hey °grins°
Die Prioritätsanmeldung ist allerdings wirklich billig, ab 50
Euro, während der Patentanwalt bereits tausende Euro kostet,
was für Privatpersonen schon eine finanzielle Hürde darstellt,
zumal, wenn sie jung sind und wenig Geld haben.
damit hast du je im prinzip recht, aber erstens gibt es den kostenlosen vertreter wenn einer wirklich kein geld hat (http://www.patentanwalt.at/dienstl/oeffentlichkeit.htm) und zweitens die kostenlose erstberatung http://www.patentanwalt.at/erstber/Erstberatung.htm, damit sich der erfinder ein bild machen kann ob sein ding überhaupt aussicht auf erfolg hat.
und die 50 € sind rausgeschmissenes geld wenn die offenbarung der erstanmeldung nicht vollständig ist. weil dann braucht es sowieso eine nachanmeldung ..
Im Merkblatt für Patentanmelder des DPMA steht einiges über
Prozedur und Kosten:
http://transpatent.com/gesetze/mbpat.html
halt halt halt ... das ist NICHT vom dpma sondern von einem rechtsanwalt in düsseldorf.
Und wenn man sich möglichst gut informiert, bekommt man auch
eine Patentschrift hin (allerdings mit viel Arbeit). Beispiele
für Patentschriften gibt es in
http://www.espacenet.com/index.de.htm
nochmals, es sollte NIEMAND glauben, dass er selbst eine anmeldung mit optimalem schutzbereich alleine hinkriegt. wenn´s so einfach wäre warum dauert dann die ausbildung zum patentanwalt 5 jahre (zumindest in at) ?
im vergleich zu dem schutz den du damit hast sind das peanuts.
die meisten machen nur den fehler den markt nicht abschätzen
zu können, keine ahnung vom lifetime zyklus zu haben und
letztendlich den hals nicht voll kriegen zu können .. sprich
ne pct-anmeldung in allen ländern zu nationalisieren bzw.
regionalisieren ohne überhaupt nen interessenten für das
produkt zu haben.
Für eine große Firma sind das sicherlich Peanuts, aber nicht
für eine Privatperson. Bei dem im Ausgangsposting erwähnten
Anmelder denke ich halt an einen jungen Menschen, der nicht
viel Geld hat und wahrscheinlich wenig Ahnung vom Patentrecht
oder Dingen wie z. B. einem Business-Plan.
da hast du schon recht, aber gerade dann braucht er die richtige beratung. wenn er wenig ahnung hat und denkt, dass er nach einer erstanmeldung an die öffentlichkeit gehen kann dann zerstört er möglicherweise sein ganzes schutzrecht für eine nachanmeldung (verbesserungen nach einer bereits veröffentlichten anmeldung müssen auch bei prioritätsbeanspruchung gegenüber der ursprünglichen offenbarung erfinderisch sein).
also "weltweit" ist hier schlicht falsch. auf grundlage der
offenbarung der prioritätsanmeldung kann man in allen ländern
der pvü (pariser verbandsübereinkunft) nachanmelden. das sind
zwar viele aber sicher nicht alle auf der welt.
Auch hier hast Du im Prinzip recht, allerdings sind
wohl wirklich die meisten Länder und sicherlich alle für den
Patentschutz wichtigen Länder vertreten:
http://transpatent.com/archiv/pvue152.html
schon wieder dieser düsseldorfer .. °grins°
der grund meiner kritik hier ist, dass es erstens kein weltweites patent ("weltpatent") gibt und zweitens dich schon die verwendung des begriffes "weltpatent" mit dem UWG in kollision bringen kann. und weil ich genug von dem düsseldorfer habe hier mal ein link in eigener sache: http://www.sonn.at/d/abhandlungen/patentvermerk.pdf#...
konnte ich dich überzeugen ? :o)
tiger