Kauf per Internet- Rückgabe?

Hallo, ich habe mir per Internet auf einer Homepage eine Software gekauft. Nach ein paar Tagen war das Geld per Lastschrift abgebucht. Naja, am folgenden Tag war das Paket da. Doch es gefiel mir nicht. Ich hab das dann unfrei zurückgesendet. Lt. Gesetz kann man das ja. Seit dem 1.7. - da gibts so ne Frist von 14 Tagen.
So und nu nehmen die die Rücksendung nicht an, d.h. gestern kam meine Rücksendung zurück, und ich soll jetzt sämtliche Porto(s) bezahlen. Also hab ich das Päckchen erst mal bei der Post gelassen.
Mein Flehender Ruf an alle Experten hier im Forum: Was tu ich nu??
Das Päckchen habe ich ja aufgegeben. was macht die Post wenn weder Empfänger noch Sender es bezahlen wollen???
Und wie bekomm ich mein Geld zurück ???
O Mann ist das alles ein Shit!
Hat irgendeiner ähnliches erlebt? Vielleicht hat jemand einen Tip - das wäre echt super!

Danke,
Andrea

Hallo!

Dass Du innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Ware ein Widerrufsrecht hast, stimmt. D.h. mit der Rücksendung gibst Du (schlüssig) kund, dass Du widerrufst. Ein Vertrag besteht dann nicht mehr.
Der Verkäufer kann dann die Ware zurückfordern und der Käufer den Kaufpreis (im Wege der ungerechtfertigten Bereicherung).

Das neue Gesetz sieht jedoch vor, dass bei einem Warenwert unter 40 € der Unternehmer/Verkäufer dem Besteller die Versandkosten für die Rücksendung vertraglich aufbrummen darf. Ein schlaues Unternehmen macht dies natürlich und zwar in seinen AGBs.

Ungeschickt von Dir war, dass Du unfrei zurück geschickt hast. Dadurch sind dem Unternehmen Kosten entstanden, die vermeidbar gewesen wären („Strafporto“).

War die Ware teurer als 40 €, bleiben die zusätzlich entstanden Kosten der Rücksendung (Strafporto) an Dir hängen.

Das neue Gesetz findet sich übrigens unter http://rsw.beck.de/rsw/downloads/products/updates/pa…

Gruß

Matthias

Danke erst einmal für deine rasche Antwort.

Ungeschickt von Dir war, dass Du unfrei zurück geschickt hast.
Dadurch sind dem Unternehmen Kosten entstanden, die vermeidbar
gewesen wären („Strafporto“).

Bei der Sendung war ein Wisch dabei, der besagt, Rücksendung geht zu Lasten von - dabei stand kein Betrag. d.h. doch die müssen auch bei kleinen Beträgen eine unfreie Rücksendung akzeptieren???
Der Warenwert beträgt 70 DM.
Bleibt mir nichts anderes übrig, als bei der Post die Sendung abzulöhnen und sie nochmals mit Porto - also „frei“ zurückzuschicken??? Und dann zu hoffen daß sie mir das 2. Porto wenigstens vergüten ???

Gruß,
Andrea

Hallo,

[…]
Software gekauft. Nach ein paar Tagen war das Geld per
[…]
zurückgesendet. Lt. Gesetz kann man das ja. Seit dem 1.7. - da
gibts so ne Frist von 14 Tagen.
[…]

leider kann ich keinen Rat bieten, hab zu der Thematik aber selber eine Frage:
Ich war bisher davon ausgegangen, dass Software nur originalversiegelt umgetauscht werden darf (weil sich pot. Raubkopierer die Vorlage beim Hersteller „leihen“ können).
Und bei Spielen braucht man ja dann nicht mal zu kopieren, da 2 Wochen in der Regel zum Durchspielen reichen (-> kostenloses Ausleihen für zwei Wochen für alle ?).

Das obige Textfragemt besagt nun, dass dies neuerdings möglich ist.
Hat jemand dazu die rechtl. Grundlagen ?

A+
Hartmut

Hat irgendeiner ähnliches erlebt? Vielleicht hat jemand einen
Tip - das wäre echt super!

Danke,
Andrea

Hallo,

mein Tipp: Hole das Paeckchen ab und bezahle Deine Rechnung,
aber schnell. Die Gefahr besteht darin, dass Dir eine Strafanzeige + zugehoerigem Verfahren angehaengt wird,
da entsiegelte Software vom Widerrufsrecht lt. Fernabsaztgesetz ausgenommen ist. Die Folge: Du wirst es dann schwer haben, noch irgendwo eine Bestellung loszuwerden. Vom Strafverfahren ganz zu schweigen.

gruss
wl

Welch ein Unsinn, was du da schreibst winnie!!(oT)
c

Meines Erachtens hast du das Rückgaberecht, unabhängig davon, ob die Software noch versiegelt ist oder nicht.

Ich würde die Firma noch einmal kontaktieren und deutlich machen, dass du von deinem Rückgaberecht gebrauch machst.

Das Rücktrittsrecht ist nämlich nur dann ausgeschlossen, wenn die Software Online übertragen wird.

Haben Sie dir ins Gehirn ge…???
Sorry, aber wenn man sowas schreibt ist die Frage berechtigt! Jemand der versucht andere auf diese Weise zu verunsichern ohne jegliche Ahnung zu haben sollte vielleicht lieber von www verschwinden!

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Hi!

Entsiegelte Software ist tatsächlich vom Widerrufsrecht ausgeschlossen: § 3 Abs. 2 Nr. 2 FernAbsG. Es sei denn, es ist anderes vereinbart.

Matthias

nicht entsiegelt …
Danke für Eure Antworten!

Habe einen Antwortartikel versehentlich als ins forum gepostet

gruß
Andrea

So lange er nocht nicht beantwortet ist, kannst du ihn wieder löschen.

Grüße
Michael

Danke für Eure Antworten!

Habe einen Antwortartikel versehentlich als
ins forum gepostet

gruß
Andre

nicht entsiegelt!
Dan erstmal für all eure Antworten
Also, ich hab mir zwar alles durchgelesen, Begleitbuch etc. Aber die CD in der Papierhülle hab ich nicht rausgeholt. Somit seh ich auch nicht den Tatbestand der Entsiegelung. Ich weiß auch gar nicht, warum die das zurückgeschickt haben / bzw. meine Rücksendung verweigert haben anzunehmen. Ich hab nur das Päckchen hinterm Schalter gesehen, war noch mein Adressaufkleber drauf … die haben ja selbst nicht mal reingeguckt!!!

So ein Mist auch!
Heut Nachmittag werd ich es dann gezwungenermaßen Abholen und es bleibt mir wohl nichts anderes übrig als es mit ausreichendem Porto nochmals zurück zu schicken. :frowning:

Gruß,
Andrea

Irrtum
Tatsächlich gibt es im deutchen FernAbsG eine Klausel, die das Rückgaberecht für entsiegelte Software ausnimmt - jetzt habe ich das nachgelesen.