5 Jahre Garantie auf E-Geräte

Von: , Frage gestellt am Di, 22. Aug 2006

Hallo,

Person A hat von ebay eine Eibauküche gekauft von Person B, in der Beschreibung stand das die E-Geräte ein Restgarantie haben bis Nov 08.

Person A baut die Küche ein, nach einigen Tagen geht ein E-Gerät kaputt. Person A will die Restgarantie nutzen, stellt aber fest, das der Küchenstudio nicht mehr exsitiert. Person A versucht es mit den Hersteller, stellt aber da auch fest, der Hersteller ist Pleite.

Meine Frage, kann ich da was machen rechtlich, kann aber nicht beweisen, das Person B davon gewusst hat. Aber Person B hat bei ebay geschrieben Restgarantie bis Nov. 08, deshalb habe ich erst mit geboten und einen hohen Preis bezahlt.

Wäre für jede Helfe dankbar.

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: 5 Jahre Garantie auf E-Geräte

    Meine Frage, kann ich da was machen rechtlich, kann aber nicht
    Nein, an wen will sich der Käufer denn halten, wenn niemand mehr da ist, der die Garantie/Gewährleistung übernimmt ? Das ist die Kehrseite der Schnäppchenjagd.

    • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: 5 Jahre Garantie auf E-Geräte

      Nein, an wen will sich der Käufer denn halten,
      An den Verkäufer, wenn der wirklich schriftlich eine Garantie bis
      Nov. 08 angegeben hat.

      Gruß
      Stefan

      • Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: 5 Jahre Garantie auf E-Geräte

        An den Verkäufer, wenn der wirklich schriftlich eine Garantie
        bis
        Nov. 08 angegeben hat.
        Den gibt es nicht mehr "das der Küchenstudio nicht mehr exsitiert. Person A versucht es mit den Hersteller, stellt aber da auch fest, der Hersteller ist Pleite."

        Gruß

        Nordlicht

        • Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: 5 Jahre Garantie auf E-Geräte

          An den Verkäufer, wenn der wirklich schriftlich eine Garantie
          bis
          Nov. 08 angegeben hat.
          Den gibt es nicht mehr "das der Küchenstudio nicht mehr
          exsitiert. Person A versucht es mit den Hersteller, stellt
          aber da auch fest, der Hersteller ist Pleite."
          Ich denke die Frage hier ist, wer hat denn die Garantie gegeben?

          Ich könnte mir durchaus vorstellen, das Person B eine Art
          Garantiezusage gemacht hat, ansonsten könnte man ja in die Auktionen
          schreiben was man wollte.

          Gruß
          Stefan

          • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
            Re^5: 5 Jahre Garantie auf E-Geräte

            Der Hersteller gibt nur 2 Jahre Garantie, wie ich erfahren habe.
            Die 5 Jahre waren eine Zusatzgarantie von Küchenstudio. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!