Arbeitnehmer-Erfindung

Hi,
aus aktuellem Anlass suche ich Infos zu o.a. Stichwort.
Meine Ansprüche aus einem Patent, bei dem ich Mit-ERfinder bin, die Rechte selbst liegen (natürlich?) bei der Firma, sollen mir abgekauft werden.
Der Buchladen konnte mir nicht so recht weiterhelfen, ohne einen Titel/ISBN-Mummer zu haben.
Ich bin kein Jurist, also lieber Anlaufstellen oder eigene Erfahrungen, verständliche Bücher.
Die Frage ist natürlich:
Wie bestimme ich den Wert der Erfindung und daraus die „Freikaufsumme“?
Kann ich das Patent aufkaufen?
Für Hinweise bin ich sehr dankbar.
Gruss Volker Malchow

Hallo Volker,

eine Patentrechtskoryphäe bin ich zwar nicht, aber schau mal unter

http://transpatent.com/ra_krieger/arberfin.html

nach. Da wird auch einiges zum Thema „Bewertung der Erfindung“, etc., ausgeführt.

Viele Grüße

Tessa

Hi Volker :o)

Die Bewertung der Erfindung ist prinzipiell möglich, der Link von Tessa ist da sehr gut. Kurz gesagt werden (nach deutscher Praxis) bei Diensterfindungen verschiedene Parameter herangezogen (z.B. Stellung des Erfinders im Betrieb, Anregungen die er durch seine Arbeit erhielt, Einrichtungen der Firma die er mitbenutzen konnte, mögliche Einsparungen durch Anwendung der Verbesserung usw.), daraus wird eine Punktezahl errechnet und diese Punkte ergeben dann einen Prozentsatz, welcher dem (den) Erfinder(n) bei Inanspruchnahme als Vergütung zusteht.

Himmel, es ist fast unmöglich dieses komplexe Gebiet in wenige und leicht verständliche Worte zu fassen. Es gibt derart viele Wenn und Aber …

Lies vielleicht zuerst Tessa´s Link und wenn du dann noch Fragen hast …

°wink°

Tiger

Hi,
vielen Dank, der Link bringt mich schon viel weiter.
Gruss Volker