Nehmen wir an, dass ein Vater gern einen Vaterschaftstest machen möchten, da er sich nicht sicher ist, ob es sein Kind ist.
Kann man laut Gesetz einen anonymen Vaterschaftstest machen, dass heißt, dass die Mutter des Kindes nichts davon weiß? Ich hab im Internet nachgeschaut, aber dort steht nicht, ob es noch (?) erlaubt ist oder nicht.
Ich bitte euch um eine Antwort. Vielen, vielen Dank im Voraus!
Ergebnis in kurz: lt. dem BGH-Urteil XII ZR 227/03 von 2005 verstösst ein heimlicher V.test gegen das Persönlichkeitsrecht des Kindes und damit ist das Testergebnis als Beweis untauglich. Aber das hier könnte dennoch Beachtung finden: http://www.stern.de/politik/panorama/index.html?id=5…
erstmal vielen Dank für deine Antwort und deinen Link. Eine kleine Frage dazu habe ich aber noch. Auch wenn der Vaterschaftstest eventuell vor Gericht unbrauchbar ist, kann der Vater für diesen rechtlich bestraft werden? Er möchte sich nur Klarheit verschaffen.
erstmal vielen Dank für deine Antwort und deinen Link.
Bitte
Eine
kleine Frage dazu habe ich aber noch. Auch wenn der
Vaterschaftstest eventuell vor Gericht unbrauchbar ist, kann
der Vater für diesen rechtlich bestraft werden? Er möchte sich
nur Klarheit verschaffen.
Puh, lt. den weiterführenden Sternartikeln sollte man für den Verstoss gegen diese Regelung mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden. Aber was aus der Regelung geworden ist…?
U.U. auch interessant: http://www.stern.de/politik/deutschland/535003.html?..
-> „Konsequenzen für zweifelnde Väter“
Gut vor Gericht ist er nicht tauglich, trotzdem kann man ihn doch machen?
Wenn die Zweifel bestehen kann man doch sicher immer noch die Vaterschaft anfechten?
Das Gericht wird dann schon einen Vaterschaftstest dann anordnen?
Wenn die Zweifel bestehen kann man doch sicher immer noch die
Vaterschaft anfechten?
Das Gericht wird dann schon einen Vaterschaftstest dann
anordnen?
Der entscheidende Punkt ist folgender: Man mag mit einem Gutachten selbst Gewissheit bekommen, auch wenn es heimlich in Auftrag gegeben worden ist. Das Gericht wird sich für dieses Gutachten aber nicht interessieren, weil es sich dafür nicht interessieren darf.
Also muss man als derjenige, der die Vaterschaft anfechten will, subtantiiert darlegen, warum man an der eigenen Vaterschaft Zweifel hat.
Da hilft es einem nichts, wenn man sich nur auf ein Gutachten berufen kann, das man nicht hätte einholen dürfen und das für das Gericht ein Nullum darstellt.
Deswegen hatte der Kläger in dem zitierten OLG Koblenz-Urteil wohl einfach nur Glück, dass die Ehefrau nach Konfrontation mit dem Gutachten zusammengebrochen ist und entsprechende Fehltritte eingeräumt hat.