Verwarnungsgebühr

Hallo,

der Halter eines PKWs bekommt einen Kostenbescheid, dass er Gebühren plus Auslagen, zusammen 20 EU, wegen Falschparkens bezahlen soll. Der Termin liegt gut drei Monate zurück.

Es heißt, das Bußgeldverfahren sei eingestellt worden, weil die Feststellung des Fahres nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung möglich war. Deshalb soll er die Gebühr bezahlen, weil er der Halter ist.

Er hat aber zeitnah nie einen Bescheid über das Falschparken bekommen. Es leben aber mehrere Personen im Haushalt, es könnte also ein anderer das Papier entgegen genommen und ihn nicht davon informiert haben. Wird das eigentlich per Einschreiben oder ähnlich zugestellt? (Ich habe solche Dinger zwar auch schon bekommen, erinnere mich aber nicht.)

Muss er die Kosten wirklich zahlen? Da könnte das Amt sich ja willkürlich Leute aus der Datei rauspicken und die hätten keine Chance, sich zu wehren.

Grüße
Carsten

Ein Blick ins Gesetz: 25a StVG…

Muss er die Kosten wirklich zahlen?

Ja. Siehe - Teil 2 - aber auch der rest ist ganz gut geschrieben:

http://www.lkwrecht.de/vorsicht_falle_frame.htm

Da könnte das Amt sich ja
willkürlich Leute aus der Datei rauspicken und die hätten
keine Chance, sich zu wehren.

Da koennten ja aus Lust und Laune die Leute dauernd falsch parken und sagen sie wissen nicht wer das war…

DM