Strafanzeige und Entschädigung

Von: , Frage gestellt am Di, 22. Aug 2006

Hallo,

die Frau des österreichischen Finanzministers hat gegen mehrere Medien Strafanzeige erstattet. In dem Urteil am Landesgericht Feldkirch (Österreich) wurde ein Medieninhaber zur Zahlung einer Entschädigung von 1000 € an die Antragstellerin verpflichtet
( http://www.stol.it/nachrichten/artikel.asp?KatId=e&A... ). Warum kann man man strafrechtlich zur Zahlung einer Entschädigung an eine Person verpflichtet werden? Ist die Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld nicht immer ausschließlich eine zivilrechtliche Angelegenheit?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

16 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Strafanzeige und Entschädigung

    Hallo,

    ich komme nicht aus Felix Austria,
    aber wenn ich mir Deinen Link mal so durchlesen,
    dann steht da nichts von Strafverfahren.

    Ganz im Gegenteil sieht das sehr nach einem normalen
    zivilrechtlichem Presse-Verfahren aus.

    Wenn sie nebenbei auch noch Strafanzeige erstattet hat,
    heiss das ja nicht, dass sie nicht auch zivilrechtlich klagen
    kann. Das hat sie ganz offensichtlich getan.

    Gruß, trobi die Frau des österreichischen Finanzministers hat gegen
    mehrere Medien Strafanzeige erstattet. In dem Urteil am
    Landesgericht Feldkirch (Österreich) wurde ein Medieninhaber
    zur Zahlung einer Entschädigung von 1000 € an die
    Antragstellerin verpflichtet
    (
    http://www.stol.it/nachrichten/artikel.asp?KatId=e&A...
    ). Warum kann man man strafrechtlich zur Zahlung einer
    Entschädigung an eine Person verpflichtet werden? Ist die
    Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld nicht immer
    ausschließlich eine zivilrechtliche Angelegenheit?

    Vielen Dank

    Martin Unterholzner

    • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Strafanzeige und Entschädigung

      Hallo,

      ich komme nicht aus Felix Austria,
      aber wenn ich mir Deinen Link mal so durchlesen,
      dann steht da nichts von Strafverfahren.

      Ganz im Gegenteil sieht das sehr nach einem normalen
      zivilrechtlichem Presse-Verfahren aus.

      Wenn sie nebenbei auch noch Strafanzeige erstattet hat,
      heiss das ja nicht, dass sie nicht auch zivilrechtlich klagen
      kann. Das hat sie ganz offensichtlich getan.

      Gruß, trobi
      Hallo trobi,

      es stand in einer lokalen Tageszeitung, die von diesem Urteil berichtete. Dort wurde expliziet erwähnt, dass es sich um ein Strafverfahren handelt und der Medieninhaber noch mit einer Schadenersatzzahlung rechnen muss, deren Klage jedoch noch nicht erhoben wurde. Die lokale Tageszeitung hat keine Online Ausgabe, so dass ich den originalen Text nicht verlinken kann.

      Grüße
      Martin

      • Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Strafanzeige und Entschädigung

        Hallo! es stand in einer lokalen Tageszeitung, die von diesem Urteil
        berichtete. Dort wurde expliziet erwähnt, dass es sich um ein
        Strafverfahren handelt und der Medieninhaber noch mit einer
        Schadenersatzzahlung rechnen muss, deren Klage jedoch noch
        nicht erhoben wurde. Die lokale Tageszeitung hat keine Online
        Ausgabe, so dass ich den originalen Text nicht verlinken kann.
        Also erstens darf man nicht immer alles ernst nehmen, was in einer Zeitung steht. Journalisten geben schon gerne mal ihren Senf dazu, obwohl sie keine Ahnung haben, wovon sie schreiben.

        Beim Entschädigungsverfahren nach § 7 MedienG handelt es sich tatsächlich prozessual (aber nur prozessual) um ein Strafverfahren, wie schon geschrieben. Der Geschädigte kann natürlich theoretisch auch weitere Ansprüche haben, die dann aber im ordentlichen Zivilprozess durch Klage geltend zu machen sind. Im konkreten Fall denke ich da etwa an § 1330 Abs. 2 ABGB.

        Gruß
        Tom

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Strafanzeige und Entschädigung

    Wie es in Habsburg-Deutschland läuft, weiß ich nicht, in Deutschland allerdings bieten die §§ 403 ff. StPO die entsprechende Grundlage dafür, solche Ansprüche im Strafprozess geltend zu machen.

    Levay

    • Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
      Re^2: Strafanzeige und Entschädigung

      Hallo! Habsburg-Deutschland
      ...auch wenn sich die Republik Österreich nicht als Rechtsnachfolger der Monarchie sieht, könnte ein solcher Ausdruck in Österreich beleidigend wirken. Nur mal so als Hinweis.

      Gruß
      Tom

      • Antwort von nach einer Stunde 2 hilfreich
        Re^3: Strafanzeige und Entschädigung

        ...auch wenn sich die Republik Österreich nicht als
        Rechtsnachfolger der Monarchie sieht, könnte ein solcher
        Ausdruck in Österreich beleidigend wirken. Nur mal so als
        Hinweis.
        Meine Ausdrucksweise ist die Konsequenz aus der Erkenntnis, dass viele Österreicher ihrer deutsche Vergangenheit leugnen. Erst stellen die Habsburger etliche (römisch-)deutsche Kaiser, dann führen sie mit Preußen den "deutschen Bruderkrieg", dann beanspruchen sie die Führung im Deutschen Bund, und kaum, dass der Zweite Weltkrieg vorbei ist, tut man lieber so, als habe man gar nichts Deutsches an sich; frei von aller Schuld, nur ein Opfer Nazi-Deutschlands (so z.B. Herr Schüssel), eigentlich aber ein eigener Staat und zwar schon immer gewesen.

        Und nun kommt der eigentliche Aspekt: Wenn jemand sagt, es sei beleidigend, als "deutsch" bezeichnet zu werden (was ich natürlich nicht im wörtlichen Sinn meine, weil ich natürlich nicht der Meinung bin, Österreich würde heute noch zu Deutschland gehören), dann muss ich DAS als Beleidigung auffassen. Ich bin auch nicht beleidigt, sondern allenfalls verwundert, wenn mich jemand Franzose nennt.

        Die "Beleidigung" ist gar keine, und wenn sich jemand beleidigt fühlt, muss ich mich automatisch beleidigt fühlen. Aber jedenfalls habe ich was gegen Geschichtsfälscherei, und wenn ich nicht öfter mitbekommen hätte, wie viele Österreicher damit umgehen, würde ich so was überhaupt nicht sagen, schreiben, tun.

        Levay

        • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Strafanzeige und Entschädigung

          Lieber Levay,
          du solltest einem Österreicher nicht vorschreiben, wie er mit seiner Vergangenheit umzugehen hat und wann er sich beleidigt fühlen darf. Du entsprichst damit genau dem Vorurteil vom besserwisserischen Deutschen, von dem sich der Österreicher distanziert.
          Grüße, Peter
          PS: Ich bin Österreicher und kein Deutscher, ob das einem Deutschen nun passt oder nicht. Und so einfach wie du es darstellt ist der Umgang des Österreichers mit seiner Geschichte nicht.

          • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Strafanzeige und Entschädigung

            ... und wer bekommt jetzt von wem was woraus? Oder worum ging es jetzt eigentlich? *gg*

            • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
              Re^6: Strafanzeige und Entschädigung

              ... und wer bekommt jetzt von wem was woraus? Oder worum ging
              es jetzt eigentlich? *gg*
              ... hat Tom doch schon beantwortet



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