Hallo.
Nehmen wir mal an, jemand hätte eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, weil der Gerichtsvollzieher bei ihm vor der Tür stand, und direkt am nächsten Tag hätte sich herausgestellt (nach Anruf beim Gläubiger), dass das nur ein Fehler war, und die Forderung in Wirklichkeit schon seit zwei Jahren nicht mehr besteht.
Nehmen wir weiter an, dass diese Person ein Schreiben vom Gläubiger bekommen hätte, in dem stand, dass „keine Forderungen“ bestehen.
Sie hätte das Amtsgericht angerufen, um anzufragen wegen der Löschung, aber man hätte ihr gesagt, dass da keine Chance bestehe und es eingetragen bleibt.
Jetzt, leider nur fast drei Jahre später, muss die Person ausziehen und bekommt keine Wohnung wegen dieses Eintrages.
Kann man da was machen?
Oder droht tatsächlich die Obdachlosigkeit?
Nochmal ganz deutlich:
Zum Zeitpunkt des geleisteten Offenbahrungseides bestanden schon gar keine Forderungen mehr (das ist Fakt!), das wusste der Gerichsvollzieher nur nicht (hier weiter auszuführen warum wäre etwas kompliziert, kann ich aber gerne tun, wenn es sein muss).
Da muss es doch jemanden geben, bei dem man gegen eine solche Ungerechtigkeit (denn die ist es de facto!) vorgehen kann?