Fahrpreisnacherhebung

Von: , Frage gestellt am Mo, 21. Aug 2006

Hallo.

Jemand fährt aus Versehen in der 1. Klasse einer S-Bahn (in einem Verkehrsverbund), obwohl er mit einem Studentenausweis nur für die 2. Klasse berechtigt gewesen wäre und kassiert deswegen ein 40 € Knöllchen.

In einigen Foren werden verschiede Vorschläge gemacht, wie man nun vorgehen sollte, z.B. Widerspruch einlegen und es darauf ankommen lassen von der Betreibergesellschaft verklagt zu werden (was wohl ehr unwahrscheinlich sei, wegen 40 € Streitwert). Andere meinen den Differenzbetrag zw. 2. und 1. Klasse nachbezahlen und auf Kulanz der Betreibergesellschaft hoffen. Dritte sagen, sofort die Fahrpreisnacherhebung bezahlen und dem rechtlichen Weg aus dem Weg gehen.

Hat jemand ähnliche oder sogar gleiche Erfahrungen gemacht?

Vielen Dank schon mal vorab für einen informationsreichen Kommentar.

Gruß

Mark

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 7 Minuten 1 hilfreich
    Re: Fahrpreisnacherhebung

    Hallo Mark,
    ignorieren ist der falsche Weg, dann werden aus 40 Euro ganz schnell mehr...
    Grüße
    Almut

  2. Antwort von nach 54 Minuten 1 hilfreich
    Re: Fahrpreisnacherhebung

    Servus! In einigen Foren werden verschiede Vorschläge gemacht, wie man
    nun vorgehen sollte, z.B. Widerspruch einlegen und es darauf
    ankommen lassen von der Betreibergesellschaft verklagt zu
    werden (was wohl ehr unwahrscheinlich sei, wegen 40 €
    Streitwert).
    Das ist ein Märchen. Die Auffassung, wegen kleiner Beträge solle nicht geklagt werden, ist zwar weit verbreitet (vor allem hier im Forum, wo auch schon mal vorgeschlagen wird, erst bei vierstelligen Beträgen zu klagen), wird aber von Verkehrsunternehmen ganz bestimmt nicht geteilt. Die leben schließlich von Einzelbeträgen, die in der Regel noch wesentlich niedriger sind.

  3. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Fahrpreisnacherhebung

    Hallo,

    eigentlich stellst du nur bedingt eine Rechtsfrage. Denn soweit es darum geht, dass der Anspruch gegen dich besteht, ist der Rest ja nur noch eine Frage von "Taktik": Kulanz, Hinhalten usw. sind ja keine rechtlichen Probleme.

    Was nun das Rechtliche angeht, so besteht der Anspruch aber wohl. Ein sog. erhöhtes Beförderungsentgelt ist vertraglich vereinbart.

    Levay

  4. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Fahrpreisnacherhebung

    Hallo,

    ich habe mal ähnlichen Bockmist gebaut, hatte mir eine Fahrkarte für den kompletten VRR gekauft, gedacht damit dürfte ich mit Zug X fahren und der Kontrolleur belehrte mich eines Besseren, weil der Zug kurz durch den angrenzen VRS gefahren ist. Ich hab mich zwei Tage massiv geärgert (die Karte hat mich viel Geld gekostet und dann war ich plötzlich "schwarz gefahren") und dann die 40 € überwiesen.

    Letztlich war es dein Fehler, du durftest nicht dort sitzen - und imho steht auch 1. Klasse dran, außerdem sollte das auch auffallen, weil viel mehr Platz ist usw. - also sind die 40 € zwar ärgerlich aber bezahl sie und dann hast du Ruhe.

    Grüße,
    Sue

    • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
      off topic

      Hi! außerdem sollte das auch
      auffallen, weil viel mehr Platz ist usw.
      In einer S-Bahn?

      Der einzige Unterschied, den ich da erkennen kann, sind andersfarbige Sitze!


      LG
      Guido, der sich auch schon mal as Versehen in einem Regio-Express in die erste Klasse gesetzt hat. Der Schaffner war aber nicht soo böse und hat mir einfach das Zusatzticket verkauft...

      • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
        Re: off topic

        Hallo, außerdem sollte das auch
        auffallen, weil viel mehr Platz ist usw.
        In einer S-Bahn?
        ich kenne nicht alle Verkehrsmittel in Deutschland ;-) Aber bei denen, mit denen ich bisher gefahren bin (u.a. auch S-Bahnen) war es immer ersichtlich was 1. oder 2. Klasse ist. Der einzige Unterschied, den ich da erkennen kann, sind
        andersfarbige Sitze!
        Wenn es nur blaue statt grüne (als Bsp.) Sitze gibt, warum ist das eine dann 1. und das andere 2. Klasse? Also irgendeinen Vorteil sollte es für den Aufschlag 1. Klasse schon geben...

        Aber selbst wenn nur die Sitze andersfarbig sind sollte es doch auffallen, wenn die Sitze überall (2. Klasse) grün sind und in einem Abteil plötzlich blau.

        Grüße,
        Sue

        • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
          Re^2: off topic

          Hi! Wenn es nur blaue statt grüne (als Bsp.) Sitze gibt, warum ist
          das eine dann 1. und das andere 2. Klasse? Also irgendeinen
          Vorteil sollte es für den Aufschlag 1. Klasse schon geben...
          Klar! Da es dort wesentlich leerer ist, bekommt man in der Regel einen Sitzplatz ;-)
          Das war damals der Grund, warum ich ein Zusatzticket im Abo hatte... Aber selbst wenn nur die Sitze andersfarbig sind sollte es
          doch auffallen, wenn die Sitze überall (2. Klasse) grün sind
          und in einem Abteil plötzlich blau.
          In dem Regio-Express, den ich gelegentlich mal nutze, ist es nur durch eine Plexiglasscheibe getrennt - und selbst dort ist der getrennte Bereich nicht immer 1. Klasse, weshalb ich mich mal vergeblich dort hinsetzte....


          LG
          Guido

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