Patentschutz

Jemand hat etwas erfunden und benötigt für die Realisierung der Erfindng jedoch einen Investor. Um diesen zu suchen, möchte er die Erfindung veröffentlichen.
Jedoch soll die Erfindung pateniert werden. Das Geld dazu erhielte er erst vom Investor. Doch darf ja vor einer Patentierung keine Veröffentlichung stattgefunden haben.
Kann man auch das Patent ‚voranmelden‘, also eine kleine Anmeldegebühr bezahlen und sich erst später, jenachdem ob nun genug Geld vorhanden ist oder nicht, für eine Weiterverfolgung der Patentierung entscheiden?

Danke schonmal!,
Paul

Hallo Paul,

Kann man auch das Patent ‚voranmelden‘, also eine kleine
Anmeldegebühr bezahlen und sich erst später, jenachdem ob nun
genug Geld vorhanden ist oder nicht, für eine Weiterverfolgung
der Patentierung entscheiden?

ja, es ist auch so üblich, daß man das Patent anmeldet, was nicht teuer ist, wirklich teuer wird es erst durch die Gebühren für die internationalen Anmeldungen und Patentprüfungen bzw. Recherchen, und vor allem die Gebühren während der Laufzeit des Patents (die zu Beginn niedriger sind und in den späteren Jahren stark ansteigen).

Für 12 Monate nach dem Anmeldedatum ist dadurch ein weltweiter Schutz gegeben. Aber vor Ablauf dieser 12 Monate muß die Entscheidung fallen, ob der Anmelder beim Patent die weiteren Schritte geht oder es bleiben läßt.

Grüße,

I.

Wieviel kostet denn diese Anmeldung?

Hi Paul,

Wieviel kostet denn diese Anmeldung?

das solltest Du hier erfahren können
http://www.european-patent-office.org/index.de.php

Gandalf

das solltest Du hier erfahren können
http://www.european-patent-office.org/index.de.php

loooool
dann sag’ mal wo *g*

Hi Paul,

dann sag’ mal wo *g*

Falls Sie allgemeine Anfragen zum Patenterteilungsverfahren (EP/PCT) oder zu den Produkten und Dienstleistungen des EPA haben und es bevorzugen, sich mit uns telefonisch in Verbindung zu setzen, ist unser EPA Kundendienst unter:

Tel: +49 89 2399 4636 für Sie erreichbar

Gandalf

hey :o)

ja, es ist auch so üblich, daß man das Patent anmeldet, was
nicht teuer ist

naja, das kommt drauf an ob man das patent selbst ausarbeitet oder von einem professionellen vertreter ausarbeiten läßt, was vielleicht die intelligentere variante ist. oder kennt jeder von euch die letzte judikatur zu dem begriff „comprise“ (umfaßt) z.b. in australien ? und wenn in der erstanmeldung in deutschland mal „umfaßt“ drinnen steht dann gilt das auch später für die auslandsanmeldungen. die offenbarung der prioritätsanmeldung ist nämlich bindend für das prioritätsrecht.

, wirklich teuer wird es erst durch die
Gebühren für die internationalen Anmeldungen und
Patentprüfungen bzw. Recherchen, und vor allem die Gebühren
während der Laufzeit des Patents (die zu Beginn niedriger sind
und in den späteren Jahren stark ansteigen).

im vergleich zu dem schutz den du damit hast sind das peanuts. die meisten machen nur den fehler den markt nicht abschätzen zu können, keine ahnung vom lifetime zyklus zu haben und letztendlich den hals nicht voll kriegen zu können … sprich ne pct-anmeldung in allen ländern zu nationalisieren bzw. regionalisieren ohne überhaupt nen interessenten für das produkt zu haben.

Für 12 Monate nach dem Anmeldedatum ist dadurch ein weltweiter
Schutz gegeben.

also „weltweit“ ist hier schlicht falsch. auf grundlage der offenbarung der prioritätsanmeldung kann man in allen ländern der pvü (pariser verbandsübereinkunft) nachanmelden. das sind zwar viele aber sicher nicht alle auf der welt.

tiger

Hallo Tiger,

naja, das kommt drauf an ob man das patent selbst ausarbeitet
oder von einem professionellen vertreter ausarbeiten läßt, was
vielleicht die intelligentere variante ist.

damit hast Du ja im Prinzip recht.

Die Prioritätsanmeldung ist allerdings wirklich billig, ab 50 Euro, während der Patentanwalt bereits tausende Euro kostet, was für Privatpersonen schon eine finanzielle Hürde darstellt, zumal, wenn sie jung sind und wenig Geld haben.

Im Merkblatt für Patentanmelder des DPMA steht einiges über Prozedur und Kosten:

http://transpatent.com/gesetze/mbpat.html

Und wenn man sich möglichst gut informiert, bekommt man auch eine Patentschrift hin (allerdings mit viel Arbeit). Beispiele für Patentschriften gibt es in

http://www.espacenet.com/index.de.htm

im vergleich zu dem schutz den du damit hast sind das peanuts.
die meisten machen nur den fehler den markt nicht abschätzen
zu können, keine ahnung vom lifetime zyklus zu haben und
letztendlich den hals nicht voll kriegen zu können … sprich
ne pct-anmeldung in allen ländern zu nationalisieren bzw.
regionalisieren ohne überhaupt nen interessenten für das
produkt zu haben.

Für eine große Firma sind das sicherlich Peanuts, aber nicht für eine Privatperson. Bei dem im Ausgangsposting erwähnten Anmelder denke ich halt an einen jungen Menschen, der nicht viel Geld hat und wahrscheinlich wenig Ahnung vom Patentrecht oder Dingen wie z. B. einem Business-Plan.

also „weltweit“ ist hier schlicht falsch. auf grundlage der
offenbarung der prioritätsanmeldung kann man in allen ländern
der pvü (pariser verbandsübereinkunft) nachanmelden. das sind
zwar viele aber sicher nicht alle auf der welt.

Auch hier hast Du im Prinzip recht, allerdings sind wohl wirklich die meisten Länder und sicherlich alle für den Patentschutz wichtigen Länder vertreten:

http://transpatent.com/archiv/pvue152.html

Grüße,

I.

hey °grins°

Die Prioritätsanmeldung ist allerdings wirklich billig, ab 50
Euro, während der Patentanwalt bereits tausende Euro kostet,
was für Privatpersonen schon eine finanzielle Hürde darstellt,
zumal, wenn sie jung sind und wenig Geld haben.

damit hast du je im prinzip recht, aber erstens gibt es den kostenlosen vertreter wenn einer wirklich kein geld hat (http://www.patentanwalt.at/dienstl/oeffentlichkeit.htm) und zweitens die kostenlose erstberatung http://www.patentanwalt.at/erstber/Erstberatung.htm, damit sich der erfinder ein bild machen kann ob sein ding überhaupt aussicht auf erfolg hat.

und die 50 € sind rausgeschmissenes geld wenn die offenbarung der erstanmeldung nicht vollständig ist. weil dann braucht es sowieso eine nachanmeldung …

Im Merkblatt für Patentanmelder des DPMA steht einiges über
Prozedur und Kosten:

http://transpatent.com/gesetze/mbpat.html

halt halt halt … das ist NICHT vom dpma sondern von einem rechtsanwalt in düsseldorf.

Und wenn man sich möglichst gut informiert, bekommt man auch

eine Patentschrift hin (allerdings mit viel Arbeit). Beispiele
für Patentschriften gibt es in

http://www.espacenet.com/index.de.htm

nochmals, es sollte NIEMAND glauben, dass er selbst eine anmeldung mit optimalem schutzbereich alleine hinkriegt. wenn´s so einfach wäre warum dauert dann die ausbildung zum patentanwalt 5 jahre (zumindest in at) ?

im vergleich zu dem schutz den du damit hast sind das peanuts.
die meisten machen nur den fehler den markt nicht abschätzen
zu können, keine ahnung vom lifetime zyklus zu haben und
letztendlich den hals nicht voll kriegen zu können … sprich
ne pct-anmeldung in allen ländern zu nationalisieren bzw.
regionalisieren ohne überhaupt nen interessenten für das
produkt zu haben.

Für eine große Firma sind das sicherlich Peanuts, aber nicht
für eine Privatperson. Bei dem im Ausgangsposting erwähnten
Anmelder denke ich halt an einen jungen Menschen, der nicht
viel Geld hat und wahrscheinlich wenig Ahnung vom Patentrecht
oder Dingen wie z. B. einem Business-Plan.

da hast du schon recht, aber gerade dann braucht er die richtige beratung. wenn er wenig ahnung hat und denkt, dass er nach einer erstanmeldung an die öffentlichkeit gehen kann dann zerstört er möglicherweise sein ganzes schutzrecht für eine nachanmeldung (verbesserungen nach einer bereits veröffentlichten anmeldung müssen auch bei prioritätsbeanspruchung gegenüber der ursprünglichen offenbarung erfinderisch sein).

also „weltweit“ ist hier schlicht falsch. auf grundlage der
offenbarung der prioritätsanmeldung kann man in allen ländern
der pvü (pariser verbandsübereinkunft) nachanmelden. das sind
zwar viele aber sicher nicht alle auf der welt.

Auch hier hast Du im Prinzip recht, allerdings sind
wohl wirklich die meisten Länder und sicherlich alle für den
Patentschutz wichtigen Länder vertreten:

http://transpatent.com/archiv/pvue152.html

schon wieder dieser düsseldorfer … °grins°

der grund meiner kritik hier ist, dass es erstens kein weltweites patent („weltpatent“) gibt und zweitens dich schon die verwendung des begriffes „weltpatent“ mit dem UWG in kollision bringen kann. und weil ich genug von dem düsseldorfer habe hier mal ein link in eigener sache: http://www.sonn.at/d/abhandlungen/patentvermerk.pdf#…

konnte ich dich überzeugen ? :o)

tiger

damit hast du je im prinzip recht, aber erstens gibt es den
kostenlosen vertreter wenn einer wirklich kein geld hat
(http://www.patentanwalt.at/dienstl/oeffentlichkeit.htm)

Leider bin ich nicht Mitglied des Östereichischen Staates…

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, muss man wirklich nur die 50? bezahlen, um sich innerhalb eines jahres dann zu entscheiden.
Nicht irgendwelche recherchekosten?

Hallo Tiger,

damit hast du je im prinzip recht, aber erstens gibt es den :kostenlosen vertreter wenn einer wirklich kein geld hat :frowning:http://www.patentanwalt.at/dienstl/oe…) und zweitens die :kostenlose erstberatung http://www.patentanwalt.at/erstber/Er…, :damit sich der erfinder ein bild machen kann ob sein ding überhaupt :aussicht auf erfolg hat.

das wäre sicher eine sehr gute Idee, die Frage ist allerdings, vom Gesichtspunkt des Ausgangsposters, ob es das auch in D gibt.

halt halt halt … das ist NICHT vom dpma sondern von einem
rechtsanwalt in düsseldorf.

Stimmt, habe ich zunächst nicht bemerkt, allerdings ist zu Beginn ein Link zu einer PDF-Datei angegeben, die doch vom DPMA stammt und von dieser ist der ganze Text wortgetreu übernommen:

http://www.dpma.de/formulare/p2791.pdf

Grüße,

I.

Hallo Paul,

die 50 Euro gelten, wenn das Patent in elektronischer Form eingereicht wird. Zu welchem Zeitpunkt die Recherche in Auftrag gegeben und bezahlt werden muß, weiß ich nicht.

Der folgende Text vom DPMA ist ziemlich umfangreich und enthält die Prozedur, die Kosten und auch einige Telefonnummern. Der Anmelder sollte das ganz genau durchlesen und erhält, wenn er anruft, sicher von dort Auskünfte über offene Fragen und über (vielleicht auch kostenlose) Beratungsmöglichkeiten.

http://www.dpma.de/formulare/p2791.pdf

Grüße,

I.

menno … ein bisschen eigeninitiative wär vielleicht auch gefragt sonst kannst du die idee von der verwertung deiner erfindung gleich in den wind schreiben.

http://www.google.at/search?hs=Mlx&hl=de&client=fire…

natürlich gibt es auch in deutschland die kostenlose erstberatung.

natürlich gibt es auch auf der homepage des deutschen patent und markenamtes den entsprechenden hinweis.

natürlich sagt dir das auch ein deutscher patentanwalt wenn du ihn danach fragst.

tiger

hey :o)

das wäre sicher eine sehr gute Idee, die Frage ist allerdings,
vom Gesichtspunkt des Ausgangsposters, ob es das auch in D
gibt.

schlichtweg ja. sonst hätt ich´s wohl nicht gesagt.

ein blick in den von dir °hüstel° zitierten text des düsseldorfer rechtsanwalt hilft da vielleicht noch weiter:

"4. Verfahrenskostenhilfe und Beiordnung eines Vertreters

Im Erteilungsverfahren erhält ein Anmelder, der nachweist, dass er nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Gebühr nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, auf Antrag Zahlungserleichterungen durch Verfahrenskostenhilfe. Voraussetzung ist, dass hinreichende Aussicht auf Erteilung des Patents besteht. Für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse muß ein besonderer Vordruck ausgefüllt und unterschrieben werden, der mit einem Merkblatt über Verfahrenskostenhilfe (A 9540) auf Verlangen kostenlos übersandt wird. Der Vordruck und das Merkblatt sind auch über Internet abrufbar.

Einem Anmelder, dem Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde, wird auf Antrag ein zur Übernahme der Vertretung bereiter Patentanwalt oder Rechtsanwalt seiner Wahl oder auf ausdrückliches Verlangen auch ein Erlaubnisscheininhaber beigeordnet, wenn die Vertretung zur sachdienlichen Erledigung des Erteilungsverfahrens erforderlich erscheint. Die Erforderlichkeit muss der Anmelder erläutern. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das DPMA auch Auskunft und Hilfestellung gibt. Weist der Anmelder nach, dass er mehrere mögliche Vertreter vergeblich um die Übernahme des Mandats gebeten hat, kann auf Antrag auch ein vom DPMA ausgewählter Vertreter zur Übernahme verpflichtet werden."

äh … keine weiteren kommentare ;o)

tiger