Falscher Schufaeintrag - drohende Obdachlosigkeit

Hallo.
Nehmen wir mal an, jemand hätte eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, weil der Gerichtsvollzieher bei ihm vor der Tür stand, und direkt am nächsten Tag hätte sich herausgestellt (nach Anruf beim Gläubiger), dass das nur ein Fehler war, und die Forderung in Wirklichkeit schon seit zwei Jahren nicht mehr besteht.

Nehmen wir weiter an, dass diese Person ein Schreiben vom Gläubiger bekommen hätte, in dem stand, dass „keine Forderungen“ bestehen.
Sie hätte das Amtsgericht angerufen, um anzufragen wegen der Löschung, aber man hätte ihr gesagt, dass da keine Chance bestehe und es eingetragen bleibt.

Jetzt, leider nur fast drei Jahre später, muss die Person ausziehen und bekommt keine Wohnung wegen dieses Eintrages.
Kann man da was machen?
Oder droht tatsächlich die Obdachlosigkeit?

Nochmal ganz deutlich:
Zum Zeitpunkt des geleisteten Offenbahrungseides bestanden schon gar keine Forderungen mehr (das ist Fakt!), das wusste der Gerichsvollzieher nur nicht (hier weiter auszuführen warum wäre etwas kompliziert, kann ich aber gerne tun, wenn es sein muss).
Da muss es doch jemanden geben, bei dem man gegen eine solche Ungerechtigkeit (denn die ist es de facto!) vorgehen kann?

Hallo Sterntaenzer,

du scheinst den § 915a ZPO ja zu kennen, da du schreibst „leider fast 3 Jahre“.

Darin heißt es aber auch:
"(2) Eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis wird vorzeitig gelöscht, wenn

  1. die Befriedigung des Gläubigers, der gegen den Schuldner das Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung betrieben hat, nachgewiesen worden ist oder
  2. der Wegfall des Eintragungsgrundes dem Vollstreckungsgericht bekannt geworden ist."

Mit der Bestätigung des Gläubigers sollte das doch eigentlich möglich sein.

Hab mal sagen hören, dass man sich um so etwas selbst kümmern und hartnäckig muss.

Gruß!

Horst

Hallo,

wie sollte sowas passieren? Bevor der Gerichtsvollzieher kommt, gibt es vom Glaeubiger erst mal Mahnungen, dann das gerichtliche Mahnverfahren, dann Pfaendung- und Zahlungsbefehl. Dann erst der Gerichtsvollzieher. Man kann da jedesmal Einspruch einlegen. Wer gibt denn einen Offenbarungseid ab, wenn es dafuer keine Grundlage gibt?
Wenn eine Forderung ungerechtfertigt ist, laesst man es doch garnicht erst so weit kommen!
Fuer mich einfach unverstaendlich.
Gruss
Sibylle

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Hab mal sagen hören, dass man sich um so etwas selbst kümmern
und hartnäckig muss.

das kann ich nur bestätigen - man muß manchen Gläubigern kräftig hintenrein treten damit man die Bestätigung der Löschung bekommt.
Damit gehts ab aufs Amtsgericht des Wohnortes - und die melden der Schufa, dass des Ding raus is

Gruß!

Horst

Also erst einmal war es so, dass ja Forderungen bestanden, ursprünglich.
Der GV kam zwei jahre nach dem letzten Kontakt mit dem Gläubiger.
Der Schuldner hat sich in sehr schwierigen Lebensumständen befunden, und es wäre möglich gewesen, dass noch Forderungen bestehen, zumal der GV auch eine Auflistung des Gläubigers dabei hatte.
So genau kannte sich der Schuldner (grade mal 18 zu diesem Zeitpunkt) nicht aus, und da auf dem Zettel schwarz auf weiss die Forderung stand, die durchaus „übersehen“ worden sein könnte vom Schuldner, und der GV mit Haftbefehl gedroht hat, hat der Schuldner unterschrieben.

Beim Amtsgericht die Auskunft bekommen, dass auch das Schreiben des Gläubigers, dass keine Forderungen bestünden, nur dazu ausreiche, um nach drei Jahren den Eintrag zu löschen, und dass es nicht von Interesse sei, dass der GV den Termin erst nach zwei jahren und nach bereits abgeleisteter Schuldensumme wahrgenommen hat!

Ich werde Montag mal die Schuldnerberatung anrufen, und eben hoffen, dass die Mietgesellschaft bereit ist, sie mit dem ehemaligen Gläubiger in Verbindung zu setzen.

Nochwas zur ersten Antwort: Es ist nunmal passiert, dass unterschrieben wurde, Schuldner hatte seine Gründe - die im übrigen niemanden etwas angehen und auch von niemandem zu bewerten sind, hier im Forum.
Es nervt mich, dass statt konstruktive Antworten zu geben, häufig solche Antworten wie „wie kann man sowas tun“ oder „dann hätte man nicht dürfen“ - und zwar in jedem bisher besuchten Forum - kommen.
Mal dran gedacht, dass das für die betreffende Person, die wie erwähnt in massiven Schwierigkeiten steckt, auch nicht leicht ist?
Und dann noch solche Kommentare?
Ja, sie mögen nicht böse gemeint sein, aber man kommt sich dämlich und unfähig vor, und bekommt das Gefühl sich rechtfertigen und erklären zu müssen.
Das ist nicht Sinn eines Forums, also wenn man keine hilfreiche Antwort hat, bitte einfach mal die Finger still halten.

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Das Amtsgericht hat gesagt, es wäre nicht relevant, dass schon zum Zeitpunkt des Offenbahrungseides keine Forderungen mehr bestanden, und dass der Gerichtsvollzieher mit Unterlagen von vor zwei Jahren kam!
Da ursprünglich nicht geplant war, vor Ablauf der drei Jahre Löschungsfrist umzuziehen, und der Schuldner gut damit leben kann, Geld nur am Schalter der Bank und nicht am Automaten abheben zu können, wollte er sich die zusätzliche Belastung eines Papierkrieges (zumal mit so einem unzugänglichen Zuständigen) nicht antun, und einfach die drei Jahre abwarten.
Dumm gelaufen.

Auch wenn du ja eigentlich dem Fragesteller nicht weiterhilfst, muss ich dir einfach mal ausdrücklich zustimmen. So was lässt sich überhaupt nicht nachvollziehen.

Levay

Hallo Sterntaenzer,

ich wollte niemanden dumm oder daemlich ausschauen lassen. Sorry, wenn’s so rueber gekommen ist. Das ganze Szenario war fuer mich nur nicht nachvollziehbar.
Okay, als Wiedergutmachung: das ganze wird zar nach 3 Jahren im Schulnderverzeichnis geloescht, aber bei der Schufa? Bei Schufa ist es glaube ich nach 5 Jahren. Der Eintrag dort duerfte nur den Vermerk „erledigt“ tragen. Aber welcher Vermieter ist denn Mitglied bei der Schufa? Und nur Mitglieder haben Einblick dort. Ich weiss nur, dass einige Vermieter schriftlich bestaetigt haben wollen, ob man einen Offenbarungseid abgelegt hat. Und dieses muss Dein junger Freund nun ja bejahen. Wenn er ein Schreiben beibringen kann, dass die unsaegliche Geschichte erledigt ist, wuensche ich ihm bei Umzug viel Glueck.
Gruss
Sibylle

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Hallo Levay,

hab ja eigentlich eine hohe Meinung von dir. Kann es sein, dass du mehr der Theoetiker bist, als der Praktiker?
Dieser Fall begegnet dir in der Praxis. Und du sagst: Kann ich nicht nachvollziehen!

Mhm… Hätte von dir mehr erwartet.

Gruß!

Horst

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Es nervt mich, dass statt konstruktive Antworten zu geben,
häufig solche Antworten wie „wie kann man sowas tun“ oder
„dann hätte man nicht dürfen“ - und zwar in jedem bisher
besuchten Forum - kommen.

Hallo,
es nervt aber auch, wenn Poster (du) die Brettbeschreibung nicht lesen.
Grüße
Ulf

Es nervt mich, dass statt konstruktive Antworten zu geben,

was verstehst Du unter „konstruktiven Antworten“ ? Die die Du hören willst ? Die betroffene Person steckt tief im Schlamassel, weil sie vor Jahren mehrere schwere Fehler gemacht hat. Das ist nicht mehr wegzudiskutieren und dann die Leute anzumachen, die das deutlich ausprechen, führt auf keinen Fall weiter.

Mal dran gedacht, dass das für die betreffende Person, die wie
erwähnt in massiven Schwierigkeiten steckt, auch nicht leicht
ist?

Natürlich denken die Leser dieses Postings daran. Aber es hilft der betroffenen Person nicht. Diese muß jetzt die Suppe auslöffeln die sie sich vor einigen Jahren eingebrockt hat. Den Gang zu Schuldnerberatung z.B. hätte sie auch vor drei Jahren gehen können. Jetzt hilft kein Jammern und kein Klagen mehr.

Der Schufa besser auf die Finger schauen (o.t.)
Hallo,

Leider sind mit schon des öfteren Fallbeispiele in Erzählungen begegnet, in denen sich die Schufa alles andere als verantwortungsbewusst verhalten hat. Ein besonders drastischer Fall ist hier beschrieben:
http://www.hausfrauenseite.de/aerger_mit_base_eplus…

Ich will diesen Fall nicht konkret diskutieren (ich kenne die Brettregeln), sondern nur als Beispiel heranziehen. Ich kenne auch keine der Beteiligten, sondern bin durch Zufall darauf gestossen, frage mich aber seitdem, wie solches Gebahren möglich ist, ohne als Betrug, Erpressung, üble Nachrede und Verleumdung verfolgt zu werden. Konkret:

  • Wieso ist die Schufa nicht verpflichtet, jemanden zu benachrichtigen, wenn sie einen Negativ-Eintrag vornimmt und seine Stellungnahme zu berücksichtigen?

  • Wie kann es sein, dass man - nachdem man z.B. von der eigenen Bank von einem Negativeintrag erfahren hat - erstmal für eine Selbstauskunft zahlen muss, ehe man überhaupt weiss auf welchen Streitfall sich der Eintrag bezieht?

  • Wieso haftet die Schufa nicht für Schäden, die dem Betroffenen auf Grund eines nachgewiesenermassen falschen Negativeintrags entstanden sind?

  • Wieso muss die Schufa nicht für die Weitergabe von Einträgen geradestehen, die im Nachhinein als falsch entlarvt werden? Wenn ein Privatmensch A von mir unberechtigt Geld fordert, ich dies verweigere und daraufhin ein Privatmensch B auf As Betreiben meinen Geschäftspartnern erzählt, ich würde meine Rechnungen nicht zahlen, dann könnte ich B doch wohl wegen Verleumdung verklagen. Wieso scheinen bei der Schufa ähnliche Regeln und Verantwortlichkeiten nicht zu existieren?

Mit vielen Grüssen,

Walkuerax

Hi

was ist daran so schwer?

Die Eidesstattliche Versicherung hat der Gläubiger in Auftrag gegeben - der Gerichtsvollzieher abgenommen und das OK gemeldet.

die Löschung geht fast genauso:

Der „Gläubiger“ muß dem „Schuldner“ die schriftliche Information mitteilen, dass der Eintrag gelöscht wird.

Damit wendet sich S.T. an das wohnortansässige Amtsgericht und nur DIE können der Schufa die Löschung nennen - alles andere dauert zu lange

Glaub mir, ich hab 3 EV’s auf dem Weg löschen lassen - und das dauert wenn Du Dampf machst keine 48 Stunden !

Rumzumachen „Och joa was kann man dem Vermieter sagen“ oder „wie teil ich der Schufa mit, dass der EIntrag falsch ist“ - das dauert wie’s kinderkriegen - zu lange!!

Hallo,

zum Zeitpunkt, als du die EV abgegeben hast, stimmte der Inhalt (Habe nix - bin total pleite) doch, auch wenn der Ger.V. die EV nicht mehr hätte abnehmen dürfen.
Also ist auch der Schufa-Eintrag zu Recht erfolgt.

Oder hast du etwa gelogen?? Also eine falsche EV abgegeben??

Ach ja: das Schuldnerverzeichnis, das unten irgendwo erwähnt wird, hat nichts mit der Schufa zu tun.

Gruß
HaWeThie

Hallo,

  • Wieso ist die Schufa nicht verpflichtet, jemanden zu
    benachrichtigen, wenn sie einen Negativ-Eintrag vornimmt und
    seine Stellungnahme zu berücksichtigen?

Was würde das bringen? Stell Dir vor, du bist eine Bank und liest in der Schufa:

  • Kündigung Kredit (gemeldet durch die Bank XY)
  • Gegendarstellung Kunde: Ich bin unverschuldet Arbeitslos geworden und konnte daher nicht zahlen

Würde die Bank aufgund dieser Zusatzinformation zu einer anderen Kreditentscheidung kommen?

  • Wie kann es sein, dass man - nachdem man z.B. von der
    eigenen Bank von einem Negativeintrag erfahren hat - erstmal
    für eine Selbstauskunft zahlen muss, ehe man überhaupt weiss
    auf welchen Streitfall sich der Eintrag bezieht?

Die Frage ist mehr als berechtigt, soweit sie sich auf die Kosten der Schufa bezieht. Die Antwort der Schufa lautet: In den Geschäftsstellen der Schufa ist eine kostenfreie Einsicht möglich.

Aber: Der Kunde kennt ja seine Negativmerkmale typischerweise. Ausnahme: Fehler der Schufa/der meldenden Stelle. Dann haftet derjenige, der den Fehler gemacht hat für den Schaden (in dem Fall die Schufa-Kosten).

  • Wieso haftet die Schufa nicht für Schäden, die dem
    Betroffenen auf Grund eines nachgewiesenermassen falschen
    Negativeintrags entstanden sind?

Natürlich haftet die Schufa für Fehler, die sie macht. Genauso, wie die meldende Stelle.

  • Wieso muss die Schufa nicht für die Weitergabe von Einträgen
    geradestehen, die im Nachhinein als falsch entlarvt werden?

Verstehe ich nicht. Also Beispiel: Bank A kündigt Kredit und meldet Kündigung. Schufa gibt Info über Kündigung an Bank B. Nun verklagt Kunde Bank A mit Erfolg auf Rücknahme Kündigung. Folge: Bank A meldet die Kündigung als Falschmeldung an die Schufa. Diese löscht den Eintrag (weil falsch) und informiert Bank B.

Wenn dem Kunden dadurch ein Schaden entstanden ist, ist Bank A schadensersatzpflichtig.

Wenn ein Privatmensch A von mir unberechtigt Geld fordert, ich
dies verweigere und daraufhin ein Privatmensch B auf As
Betreiben meinen Geschäftspartnern erzählt, ich würde meine
Rechnungen nicht zahlen, dann könnte ich B doch wohl wegen
Verleumdung verklagen. Wieso scheinen bei der Schufa ähnliche
Regeln und Verantwortlichkeiten nicht zu existieren?

Wie beschrieben: Banken und Schufa haben keine unterschiedlichen Rechte. Es gibt nur einen Unterschied: Privatmann A hat sich nicht von Privatmann B eine Klausel, die Speicherung und Weitergabe der Information erlaubt unterschreiben lassen.