Fliesen schlecht, was tun ?

Hallo Leute,

es geht um das Aktenzeichen 12 U 144 / 04, darin geht es darum, das ein Baumarkt fehlerhafte Fliesen verkauft hat, und der Käufer eine grosse Summe (ich glaube 20000 Euro) Schadenersatz gefordert hat, weil er alles wieder rausreissen musste. Der Käufer hat Recht bekommen.

Was ist nun, wenn ein ähnlicher Fall auftreten würde ? Wie lange darf der Kauf zurück liegen ? Wie müsste man vorgehen ? Welche Chancen hätte man ? Wären Videodokumente über die herausgesprungenen Stellen in den Fliesen hilfreich ?

Sollte man zum Baukarkt gehen, und dem das Urteil zeigen, als „Anreiz“ auf evlt. Forderungen einzugehen ?

Danke.

Jürgen

Hallo,

es geht um das Aktenzeichen 12 U 144 / 04, darin geht es
darum, das ein Baumarkt fehlerhafte Fliesen verkauft hat, und
der Käufer eine grosse Summe (ich glaube 20000 Euro)
Schadenersatz gefordert hat, weil er alles wieder rausreissen
musste. Der Käufer hat Recht bekommen.

Deine Ausführungen sind doch etwas kurz. Hier die ausführlichere Variante:
http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=428

Daraus wird ersichtlich, daß es eben nicht nur darum geht, daß von den Fliesen ein Eckchen abgesprungen ist. Vielmehr fehlten einige zugesicherte Eigenschaften.

Gruß,
Christian

Deine Ausführungen sind doch etwas kurz. Hier die
ausführlichere Variante:
http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=428

Daraus wird ersichtlich, daß es eben nicht nur darum geht, daß
von den Fliesen ein Eckchen abgesprungen ist. Vielmehr fehlten
einige zugesicherte Eigenschaften.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

Danke, das habe ich aufgrufen, und lese ich mir gleich genau durch.

Es sind aber nicht nur abgebrochende Ecken, sondern überall in den Fliesen sind ganze Teile der Glasierung (oder wie das heisst) rausgebrochen, das ist passiert, als ganz normale Teile der Küche (Messer, Gabel, Tasse) runtergefallen sind. Da sind jetzt richtig grosse schwarze Flecken in den weissen Fliessen. Sieht echt „toll“ aus. Beim Kauf wurde gesagt, das die Fliesen in eine Küche sollen, aber das kann man wohl nicht nachweisen, oder ??

Was nun tun ? Schlucken, oder hoffen auf eine Chance ?

Danke.
Jürgen