§ 284 BGB aktueller text
Von: , Frage gestellt am Mo, 18. Sep 2000
liebe expertinnen und experten,
kann mir jemand den genauen wortlaut von § 284 BGB zumailen oder mir sagen, wo im internet ich diesen finden kann? ich hab´s schon auf verschiedenen juristischen sites versucht, aber die haben alle noch den alten wortlaut.
anfang des jahres wurde der § 284 BGB dahingehend geändert, dass der schuldner auch ohne mahnung in verzug gerät. in meinem gesetzbuch (Bech´sche Textausgabe auflage 47 ausgabe 2000) steht noch der alte text. der buchhändler hat mir gesagt, dass es noch keine neuere ausgabe gibt. ich denke auch, dass die erst anfang 2001 rauskommen wird. da ist aber meine bwl abschlußprüfung (IHK prüfung winter 2000) schon vorbei und dafür würde ich es dringend benötigen.
wäre also nett, wenn mir kurz jemand bescheid geben könnte. vielleicht hat ja irrgendjemand das "amtsblatt" wo´s drinsteht.
by und vielen dank im voraus.
charly
