5 Jahre Garantie auf E-Geräte
Von: , Frage gestellt am Di, 22. Aug 2006
Hallo,
Person A hat von ebay eine Eibauküche gekauft von Person B, in der Beschreibung stand das die E-Geräte ein Restgarantie haben bis Nov 08.
Person A baut die Küche ein, nach einigen Tagen geht ein E-Gerät kaputt. Person A will die Restgarantie nutzen, stellt aber fest, das der Küchenstudio nicht mehr exsitiert. Person A versucht es mit den Hersteller, stellt aber da auch fest, der Hersteller ist Pleite.
Meine Frage, kann ich da was machen rechtlich, kann aber nicht beweisen, das Person B davon gewusst hat. Aber Person B hat bei ebay geschrieben Restgarantie bis Nov. 08, deshalb habe ich erst mit geboten und einen hohen Preis bezahlt.
Wäre für jede Helfe dankbar.
