Folgendes hat sich zugetragen:
Als Person A morgens um halbfünf aus der Bar in einem Festzelt kam wurde A so verprügelt das A erst im krankenwagen zu sich kam. Leider war A auch so betrunken das A sich nur noch wage an die geschehnisse errinnern kann. A wurde wohl ein Bierkrug auf die Stirn geschlagen und danach wurde A ins Gesicht gefaustet und offensichtlich mit Füssen getreten. Folgen waren Platzwunde , Gehirnerschütterung, Geschwollenes Auge, angebrochenes Nasenbein, Rippenprellung, Geprelltes Becken. 3Tage Krankenhausaufenthalt, zwei wochen insgesamt Krankgeschrieben.
Als A aus dem Krankenhaus kam erstattete A Anzeige gegen den Ihm mittlerweile bekannten Täter B.
A hat nur zwei Zeugen die bestätigen das B auf Ihm lag und A gefaustet hat aber die sache mit dem Bierkrug und wie es soweit kam hat wohl niemand gesehn.
Jetzt hat die Polizei A mitgeteilt das B Ihn auch angezeigt hat. A wäre mit einer Eisenstange auf B losgegangen und das wäre dann versuchter Todschlag. B hätte auch Blesuren davon getragen die er aber ärztlich nicht belegen kann. B hat zwei zeugen (freunde) die das bestätigen.
Was kommt nun auf A zu?
Kann man eine Anzeige nachträglich wieder zurückziehn?
Kann A sich das Schmerzensgeld wieder abschminken?
A ist nicht Rechtschutz versichert wie teuer wird das ganze für A?
Kann das projekt Handschlag auch nach einer Anzeige noch stattfinden?
wäre mit einer Eisenstange auf B losgegangen und das
wäre dann versuchter Todschlag.
Nana! Mit der Annahme eines Totschlagversuchs muss man sehr zurückhaltend sein. Das setzt nämlich auch Vorsatz voraus, hierfür hier ist die Hemmschwelle aber sehr hoch. Wenn jemand mit einer Eisenstange auf einen anderen losgeht, ist das noch lange kein Totschlag(versuch). Anders, wenn er vorsätzlich auf den Kopf schlagen würde, dann könnte man daran denken.
B hätte auch Blesuren davon
getragen die er aber ärztlich nicht belegen kann. B hat zwei
zeugen (freunde) die das bestätigen.
Das ist schlecht.
Was kommt nun auf A zu?
Ein Ermittlungserfahren. Genauer kann man es noch nicht sagen.
Kann man eine Anzeige nachträglich wieder zurückziehn?
Diese nicht, nein.
Kann A sich das Schmerzensgeld wieder abschminken?
Nein, es ist doch alles noch völlig offen und unklar.
Levay
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das das Verfahren eingestellt wird?
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Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das das Verfahren
eingestellt wird?
Nach meiner Ansicht nicht besonders hoch.
Hätte ich die Akten auf dem Tisch, würde ich beide Taten anklagen, wenn sich bei den evtl. weiteren Ermittlungen nichts anderes mehr ergibt. Allerdings wäre es bei mir kein versuchter Totschlag, sondern eine gefährliche Körperverletzung… (momentan auf jeden Fall…) Es kann durchaus sein, daß einer der beiden in Notwehr gehandelt hat, was sich letztlich bei solchen Schlägereien erst in der Verhandlung abschliessend klären läßt.
Das Problem bei solchen Schlägereien ist, dass alle etwas gesehen haben wollen, aber niemand etwas gesehen hat.
Das liegt einerseits am Alkohol, andererseits am allgemeinen Chaos. Oft ist es auch so, daß sich manche einfach Ärger ersparen wollen und deshalb nicht Zeuge „sein wollen“.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das das Verfahren
eingestellt wird?
Das hängt von der Tatsachenlage ab und von der Beweislage, und die kann hier niemand wirklich beurteilen. Womit ich auf jeden Fall schon mal gar nicht rechnen würde, wäre eine Verurteilung wegen Totschlags.
Du musst wissen, dass dem Gericht die freie Beweiswürdigung obliegt. Allein die Tatsache, dass jemand Zeugen benennt, sagt noch nichts über deren Glaubwürdigkeit aus und darüber, ob das Gericht ihnen Glauben schenkt.
Levay
Wass sollte A jetzt unternehmen? Abwarten was die Staatsanwaltschaft im vorwirft oder sollte A gleich einen Anwalt aufsuchen. Wie teuer kommt das A ungefähr?
Was passiert wenn A keine weiteren Schritte unternimmt?
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