BGB §1986,1 lautet: „Der Nachlassverwalter darf dem Erben den Nachlass erst ausantworten, wenn die bekannten Nachlassverbindlichkeiten berichtigt sind.“
Ich dachte bisher, ich sei der deutschen Sprache einigermaßen mächtig. Aber das klingt merkwürdig und für mich möglicherweise missverständlich. Also:
Wie ist der Satz zu verstehen?
ja, ja, einige § des BGB sind schon ein paar Tage älter und da ist die Sprache noch etwas anders.
Klartext: „Der Nachlassverwalter darf dem Erben den Nachlass erst übergeben, wenn die bekannten Nachlassverbindlichkeiten bezahlt sind.“
D.h. der Nachlassverwalter hat dafür Sorge zu tragen, dass zunächst mal alle Verbindlichkeiten des Erblassers beglichen werden und dann nur der Rest an die Erben geht. Bzw. im folgenden Absatz gibt es dann noch die Möglichlkeit der Sicherheitsleistung.
Gruß vom Wiz
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