'Standard'-Mietvertrag

Von: , Frage gestellt am Di, 19. Sep 2000

Hallo, ich suche einen Rat in Sachen Mietrecht.
Man hört ja nicht zu Unrecht so viel über Kleingedrucktes, Klauseln etc. in Mietverträgen. Bei mir ist es am Smastag soweit. Mein zukünftiger Vermieter meinte, er wolle einen Standard-Vertrag besorgen...
Ich weiß, daß es die beim Mietverein, aber auch sonst überall als Vordrucke gibt, doch sicher sind dort gravierende Unterschiede und ggf. auch Mängel nicht auszuschließen.
Regel 1 ist sicher: Genau Durchlesen!
Was könnt Ihr mir sonst noch an Tipps geben, auf was sollte man besonders achten? Ich kann mir vorstellen, daß es einfache Formulierungen gibt die harmlos aussehen aber es nicht sind.

Danke,
Michael

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden 1 hilfreich
    Re: 'Standard'-Mietvertrag

    Lieber Michael,

    das ist ein abendfüllendes Thema. ;-)

    Ehrlich gesagt, wüsste ich jetzt nicht, wo ich anfangen und wo aufhören sollte. Allerdings glaube ich aus deiner Anfrage herauszulesen, dass dein Vermieter mehr oder weniger auch "Laie" ist. Wenn er schon keinen Mietvertrag im Haus hat, deutet das schon darauf hin. Erfahrungsgemäß ist vor diesen Vermietern erstmal nichts zu befürchten, weil sie nämlich auch meistens nicht wissen, was sie zusätzlich noch in den Vertrag kritzeln sollen. Meistens! Nicht immer natürlich. Meistens versuchen sie im Laufe der Mietzeit mit irgendwelchen nicht zulässigen Forderungen den Mieter übers Ohr zu hauen. Dies aber oft auch aus Unwissenheit. Egal, das kann man ja dann später klären.

    Ich finde ganz besonders wichtig, dass du den Vertrag aufmerksam liest und den Vermieter auch fragst, wenn dir irgendetwas unklar ist. Möglicherweise ist eine Bedenkzeit ja noch drin, dass du dir irgendwo noch Rat holen kannst. Das wäre natürlich optimal.


    Liebe Grüße

    Dagmar

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