Strafanzeige und Entschädigung

Hallo,

die Frau des österreichischen Finanzministers hat gegen mehrere Medien Strafanzeige erstattet. In dem Urteil am Landesgericht Feldkirch (Österreich) wurde ein Medieninhaber zur Zahlung einer Entschädigung von 1000 € an die Antragstellerin verpflichtet
( http://www.stol.it/nachrichten/artikel.asp?KatId=e&A… ). Warum kann man man strafrechtlich zur Zahlung einer Entschädigung an eine Person verpflichtet werden? Ist die Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld nicht immer ausschließlich eine zivilrechtliche Angelegenheit?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Hallo,

ich komme nicht aus Felix Austria,
aber wenn ich mir Deinen Link mal so durchlesen,
dann steht da nichts von Strafverfahren.

Ganz im Gegenteil sieht das sehr nach einem normalen
zivilrechtlichem Presse-Verfahren aus.

Wenn sie nebenbei auch noch Strafanzeige erstattet hat,
heiss das ja nicht, dass sie nicht auch zivilrechtlich klagen
kann. Das hat sie ganz offensichtlich getan.

Gruß, trobi

die Frau des österreichischen Finanzministers hat gegen
mehrere Medien Strafanzeige erstattet. In dem Urteil am
Landesgericht Feldkirch (Österreich) wurde ein Medieninhaber
zur Zahlung einer Entschädigung von 1000 € an die
Antragstellerin verpflichtet
(
http://www.stol.it/nachrichten/artikel.asp?KatId=e&A…
). Warum kann man man strafrechtlich zur Zahlung einer
Entschädigung an eine Person verpflichtet werden? Ist die
Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld nicht immer
ausschließlich eine zivilrechtliche Angelegenheit?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Wie es in Habsburg-Deutschland läuft, weiß ich nicht, in Deutschland allerdings bieten die §§ 403 ff. StPO die entsprechende Grundlage dafür, solche Ansprüche im Strafprozess geltend zu machen.

Levay

Hallo!

Habsburg-Deutschland

…auch wenn sich die Republik Österreich nicht als Rechtsnachfolger der Monarchie sieht, könnte ein solcher Ausdruck in Österreich beleidigend wirken. Nur mal so als Hinweis.

Gruß
Tom

1 „Gefällt mir“

Hallo!

Das ist eine Besonderheit, die Kenntnisse im österreichischen Medienverfahrensrecht voraussetzt. Das ist eine auch für Österreich atypische Regelung.

Entschädigungsansprüche nach dem MedienG (die sind natürlich materiell zivilrechtliche Ansprüche) werden in einem speziellen Zivilverfahren geltend gemacht. Als Verfahrensrecht gilt nämlich nicht die ZPO, sondern das Privatanklageverfahren nach der StPO. D.h. im Prinzip hat man einen Strafprozess, in dem über zivilrechtliche Ansprüche entschieden wird.

Gruß
Tom

…auch wenn sich die Republik Österreich nicht als
Rechtsnachfolger der Monarchie sieht, könnte ein solcher
Ausdruck in Österreich beleidigend wirken. Nur mal so als
Hinweis.

Meine Ausdrucksweise ist die Konsequenz aus der Erkenntnis, dass viele Österreicher ihrer deutsche Vergangenheit leugnen. Erst stellen die Habsburger etliche (römisch-)deutsche Kaiser, dann führen sie mit Preußen den „deutschen Bruderkrieg“, dann beanspruchen sie die Führung im Deutschen Bund, und kaum, dass der Zweite Weltkrieg vorbei ist, tut man lieber so, als habe man gar nichts Deutsches an sich; frei von aller Schuld, nur ein Opfer Nazi-Deutschlands (so z.B. Herr Schüssel), eigentlich aber ein eigener Staat und zwar schon immer gewesen.

Und nun kommt der eigentliche Aspekt: Wenn jemand sagt, es sei beleidigend, als „deutsch“ bezeichnet zu werden (was ich natürlich nicht im wörtlichen Sinn meine, weil ich natürlich nicht der Meinung bin, Österreich würde heute noch zu Deutschland gehören), dann muss ich DAS als Beleidigung auffassen. Ich bin auch nicht beleidigt, sondern allenfalls verwundert, wenn mich jemand Franzose nennt.

Die „Beleidigung“ ist gar keine, und wenn sich jemand beleidigt fühlt, muss ich mich automatisch beleidigt fühlen. Aber jedenfalls habe ich was gegen Geschichtsfälscherei, und wenn ich nicht öfter mitbekommen hätte, wie viele Österreicher damit umgehen, würde ich so was überhaupt nicht sagen, schreiben, tun.

Levay

2 „Gefällt mir“

Lieber Levay,
du solltest einem Österreicher nicht vorschreiben, wie er mit seiner Vergangenheit umzugehen hat und wann er sich beleidigt fühlen darf. Du entsprichst damit genau dem Vorurteil vom besserwisserischen Deutschen, von dem sich der Österreicher distanziert.
Grüße, Peter
PS: Ich bin Österreicher und kein Deutscher, ob das einem Deutschen nun passt oder nicht. Und so einfach wie du es darstellt ist der Umgang des Österreichers mit seiner Geschichte nicht.

Hallo!

Meine Ausdrucksweise ist die Konsequenz aus der Erkenntnis,
dass viele Österreicher ihrer deutsche Vergangenheit leugnen.
Erst stellen die Habsburger etliche (römisch-)deutsche Kaiser,
dann führen sie mit Preußen den „deutschen Bruderkrieg“, dann
beanspruchen sie die Führung im Deutschen Bund, und kaum, dass
der Zweite Weltkrieg vorbei ist, tut man lieber so, als habe
man gar nichts Deutsches an sich; frei von aller Schuld, nur
ein Opfer Nazi-Deutschlands (so z.B. Herr Schüssel),
eigentlich aber ein eigener Staat und zwar schon immer
gewesen.

Diese Darstellung ist so nicht richtig. Dass Österreich und Deutschland eine gemeinsame Geschichte haben, ist nicht zu bestreiten und bestreitet auch niemand. Zunächst ist es aber einmal so, dass das hl. römische Reich deutscher Nation nicht ident ist mit dem erst 1871 gegründeten Deutschen Reich. Weiters darf man nicht vergessen, dass das hl. römische Reich ein überdurchschnittlich dezentralisierter Staat war, seit 1648 mit einer nur mehr rudimentär vorhanden gebliebenen Zentralmacht. In Österreich kann man sich vielleicht mit dem hl. römischen Reich identifizieren, nicht aber mit dem preußisch geprägten deutschen Reich, dem Österreich nie angehört hat (-> war ja ein Ergebnis der Schlacht bei Königgrätz 1866).

Nun gut - die Monarchie war ein Vielvölkerstaat - die deutschsprachige Bevölkerung bezeichnete sich als deutsche Österreicher. 1919 mit den Pariser Vororteverträgen blieb ein Teil des deutschsprachigen Teiles der Monarchie über als Österreich (viele deutschsprachige Teile kamen ja zu den Nachbarländern, da insb. Frankreich das Selbstbestimmungsrecht nicht anerkennen wollte: „L’Autriche c’est qui reste“). Ergebnis war in Österreich eine Identitätskrise - man konnte sich mit dem neuen kleinen Österreich nicht identifizieren und man konnte sich nicht vorstellen, dass ein so kleiner Staat überhaupt überleben könnte. Das war die Grundlage des Anschlussgedankens an Deutschland. Die alte Nation war weg und die neue noch nicht im Gefühl der Menschen.

Was man aber nicht vergessen darf ist, dass der Anschlussgedanke in den 30er Jahren zurückgging und insb. ein Anschluss an Nazi Deutschland unerwünscht war, da Österreich in der Zwischenkriegszeit auch nach der Weltwirtschaftskrise wirtschaftlich viel erfolgreicher war als erwartet, insb. war Österreich besser als Deutschland. 1933 wurde Österreich zur Diktatur, allerdings nicht zur NS-Diktatur, sondern zur christlich-sozialen Diktatur (da hat die ÖVP manchmal heute noch ein Problem mit der Vergangenheitsbewältigung). Die NSDAP wurde in Österreich verboten und Österreich war auch das einzige Land, das gegen die von Deutschland aus unterstützten SA Verbände der NSDAP militärisch vorging. Im März 1938 richtete der österreichische Bundeskanzler einen Hilferuf an die Welt und den Völkerbund und bat um Unterstützung vor dem drohenden Einmarsch der Wehrmacht. Niemanden in der Welt hat das interessiert (außer das ebenfalls früher habsburgische Mexico - diese protestierten nach dem Einmarsch im Völkerbund, das war aber auch schon alles). Dass der Einmarsch der Wehrmacht genau am 13.3. erfolgte hat im Übrigen etwas damit zu tun, dass Hitler einer für den 15.3.1938 anberaumten Volksabstimmung über den Anschluss zuvorkommen wollte. Die österreichische Bundesregierung wollte den Unabhängigkeitswillen dadurch demonstrieren. Da Hitler damit rechnete, dass die Mehrheit für die Unahbängigkeit Österreichs ist, marschierte er kurz zuvor ein und ließ die Volksabstimmung etwas später unter Aufsicht der Gestapo abhalten. Ergebnis: 99,9% für den Anschluss, da schaut selbst die SED schwach aus :wink:

Dass der Anschluss dann von sehr vielen begrüßt wurde, ist die andere, negative, Seite der Medaille, die ebenfalls nicht zu leugnen ist.

Es ist also natürlich so, dass Österreich nicht nur Opfer ist. Das steht schon im Moskauer Memorandum von 1944 und wurde in den 90er Jahren von Bundeskanzler Vranitzky sowohl im österreichischen als auch im israelischen Parlament klargestellt (dass man das vorher leider teilweise geleugnet hat, ist nicht zu bestreiten, aber das ist im Wesentlichen heute überholt und wurde auch von schwarz/blau nicht in Frage gestellt, was in der Entschädigungsgesetzgebung deutlich wird).

Was ich zur Identität noch sagen wollte: die heutige österreichische Identität ist während des dritten Reiches entstanden und da ging es nicht nur um den Nationalsozialismus, sondern um die Erkenntnis, dass Österreicher und Deutsche doch unterschiedlicher sind als gedacht. Der Einfluss des Vielvölkerstaates ist bis heute in Österreich ganz deutlich spürbar und der fehlt in Deutschland. Man sagt: In Wien beginnt der Balkan - das stimmt und das ist auch gut so. Deswegen haben mehr als 50% der einheimischen Bevölkerung in Wien einen ausländischen Namen. 1918 war Wien die zB größte tschechische Stadt der Welt, hatte also mehr tschechische Einwohner als Prag und ein großer Teil lebte in Mischehen. Das Ergebnis kann also kein „normaler“ Deutscher sein - das wurde aber ursprünglich nicht erkannt, weil es vollkommen selbstverständlich war, dass das so ist.

Nationalgefühl ist also etwas, das nicht nur mit der Geschichte zu tun hat, sondern vor allem mit dem Selbstverständnis der Bevölkerung und das hat sich im zweiten Weltkrieg vollkommen geändert - darauf kommt es an.

Und nun kommt der eigentliche Aspekt: Wenn jemand sagt, es sei
beleidigend, als „deutsch“ bezeichnet zu werden (was ich
natürlich nicht im wörtlichen Sinn meine, weil ich natürlich
nicht der Meinung bin, Österreich würde heute noch zu
Deutschland gehören), dann muss ich DAS als Beleidigung
auffassen.

In Österreich wird es ein bisserl beleidigend aufgefasst. Man assoziiert mit „deutsch“ auf negativer Seite Arroganz, Besserwisserei, Bevormundung und penetrante Übergenauigkeit - im Übrigen bezieht man das auch in Österreich hauptsächlich auf die Westdeutschen. Positive Assoziationen gibt es natürlich auch. Das Grundproblem ist sicherlich, dass ein kleiner Staat wie Österreich neben einem großen wie Deutschland in der Wahrnehmung unterzugehen droht - ein kleines Land gleicht das aus, in dem es die Eigenheiten und Unterschiede besonders betont. Das machen z.B. auch die Wallonen in Belgien, wenn sie sich von den Franzosen abgrenzen oder die Ukrainer, wenn sie sich von Russen abgrenzen und das ist auch der Grund, warum Österreich in der EU so leidenschaftlich darauf pocht, auf Verpackungsaufschriften „Erdäpfel“ „Paradeiser“ und „Karfiol“ draufschreiben zu dürfen. Großen Ländern fehlt dafür oft die Sensibilität.

Ich persönlich war natürlich nicht beleidigt, bei dem was du geschrieben hast, ich hab nichts gegen Deutsche und weiß, dass vieles nur stereotype Vorurteile sind, die auch gefährlichen Nationalismus provozieren können. Ich komme ja gerade auch aus einem schönen Urlaub aus Deutschland und fahre immer wieder gerne hin.

Mir ging es darum, dich darauf aufmerksam zu machen, dass du dich in Österreich in die Nesseln setzt, wenn du das so sagst und es geht nicht darum, ob Österreich am Krieg Mitschuld trägt (da setzt du dich nicht in die Nesseln), sondern nur darum, dass sich Österreicher nicht als Deutsche sehen. Außerdem würde man dein Posting in Österreich sofort mit Rechtsextremismus verbinden, denn außer rechte Gruppierungen vertritt im politischen Alltag niemand die These, dass Österreicher Deutsche seien.

Gruß
Tom

…und schon ist es passiert
Hallo!

Ich habe Peters Posting nicht gelesen, bevor ich meines abgeschickt habe. Meine Vorhersage war aber ganz gut finde ich, bin ja auch ein g’lernter Österreicher.

Gruß
Tom

… und wer bekommt jetzt von wem was woraus? Oder worum ging es jetzt eigentlich? *gg*

… und wer bekommt jetzt von wem was woraus? Oder worum ging
es jetzt eigentlich? *gg*

… hat Tom doch schon beantwortet

Hallo,

ich komme nicht aus Felix Austria,
aber wenn ich mir Deinen Link mal so durchlesen,
dann steht da nichts von Strafverfahren.

Ganz im Gegenteil sieht das sehr nach einem normalen
zivilrechtlichem Presse-Verfahren aus.

Wenn sie nebenbei auch noch Strafanzeige erstattet hat,
heiss das ja nicht, dass sie nicht auch zivilrechtlich klagen
kann. Das hat sie ganz offensichtlich getan.

Gruß, trobi

Hallo trobi,

es stand in einer lokalen Tageszeitung, die von diesem Urteil berichtete. Dort wurde expliziet erwähnt, dass es sich um ein Strafverfahren handelt und der Medieninhaber noch mit einer Schadenersatzzahlung rechnen muss, deren Klage jedoch noch nicht erhoben wurde. Die lokale Tageszeitung hat keine Online Ausgabe, so dass ich den originalen Text nicht verlinken kann.

Grüße
Martin

Mal die deutsche Regelung
Hallo!

Entschädigung an eine Person verpflichtet werden? Ist die
Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld nicht immer
ausschließlich eine zivilrechtliche Angelegenheit?

Ich kann das nur auf Deutschland bezogen beantworten, die Antwort zur österreichischen Rechtslage hast Du ja bereits, die deutsche ist vielleicht für den ein oder anderen auch interessant.
Es gibt die Möglichkeit, im Strafverfahren im Wege eines sogenannten Adhäsionsverfahrens den gegen den Beschuldigten einer Straftat erwachsenden vermögensrechtlichen Schadensersatzanspruch, der vor die ordentliche Gerichtsbarkeit gehört und nicht anderweitig anhängig ist, geltend zu machen. Geregelt ist das in §§ 403 ff. StPO.

Gruß,

Florian.

Vergleich hinkt
Hallo!

Also ich kennen das deutsche Medienrecht nicht, aber der Vergleich hinkt. Einen Adhäsionsprozess kennt die österreichische StPO genauso wie die deutsche StPO. Voraussetzung für ein Adhäsionsverfahren ist aber ein Strafdelikt, durch das einem Dritten ein zivilrechtlicher Anspruch gegen den Beschuldigten entstanden ist.

Darum geht es aber nicht im Ausgangsbeispiel. Der Medieninhaber hat einen Sachverhalt verwirklicht, der einen Ersatzanspruch nach § 7 MedienG begründet, dabei geht es aber nicht um ein Strafdelikt und trotzdem gilt für das Verfahren die StPO.

§ 7 Abs. 1 MedienG idgF

„Wird in einem Medium der höchstpersönliche Lebensbereich
eines Menschen in einer Weise erörtert oder dargestellt, die geeignet
ist, ihn in der Öffentlichkeit bloßzustellen, so hat der Betroffene
gegen den Medieninhaber Anspruch auf eine Entschädigung für die
erlittene Kränkung. Der Entschädigungsbetrag darf 20 000 Euro
nicht übersteigen; im übrigen ist § 6 Abs. 1 zweiter Satz
anzuwenden.“

Gruß
Tom

Hallo!

es stand in einer lokalen Tageszeitung, die von diesem Urteil
berichtete. Dort wurde expliziet erwähnt, dass es sich um ein
Strafverfahren handelt und der Medieninhaber noch mit einer
Schadenersatzzahlung rechnen muss, deren Klage jedoch noch
nicht erhoben wurde. Die lokale Tageszeitung hat keine Online
Ausgabe, so dass ich den originalen Text nicht verlinken kann.

Also erstens darf man nicht immer alles ernst nehmen, was in einer Zeitung steht. Journalisten geben schon gerne mal ihren Senf dazu, obwohl sie keine Ahnung haben, wovon sie schreiben.

Beim Entschädigungsverfahren nach § 7 MedienG handelt es sich tatsächlich prozessual (aber nur prozessual) um ein Strafverfahren, wie schon geschrieben. Der Geschädigte kann natürlich theoretisch auch weitere Ansprüche haben, die dann aber im ordentlichen Zivilprozess durch Klage geltend zu machen sind. Im konkreten Fall denke ich da etwa an § 1330 Abs. 2 ABGB.

Gruß
Tom

Hallo!

Darum geht es aber nicht im Ausgangsbeispiel. Der
Medieninhaber hat einen Sachverhalt verwirklicht, der einen
Ersatzanspruch nach § 7 MedienG begründet, dabei geht es aber
nicht um ein Strafdelikt und trotzdem gilt für das Verfahren
die StPO.

Na das kann ich ja nun wirklich nicht wissen :wink: Ich hab’ mich drauf verlassen, dass ein Strafverfahren gemeint war, weil eben im Ausgangsposting davon die Rede gewesen ist.

Gruß,

Florian.

Hallo!

Na das kann ich ja nun wirklich nicht wissen :wink:

Nein, das kannst du nicht wissen, ist mir auch völlig klar. Kein normaler Mensch rechnet auch mit solch einer merkwürdigen Regelung

Gruß
Tom