Fitness-Studio (mal wieder und lang)

Hallo,

folgender konstruierter Fall:

Es gibt in Deutschland eine Fitness-Studio-Kette bei der man bei Vertragsabschluss eine sog. „All-inclusiv“-Karte buchen kann. Mit dieser Karte kann man u.a. dann in jedem der deutschen Studios Sport treiben.

In der Stadt in der Person A einen Vertrag abschliesst und diese AI-Karte bucht gibt es ebenfalls eine Filiale der Kette. Wohlgemerkt, der Hauptsitz der Kette ist nicht in dieser Stadt. Der Vertrag trägt aber nur die Adresse des Hauptsitzes und keinen Vermerk über die Filiale in der der Vertrag abgeschlossen wird. Jede Korrespondenz wird ebenfalls über die Zentrale geführt.

Nach einiger Zeit macht eine weitere Filiale in dieser Stadt auf, die wesentlich günstiger zum Wohnort von Person A liegt und sofort wechselt Person A in diese Filiale II und sportelt dort mehrere Jahre vor sich hin.

Die Kette wird jetzt an einen anderen Besitzer verkauft, der aber nicht alle Filialen in Deutschland übernimmt. So auch in der Stadt von Person A wo nur die Filiale II weiter bei der „neuen“ Kette bleibt. Filiale I (wo ja der ursprüngliche Vertrag geschlossen wurde) wird an eine andere Sport GmbH verkauft.

Diese Sport GmbH schickt Mitte August an Person A eine Werbekarte aus der - recht mühevoll - zu ersehen ist, das irgendetwas passiert ist. Dort wird von Umbau und neuen Sportmöglichkeiten etc. gesprochen (nicht von einem Verkauf der Kette) und als letzten Satz kann man dort lesen: Dein Beitrag wird ab 01.08. (!) von der Sport GmbH abgebucht.

Person A ist erst etwas verwirrt, aber mehrere Anrufe ergeben den obigen Sachverhalt und dazu erhält Person A noch die Information, dass die Daten der Kunden die in Filiale I einen Vertrag abgeschlossen haben dort verblieben sind und also jetzt nur noch der Sport GmbH vorliegen. Die Kette hat Filiale II übernommen und firmiert weiter unter altem Namen mit neuer Adresse.

Person A liest sich seinen Vertrag noch einmal durch und behauptet jetzt:

Der Vertrag mit der Kette enthält keinen Rechtsübergang auf einen evtl. Käufer und schon gar keinen Übertrag von Filiale I auf einen Käufer. Mit dem Verkauf der Filiale I und dem ausscheiden aus dem Verbund der neu entstandenen Kette ist damit nicht automatisch ein Vertragsverhältnis zu der Sport GmbH entstanden.

Des weiteren hat Person A der Sport GmbH keine Einzugsermächtigung auf sein Konto gegeben. Die Sport GmbH ist daher nicht berechtigt Beiträge von seinem Konto zu buchen.

Die Sport GmbH teilt Person A mit, das er in Filiale II bis zum Auslaufen des Ursprungsvertrages weiter sporteln könne, die Beiträge aber ab sofort an die Sport GmbH gingen.

Person A fragt sich daraufhin, ob er durch ein- oder mehrfaches Zahlen des Beitrages an Sport GmbH ein Rechtsverhältnis zu dieser Firma eingeht und dann - mit Auslaufen des alten Vertrages (nehmen wir mal den 31.12. an) - nicht ohne entsprechende Mühe aus diesem Rechtsverhältnis ausscheiden kann.

Wie sehen die Experten das?

Gruß
Nita

Hallo Nita!

Meiner Meinung nach sollte sich Person A zunächst mal an den ursprünglichen Vertragspartner wenden und sich (schriftlich!) bestätigen lassen, dass ein Wechsel mit allen Rechten und Pflichten stattgefunden hat.
Leistet A an den neuen Vertragspartner ohne Zustimmung des ursprünglichen, geht er das Risiko ein, vom bisherigen Anbieter noch einmal zusätzlich zur Kasse gebeten zu werden.
Er kann natürlich auch vom neuen Anbieter einen entsprechenden Nachweis des (kompletten) Geschäftsübergangs fordern, bis dahin sollte er aber nicht zahlen.
Die Einzugsermächtigung spielt dabei keine Rolle. Entsprechende Abbuchungen sollte A lieber erst mal zurückbuchen lassen. (kostenlos, ohne Begründung ggü. der Bank möglich)

LG Holger
http://www.arag-tonn.de

Hi Holger,

schön und gut, Person A ist aber n i c h t an einer Vertragsverlängerung bei der Rechtsnachfolgerin für d i e s e Filiale interessiert!

Person A hatte ja die Filiale I bereits vor Jahren zugunsten Filiale II verlassen und möchte auch weiterhin in Filiale II sporteln.

Und ich habe ja auch nicht danach gefragt, wie Person A sich verhalten könnte (danke trotzdem für den Rat), sondern ob es rechtens ist, das ein Vertrag ohne entsprechende Rechtsübertragungsklausel und ohne Zustimmung des einen Vertragspartners in den „Besitz“ einer neuen Firma geht.

Persönlich meine ich das nein. Zumindest in der freien Wirtschaft ist mir das so nicht bekannt, allerdings wird da in der Regel auf die entsprechende Klausel geachtet und sie wird entweder ein- oder explizit ausgeschlossen.

Danke für deinen Beitrag, der leider noch nicht (für mich) die Fragen beantwortet.

Gruß
Nita

Hallo Nita,

M.E. handelt es sich um eine Schuldübernahme gem. §415 BGB. „Schuld“ ist hierbei die Leistung, d.h. die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten und Geräten für das Fitnesstraining.

Gem. §415 BGB hängt die Wirksamkeit der Schuldübernahme von der Genehmigung des Gläubigers, hier also von A ab. (Grund: Wer will schon mit dem Übernehmer ein Schuldverhältnis ohne Wissen von dessen Leistungsfähigkeit eingehen). A hat es also so gesehen selber in der Hand, mit wem er seinen Vertrag weiterführt.

Aber Vorsicht!
Hierbei handelt es sich nicht um zwingendes Recht. In den AGB’s des bisherigen Vertrags kann davon abgewichen werden. Nur wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt das Gesetz.

Ich hoffe, ich habe deine Frage jetzt richtig verstanden und entsprechend beantwortet.

LG Holger

Hi Holger,

ja so ist das schon besser. :smile:

Die AGB’s des in Rede stehenden Vertrages sagen überhaupt nichts aus. Es soll sich hier um einen sehr einfach gestrickten Vertrag handeln auf dem hinten die AGB’s abgedruckt sind. Diese beinhalten keinerlei ausgefeilte Rechtsverdreherei. :smile:

Demnach hättest du also durchaus Recht und so sieht Person A das ja auch und wundert sich dementsprechend über das hier angewandte Procedere, das die Zustimmung von Person A ja völlig ausklammert.

Offensichtlich wird hier auf die Gutgläubigkeit und Stoa des gemeinen Sportlers gesetzt. Und mit einer „Hey-Ho, was wird das hier toll“-Karte wird mal eben versucht Kunden „zu machen“.

Gruß
Nita