hallo experten
kann man von einem mietvertrag zurücktreten wenn es noch nicht schriftliches gibt??? ich habe mündlich eine wohnung angenommen berder ich mir abernicht mehr so sicher bin ob ich diese noch haben will?
frage kann ich jetzt vom ( mündlichen ) vertrag zurücktreten ??
kann mir die vermieterin irgendwelche kosten aufdrücken falls sie jetzt nie wieder einen mieter findet( ich weiß is ne überzogene vorstellung ich will ja nur für alle fälle gerüstet sein!)
ich hatte irgendwo mal gelesen das man von jedem vertrag zurücktreten kann innerhalb bestimmter fristen??
also besten dank für eure antworten
bibi
Hat der Vermieter die Wohnung dem Mieter überlassen, ist wegen der Besonderheiten des Mietverhältnisses eine Aufhebung des Mietvertrages durch einseitige Erklärung eines Vertragspartners grundsätzlich ausgeschlossen. Ein Mietverhältnis kann dann nur noch durch Kündigung beendet werden (§ 570 a BGB).
Dabei gehen wir hier davon aus, das ein mündlicher Vertrag genau so gültig ist wie ein schriftlicher, wobei Sonderregelungen nur schwer zu beweisen sind.
In Deinem Fall, würde ich mit dem Vermieter reden, vielleicht reagiert er ja anders, als Du erwartet hast.
Gruß
roland
Der Mietvertrag ist unabhängig davon wirksam, ob er schriftlich oder mündlich geschlossen worden ist, und kann daher grundsätzlich nur noch durch Kündigung wieder beendet werden. Ein (befristetes) Widerrufs- oder Rücktrittsrecht haben Sie nur, wenn Sie dies mit dem Vermieter vereinbart haben oder es gesetzlich angeordnet ist, wie es etwa für Haustürgeschäfte oder bestimmte Fernabsatzverträge der Fall ist. Daß ein solcher Tatbestand hier gegeben wäre, ist Ihrer Mitteilung allerdings nicht zu entnehmen. Ein allgemeines Recht zum Rücktritt von Verträgen dagegen gibt es nicht. Auch andere Umstände, die in Ausnahmefällen zur Beseitigung des Vertrages führen könnten, kann ich hier nicht erkennen.
Mit freundlichen Grüßen,
A. Tillmann