Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ausfüllen

Hallo,

hat schon jemand hier so einen Antrag ausfüllen müssen? Wenn ja, bitte melden, hab ein paar kurze Fragen zu:

  1. Füllt der Anstragsteller die Felder „Laufende Zinsen“, „Auslagen des Antragstellers für dieses Verfahren“ aus? Was muss da rein?

  2. Ist bei einem streitigen Verfahren das Gericht am Wohnsitz des Antragsgegners zuständig?

  3. Antragsteller hat Ware geliefert, Antragsgegner hat nicht bezahlt. Muss dann folgendes angekreuzt werden? „Ich erkläre, dass der Anspruch von einer Gegenleistung…“ abhängt, diese aber bereits erbracht ist?

Vielen Dank,

momccina

Hallo,

  1. Füllt der Anstragsteller die Felder „Laufende Zinsen“,
    „Auslagen des Antragstellers für dieses Verfahren“ aus? Was
    muss da rein?

Auslagen sind z.B. die Kosten für den Vordruck. Bei den Zinsen schreibe ich immer, dass das Gericht die Zinsen ausrechnen soll. In der Spalte daneben kann man eintragen wieviel Prozent die Zinsen über dem Basiszinssatz sein sollen. Normalerweise sind das 5% bei Privatpersonen und 8% bei Firmenkunden.

  1. Ist bei einem streitigen Verfahren das Gericht am Wohnsitz
    des Antragsgegners zuständig?

Nein, des Antragstellers

  1. Antragsteller hat Ware geliefert, Antragsgegner hat nicht
    bezahlt. Muss dann folgendes angekreuzt werden? „Ich erkläre,
    dass der Anspruch von einer Gegenleistung…“ abhängt, diese
    aber bereits erbracht ist?

Ja

Hier http://www.internetrecht-rostock.de/manuellen-mahnbe…
ist noch mal eine schöne Erklärung zum Ausfüllen des Mahnbescheides

Viele Grüße

Gesine

Hallo!

  1. Ist bei einem streitigen Verfahren das Gericht am Wohnsitz
    des Antragsgegners zuständig?

Nein, des Antragstellers

Das ist nicht richtig, die erste Idee der Fragestellerin war hier korrekt. Für das streitige Verfahren guckt man einfach, wo bei normaler Klage - und nichts anderes wird ja draus nach dem Widerspruch - der richtige Gerichtsstand wäre. Und da ist man mit dem Wohnsitz des Antragsgegner bzw. dann dem Beklagten immer richtig.

Gruß,

Florian.

Hast recht
Hallo Florian,

hast natürlich recht.

Gesine

Vielen Dank euch beiden… mache das zum ersten mal, hoffe das bleibt auch das letzte.