Hallo,
Person A hat von ebay eine Eibauküche gekauft von Person B, in der Beschreibung stand das die E-Geräte ein Restgarantie haben bis Nov 08.
Person A baut die Küche ein, nach einigen Tagen geht ein E-Gerät kaputt. Person A will die Restgarantie nutzen, stellt aber fest, das der Küchenstudio nicht mehr exsitiert. Person A versucht es mit den Hersteller, stellt aber da auch fest, der Hersteller ist Pleite.
Meine Frage, kann ich da was machen rechtlich, kann aber nicht beweisen, das Person B davon gewusst hat. Aber Person B hat bei ebay geschrieben Restgarantie bis Nov. 08, deshalb habe ich erst mit geboten und einen hohen Preis bezahlt.
Wäre für jede Helfe dankbar.
Meine Frage, kann ich da was machen rechtlich, kann aber nicht
Nein, an wen will sich der Käufer denn halten, wenn niemand mehr da ist, der die Garantie/Gewährleistung übernimmt ? Das ist die Kehrseite der Schnäppchenjagd.
Nein, an wen will sich der Käufer denn halten,
An den Verkäufer, wenn der wirklich schriftlich eine Garantie bis
Nov. 08 angegeben hat.
Gruß
Stefan
An den Verkäufer, wenn der wirklich schriftlich eine Garantie
bis
Nov. 08 angegeben hat.
Den gibt es nicht mehr „das der Küchenstudio nicht mehr exsitiert. Person A versucht es mit den Hersteller, stellt aber da auch fest, der Hersteller ist Pleite.“
Gruß
Nordlicht
An den Verkäufer, wenn der wirklich schriftlich eine Garantie
bis
Nov. 08 angegeben hat.
Den gibt es nicht mehr „das der Küchenstudio nicht mehr
exsitiert. Person A versucht es mit den Hersteller, stellt
aber da auch fest, der Hersteller ist Pleite.“
Ich denke die Frage hier ist, wer hat denn die Garantie gegeben?
Ich könnte mir durchaus vorstellen, das Person B eine Art
Garantiezusage gemacht hat, ansonsten könnte man ja in die Auktionen
schreiben was man wollte.
Gruß
Stefan
Der Hersteller gibt nur 2 Jahre Garantie, wie ich erfahren habe.
Die 5 Jahre waren eine Zusatzgarantie von Küchenstudio.
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