Zwangsversteigerung

Hallo, ich hätte gerne gewußt, ob eine Immobilie mit einem Verkehrswert von 249000,-Euro für 60000,-Euro versteigert werden darf ?? Ist das nicht Verschleuderung?? Danke im voraus für die Antworten - Trudy

Hallo, ich hätte gerne gewußt, ob eine Immobilie mit einem
Verkehrswert von 249000,-Euro für 60000,-Euro versteigert
werden darf ?? Ist das nicht Verschleuderung?? Danke im voraus
für die Antworten - Trudy

Hi,

vom Tatbestand der „Verschleuderung“ hab ich noch nix gehört - aber soweit ich weiß, gibt es ein Mindestgebot. Die Rahmenbedingungen etc. werden aber m. W. auch alle in einer Anlage zur Terminsladung beigefügt.

Wenn ein Mindestgebot nicht eingehalten wird, wird die Hütte nich versteigert, meine ich mich zu erinnern.

Gruß, Schnägge

Hallo!

Hallo, ich hätte gerne gewußt, ob eine Immobilie mit einem
Verkehrswert von 249000,-Euro für 60000,-Euro versteigert
werden darf ?? Ist das nicht Verschleuderung?? Danke im voraus
für die Antworten - Trudy

Beim ersten Termin geht das eigentlich nicht, weil mindestens die Hälfte des Verkehrswertes geboten werden muss, § 85a ZVG. Der Zuschlag darf aber aufgrund des § 85a I ZVG nur ein mal versagt werden, so dass bei späteren Terminen auch weiter herunter gegangen werden kann, also bis zum geringsten Gebot.
Die ZVG dient ja auch in erster Linie nicht dazu, dem Schuldner einen angemessenen Preis für die Immobilie zu verschaffen, sondern dazu, die Gläubiger zu befriedigen.

Gruß,

Florian.

Hallo, ich hätte gerne gewußt, ob eine Immobilie mit einem
Verkehrswert von 249000,-Euro für 60000,-Euro versteigert
werden darf ?? Ist das nicht Verschleuderung?? Danke im voraus
für die Antworten - Trudy

Das geht frühestens im Dritten Termin (meines Wissens) und der Betreiber der Zwangsversteigerung muß zustimmen. Wie schon gesagt wurde, geht es in der Zwangsversteigerung nicht darum, die Interessen des Schuldners zu wahren, sondern die des Gläubigers.

Hallo, ich hätte gerne gewußt, ob eine Immobilie mit einem
Verkehrswert von 249000,-Euro für 60000,-Euro versteigert
werden darf ?? Ist das nicht Verschleuderung?? Danke im voraus
für die Antworten - Trudy

Wie schon ausgeführt, passiert solch ein Zuschlag erst im 2.Termin.
Dann hat der Gläubiger immer noch die Möglichkeit einstellen zu lassen.

Häufig sind Verkehrswerte nicht realistisch:

  • da Gutachten häufig 1-2 Jahre alt sind.
  • Gutachten, u.U. erstellt werden, ohne dass der Gutachter Gelelgenheit hatte, das Objekt v.innen zu besichtigen.
  • Gläubiger (für mich unverständlich) darauf drängen den VW möglichst hoch anzusetzen. Welche Bank möchte schon eingestehen, dass ein 100 T€ Objekt für 200T€ beliehen wurde.
  • meines Wissens Sachverständigengutachten nach der Höhe d. Verkehrswerts honoriert werden. :wink:

…eine Immobilie ist genau das wert, was man dafür bereit ist zu zahlen.

Wurde die Immo denn von der Gläubigerin ersteigert?
Gruß n.