Patentschutz

Von: , Frage gestellt am So, 27. Aug 2006

Jemand hat etwas erfunden und benötigt für die Realisierung der Erfindng jedoch einen Investor. Um diesen zu suchen, möchte er die Erfindung veröffentlichen.
Jedoch soll die Erfindung pateniert werden. Das Geld dazu erhielte er erst vom Investor. Doch darf ja vor einer Patentierung keine Veröffentlichung stattgefunden haben.
Kann man auch das Patent 'voranmelden', also eine kleine Anmeldegebühr bezahlen und sich erst später, jenachdem ob nun genug Geld vorhanden ist oder nicht, für eine Weiterverfolgung der Patentierung entscheiden?


Danke schonmal!,
Paul

14 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 59 Minuten 0 hilfreich
    Re: Patentschutz

    Hallo Paul,



    Kann man auch das Patent 'voranmelden', also eine kleine
    Anmeldegebühr bezahlen und sich erst später, jenachdem ob nun
    genug Geld vorhanden ist oder nicht, für eine Weiterverfolgung
    der Patentierung entscheiden?

    ja, es ist auch so üblich, daß man das Patent anmeldet, was nicht teuer ist, wirklich teuer wird es erst durch die Gebühren für die internationalen Anmeldungen und Patentprüfungen bzw. Recherchen, und vor allem die Gebühren während der Laufzeit des Patents (die zu Beginn niedriger sind und in den späteren Jahren stark ansteigen).

    Für 12 Monate nach dem Anmeldedatum ist dadurch ein weltweiter Schutz gegeben. Aber vor Ablauf dieser 12 Monate muß die Entscheidung fallen, ob der Anmelder beim Patent die weiteren Schritte geht oder es bleiben läßt.


    Grüße,

    I.

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Patentschutz

      Wieviel kostet denn diese Anmeldung?

          • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Patentschutz

            Hi Paul, dann sag' mal wo *g*
            Falls Sie allgemeine Anfragen zum Patenterteilungsverfahren (EP/PCT) oder zu den Produkten und Dienstleistungen des EPA haben und es bevorzugen, sich mit uns telefonisch in Verbindung zu setzen, ist unser EPA Kundendienst unter:

            Tel: +49 89 2399 4636 für Sie erreichbar

            Gandalf

    • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Patentschutz

      hey :o) ja, es ist auch so üblich, daß man das Patent anmeldet, was
      nicht teuer ist
      naja, das kommt drauf an ob man das patent selbst ausarbeitet oder von einem professionellen vertreter ausarbeiten läßt, was vielleicht die intelligentere variante ist. oder kennt jeder von euch die letzte judikatur zu dem begriff "comprise" (umfaßt) z.b. in australien ? und wenn in der erstanmeldung in deutschland mal "umfaßt" drinnen steht dann gilt das auch später für die auslandsanmeldungen. die offenbarung der prioritätsanmeldung ist nämlich bindend für das prioritätsrecht. , wirklich teuer wird es erst durch die
      Gebühren für die internationalen Anmeldungen und
      Patentprüfungen bzw. Recherchen, und vor allem die Gebühren
      während der Laufzeit des Patents (die zu Beginn niedriger sind
      und in den späteren Jahren stark ansteigen).
      im vergleich zu dem schutz den du damit hast sind das peanuts. die meisten machen nur den fehler den markt nicht abschätzen zu können, keine ahnung vom lifetime zyklus zu haben und letztendlich den hals nicht voll kriegen zu können .. sprich ne pct-anmeldung in allen ländern zu nationalisieren bzw. regionalisieren ohne überhaupt nen interessenten für das produkt zu haben. Für 12 Monate nach dem Anmeldedatum ist dadurch ein weltweiter
      Schutz gegeben.
      also "weltweit" ist hier schlicht falsch. auf grundlage der offenbarung der prioritätsanmeldung kann man in allen ländern der pvü (pariser verbandsübereinkunft) nachanmelden. das sind zwar viele aber sicher nicht alle auf der welt.

      tiger

      • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Patentschutz

        Hallo Tiger, naja, das kommt drauf an ob man das patent selbst ausarbeitet
        oder von einem professionellen vertreter ausarbeiten läßt, was
        vielleicht die intelligentere variante ist.
        damit hast Du ja im Prinzip recht.

        Die Prioritätsanmeldung ist allerdings wirklich billig, ab 50 Euro, während der Patentanwalt bereits tausende Euro kostet, was für Privatpersonen schon eine finanzielle Hürde darstellt, zumal, wenn sie jung sind und wenig Geld haben.

        Im Merkblatt für Patentanmelder des DPMA steht einiges über Prozedur und Kosten:

        http://transpatent.com/gesetze/mbpat.html

        Und wenn man sich möglichst gut informiert, bekommt man auch eine Patentschrift hin (allerdings mit viel Arbeit). Beispiele für Patentschriften gibt es in

        http://www.espacenet.com/index.de.htm im vergleich zu dem schutz den du damit hast sind das peanuts.
        die meisten machen nur den fehler den markt nicht abschätzen
        zu können, keine ahnung vom lifetime zyklus zu haben und
        letztendlich den hals nicht voll kriegen zu können .. sprich
        ne pct-anmeldung in allen ländern zu nationalisieren bzw.
        regionalisieren ohne überhaupt nen interessenten für das
        produkt zu haben.

        Für eine große Firma sind das sicherlich Peanuts, aber nicht für eine Privatperson. Bei dem im Ausgangsposting erwähnten Anmelder denke ich halt an einen jungen Menschen, der nicht viel Geld hat und wahrscheinlich wenig Ahnung vom Patentrecht oder Dingen wie z. B. einem Business-Plan.
        also "weltweit" ist hier schlicht falsch. auf grundlage der
        offenbarung der prioritätsanmeldung kann man in allen ländern
        der pvü (pariser verbandsübereinkunft) nachanmelden. das sind
        zwar viele aber sicher nicht alle auf der welt.
        Auch hier hast Du im Prinzip recht, allerdings sind wohl wirklich die meisten Länder und sicherlich alle für den Patentschutz wichtigen Länder vertreten:

        http://transpatent.com/archiv/pvue152.html


        Grüße,

        I.

        • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Patentschutz

          hey °grins° Die Prioritätsanmeldung ist allerdings wirklich billig, ab 50
          Euro, während der Patentanwalt bereits tausende Euro kostet,
          was für Privatpersonen schon eine finanzielle Hürde darstellt,
          zumal, wenn sie jung sind und wenig Geld haben.
          damit hast du je im prinzip recht, aber erstens gibt es den kostenlosen vertreter wenn einer wirklich kein geld hat (http://www.patentanwalt.at/dienstl/oeffentlichkeit.htm) und zweitens die kostenlose erstberatung http://www.patentanwalt.at/erstber/Erstberatung.htm, damit sich der erfinder ein bild machen kann ob sein ding überhaupt aussicht auf erfolg hat.

          und die 50 € sind rausgeschmissenes geld wenn die offenbarung der erstanmeldung nicht vollständig ist. weil dann braucht es sowieso eine nachanmeldung .. Im Merkblatt für Patentanmelder des DPMA steht einiges über
          Prozedur und Kosten:

          http://transpatent.com/gesetze/mbpat.html
          halt halt halt ... das ist NICHT vom dpma sondern von einem rechtsanwalt in düsseldorf. Und wenn man sich möglichst gut informiert, bekommt man auch
          eine Patentschrift hin (allerdings mit viel Arbeit). Beispiele
          für Patentschriften gibt es in

          http://www.espacenet.com/index.de.htm
          nochmals, es sollte NIEMAND glauben, dass er selbst eine anmeldung mit optimalem schutzbereich alleine hinkriegt. wenn´s so einfach wäre warum dauert dann die ausbildung zum patentanwalt 5 jahre (zumindest in at) ? im vergleich zu dem schutz den du damit hast sind das peanuts.
          die meisten machen nur den fehler den markt nicht abschätzen
          zu können, keine ahnung vom lifetime zyklus zu haben und
          letztendlich den hals nicht voll kriegen zu können .. sprich
          ne pct-anmeldung in allen ländern zu nationalisieren bzw.
          regionalisieren ohne überhaupt nen interessenten für das
          produkt zu haben.
          Für eine große Firma sind das sicherlich Peanuts, aber nicht
          für eine Privatperson. Bei dem im Ausgangsposting erwähnten
          Anmelder denke ich halt an einen jungen Menschen, der nicht
          viel Geld hat und wahrscheinlich wenig Ahnung vom Patentrecht
          oder Dingen wie z. B. einem Business-Plan.
          da hast du schon recht, aber gerade dann braucht er die richtige beratung. wenn er wenig ahnung hat und denkt, dass er nach einer erstanmeldung an die öffentlichkeit gehen kann dann zerstört er möglicherweise sein ganzes schutzrecht für eine nachanmeldung (verbesserungen nach einer bereits veröffentlichten anmeldung müssen auch bei prioritätsbeanspruchung gegenüber der ursprünglichen offenbarung erfinderisch sein). also "weltweit" ist hier schlicht falsch. auf grundlage der
          offenbarung der prioritätsanmeldung kann man in allen ländern
          der pvü (pariser verbandsübereinkunft) nachanmelden. das sind
          zwar viele aber sicher nicht alle auf der welt.
          Auch hier hast Du im Prinzip recht, allerdings sind
          wohl wirklich die meisten Länder und sicherlich alle für den
          Patentschutz wichtigen Länder vertreten:
          http://transpatent.com/archiv/pvue152.html
          schon wieder dieser düsseldorfer .. °grins°

          der grund meiner kritik hier ist, dass es erstens kein weltweites patent ("weltpatent") gibt und zweitens dich schon die verwendung des begriffes "weltpatent" mit dem UWG in kollision bringen kann. und weil ich genug von dem düsseldorfer habe hier mal ein link in eigener sache: http://www.sonn.at/d/abhandlungen/patentvermerk.pdf#...

          konnte ich dich überzeugen ? :o)

          tiger



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