Im Zusammenhang mit dem versuchten Anschlag auf einen Nahverkehrszug wurde einer der mutmaßlichen Täter in Libanon verhaftet. Der Mann hat die libanesische Staatsangehörigkeit. Nun wird über die Auslieferung des Mannes an Deutschland verhandelt.
Würde ein Deutscher, der in einem anderen Land einer Straftat beschuldigt wird, an dieses andere Land ausgeliefert oder würde der Fall vor einem hiesigen Gericht verhandelt?
Im Zusammenhang mit dem versuchten Anschlag auf einen
Nahverkehrszug wurde einer der mutmaßlichen Täter in Libanon
verhaftet. Der Mann hat die libanesische Staatsangehörigkeit.
Nun wird über die Auslieferung des Mannes an Deutschland
verhandelt.
Würde ein Deutscher, der in einem anderen Land einer Straftat
beschuldigt wird, an dieses andere Land ausgeliefert oder
würde der Fall vor einem hiesigen Gericht verhandelt?
Prinzipiell ist die Auslieferung eines deutschen Staatsbürges verboten => Art. 16 II S. 1 GG. Satz 2 sagt jedoch: „Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.“
Außerhalb der EU darf jedoch nicht ausgeliefert werden, da wird die Tat dann in Deutschland bestraft, wenn die Tat in D verboten ist.
Würde ein Deutscher, der in einem anderen Land einer Straftat
beschuldigt wird, an dieses andere Land ausgeliefert oder
würde der Fall vor einem hiesigen Gericht verhandelt?
Grundgesetz, Artikel 16, Absatz 2: Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.
Auch das Gesetz zur Auslieferung deutscher Bürger an EU-Länder ist vom Bundesverfassungsgericht im Juli vergangenen Jahres wegen ‚handwerklicher Mängel‘ für nichtig erklärt worden. Damit käme nur noch eine Auslieferung an einen internationalen Gerichtshof - nach Den Haag - in Frage.
Auch das Gesetz zur Auslieferung deutscher Bürger an EU-Länder
ist vom Bundesverfassungsgericht im Juli vergangenen Jahres
wegen ‚handwerklicher Mängel‘ für nichtig erklärt worden.
Inzwischen hat ein neues Gesetz zur Auslieferung deutscher Staatsbürger (Europäisches Haftbefehlsgesetz) den Bundestag erfolgreich passiert und ist zum 2.8.2006 in Kraft getreten http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s1721.pdf
Damit dürfen Deutsche bei Straftaten mit erheblichem Bezug zum ersuchenden Mitgliedsstaat wieder an EU-Staaten ausgeliefert werden.