§ 284 BGB aktueller text

Von: , Frage gestellt am Mo, 18. Sep 2000

liebe expertinnen und experten,

kann mir jemand den genauen wortlaut von § 284 BGB zumailen oder mir sagen, wo im internet ich diesen finden kann? ich hab´s schon auf verschiedenen juristischen sites versucht, aber die haben alle noch den alten wortlaut.

anfang des jahres wurde der § 284 BGB dahingehend geändert, dass der schuldner auch ohne mahnung in verzug gerät. in meinem gesetzbuch (Bech´sche Textausgabe auflage 47 ausgabe 2000) steht noch der alte text. der buchhändler hat mir gesagt, dass es noch keine neuere ausgabe gibt. ich denke auch, dass die erst anfang 2001 rauskommen wird. da ist aber meine bwl abschlußprüfung (IHK prüfung winter 2000) schon vorbei und dafür würde ich es dringend benötigen.

wäre also nett, wenn mir kurz jemand bescheid geben könnte. vielleicht hat ja irrgendjemand das "amtsblatt" wo´s drinsteht.

by und vielen dank im voraus.

charly

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 51 Minuten 2 hilfreich
    Re: § 284 BGB aktueller text

    Hallo charly,

    folgende Fassung gilt seit dem 01.05.2000:

    § 284 BGB Verzug des Schuldners
    I Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritte der Fälligkeit erfolgt, so kommt der durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung steht die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.

    II Ist für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Schuldner ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht zu der bestimmten Zeit leistet. Das gleiche gilt, wenn der Leistung eine Kündigung vorauszugehen hat und die Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von der Kündigung ab nach dem Kalender berechnen lässt.

    III Abweichend von Absätzen 1 und 2 kommt der Schuldner einer Geldforderung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug. Bei Schuldverhältnissen, die wiederkehrende Geldleistungen zum Gegenstand haben, bleibt Absatz 2 unberührt.

    http://www.rws-verlag.de/vote/example.html

    Gruss
    Eve*

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