Fahrpreisnacherhebung
Von: , Frage gestellt am Mo, 21. Aug 2006
Hallo.
Jemand fährt aus Versehen in der 1. Klasse einer S-Bahn (in einem Verkehrsverbund), obwohl er mit einem Studentenausweis nur für die 2. Klasse berechtigt gewesen wäre und kassiert deswegen ein 40 € Knöllchen.
In einigen Foren werden verschiede Vorschläge gemacht, wie man nun vorgehen sollte, z.B. Widerspruch einlegen und es darauf ankommen lassen von der Betreibergesellschaft verklagt zu werden (was wohl ehr unwahrscheinlich sei, wegen 40 € Streitwert). Andere meinen den Differenzbetrag zw. 2. und 1. Klasse nachbezahlen und auf Kulanz der Betreibergesellschaft hoffen. Dritte sagen, sofort die Fahrpreisnacherhebung bezahlen und dem rechtlichen Weg aus dem Weg gehen.
Hat jemand ähnliche oder sogar gleiche Erfahrungen gemacht?
Vielen Dank schon mal vorab für einen informationsreichen Kommentar.
Gruß
Mark
