Ich will mich scheiden lassen. Meine Frau und ich sind uns einig, daß wir auf alle Ansprüche gegeneinander verzichten wollen. (Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich) Wir wollen also eine „einvernehmliche“ Scheidung ohne nervige Auseinandersetzungen und ohne den üblichen zermürbenden Kleinkrieg. Gemeinsame Kinder haben wir nicht.
Kann man das vor einem Notar in einem Vertrag vereinbaren? Wird dieser vom Scheidungsrichter anerkannt? Wieviel kostet das, und wieviel würde ein Scheidungsverfahren mit nur einem Anwalt unter diesen Voraussetzungen kosten? Wer hat das schon mal so durchgezogen und kann von seinen Erfahrungen berichten?
Dieser Vertrag ist ein Ehevertrag und kann natürlich abgeschlossen werden. Er ist in einem Scheidungsverfahren bindend, dort besteht aber ohnehin Anwaltszwang. Die Frage ist dann: Entweder Notargebühren und Anwaltsgebühren oder nur Anwaltsgebühren? Im übrigen könnten sich durch einen unterschiedlichen Streitwert und unterschiedliche Gebühren für Notar und Anwalt noch Abweichungen ergeben. Dazu müßten aber genau die Vermögenswerte bekannt sein, um die es hier geht.
Hallo Felix, vielen Dank für Deine Ausführungen, aber klar ist mir das immer noch nicht geworden. Wir wollen ja beide nicht streiten, sind uns über die Scheidungsfolgen in friedlicher Weise einig. Wir wollen das nur gerichtsfest machen, daher meine Frage nach dem Notar. Wir wollen „Streitwerte“ vermeiden, indem wir uns eben NICHT streiten. Und mit dem beglaubigten Papier wollen wir vom Richter nur die Scheidung vollzogen bekommen. Ist das so möglich?
Der Notar berechnet seine Gebühren nach dem finanziellen Volumen, das er regelt, wie auch die Anwälte und Gerichte. Da kann man nichts sparen. Wenn man den Zugewinnausgleich nachträglich ausschließt, dann hängt die Höhe der Gebühren vom Wert dieses Verzichts ab. Ebenso beim Versorgungsausgleich und beim Unterhalt. Da wird immer von den betroffenen Vermögenswerten ausgegangen. Daß ich von „Streitwert“ sprach, hat nichts mit der einverständlichen Regelungsweise zu tun, damit ist nur das vorbezeichnete Volumen gemeint.