauungszusammenhangs dagegen ist Bebauung nur ausnahmsweise nach Maßgabe von §35 BauGB zulässig. Die Neuerrichtung eines zum permanenten Wohnen gedachten Gebäudes in Form eines Blockhauses dürfte in diesem Bereich allerdings ohne weiteres unzulässig sein, weil sie die Entstehung einer Splittersiedlung befürchten läßt (§35 Abs. 3 S. 1 Nr. 7), zumindest aber die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt (§35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5).

    Mit freundlichen Grüßen,

    A. Tillmann

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