Hallo Leute,
und wieder wurde ein Berufsstand durch betrügerisches Verhalten eines Autohändlers in Misskredit gebracht! Folgender Sachverhalt:
Kunde A schliesst mit dem Autohaus X einen Vertrag zur kommissionsweisen Überlassung eines PKW. In dem Vertrag wird ein Mindestpreis vereinbart. Nach Monaten konnte das Fahrzeug noch nicht verkauft werden. Verkäufer 1 empfiehlt Kunde A mit dem Angebotspreis herunterzugehen, was dieser auch tut. Nach weiteren Monaten das gleiche Spiel. Dann meldet sich Verkäufer 1 mit dem Hinweis auf Interessenten für das Fahrzeug, da der Preis mittlerweile konkurrenzfähig sei. Einige Wochen später ruft Verkäufer B den Kunden A auf seinem Handy an und erklärt ihm, dass der Preis für den PKW noch einmal gesenkt werden sollte, da ein Interessent vorhanden ist, der aber nur den niedrigeren Preis akzeptiere. In dem Telefonat drückte der Händler 2 den Kunden A preislich noch weiter herunter, da für die mittlerweile vom Kunden A benannte unterste Preisgrenze wohl nicht am Markt realisierbar wäre. Zudem habe sich gezeigt, dass an dem Fahrzeug ein Motorschaden vorläge, der sich, durch Rücksprache mit dem jeweiligen Vertragslieferanten, als typisch für ein Fahrzeug dieses Typs sei. Demnach entstünden erhebliche Reparaturkosten. Kunde A war fassungslos, da das Fahrzeug noch nicht alt ist und auch zur Inspektion in einer Vertragswerkstatt war. Verkäufer 2 bot aber an, für einen geringeren Preis den Schaden durch die hauseigene Werkstatt beheben zu lassen. Damit ergäbe sich selbstverständlich ein reduzierter Verkaufspreis. Kunde A stimmte letztlich zu unter dem Vorbehalt, dass ihm die Werkstattrechnung vorgelegt werde. Kunde A verkaufte den PKW an das Autohaus X. In mehreren E-Mails hatte er noch die Werkstattrechnung angemahnt, diese aber nicht erhalten. Stattdessen wurde er von Verkäufer 2 in disziplinierender Form darauf hingewiesen, wie dankbar Kunde A dem Autohaus X doch sein solle, dass es sich trotz der nicht einfachen Marktsituation dem Fahrzeug des Kunden A angenommen hätte.
Kunde A wollte Autohaus X verklagen, aber da im Kaufvertrag keinerlei Hinweis auf die erforderliche Reparatur steht, ist das ein nutzloses Unterfangen.
Nachforschungen des Kunden A bei seiner Vertragswerkstatt, ob es tatsächlich diese symptomatischen Fehler bei diesem Fahrzeugtyp gäbe wurden verneint.
Was nun? Muss sich Kunde A damit abfinden „gelinkt“ worden zu sein?
Der Inhaber des Autohauses wollte der „Sache“ noch nachgehen, aber Verkäufer 2 wird wohl kaum seinem Chef von seinen Verkaufspraktiken unterrichten!
Gruß jetme